Betriebsrente / Freibetrag auf GKV-Beiträge

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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logos2
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Betriebsrente / Freibetrag auf GKV-Beiträge

Beitrag von logos2 » 03.10.2020, 14:42

Hallo,
eine Angehörige bezieht eine kleine Betriebsrente sowie eine weitere kleine Betriebsrente, die steuerlich als Lohneinkünfte gilt.

FRAGE: Gilt der KV-Freibetrag ab 01.01.20 für BEIDE Einkünfte mit anteiliger Zurechnung?
Oder bleibt die zweite Betriebsrente (steuerlich Lohneinkünfte) unberücksichtigt, d. h. werden hier weiter volle KV-Beiträge abgezogen?
Letzteres wäre m. E. weder verständlich noch rechtens, da ja kein aktives Beschäftigungsverhältnis mehr besteht und
die Zahlungen de facto eine Betriebsrente sind.

Czauderna
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Re: Betriebsrente / Freibetrag auf GKV-Beiträge

Beitrag von Czauderna » 03.10.2020, 15:01

Hallo,
wenn beide Versorgungsbezüge zusammen die Freigrenze überschreiten, dann sind auch beide (anteilmäßig) beitragspflichtig. Wenn es sich in den letzten drei Jahren nicht geändert hat, dann ist es so, dass die Krankenkasse den jeweiligen Zahlstellen die maximale beitragspflichtige Summe mitteilt.
Für die Versorgungsbezüge ist der volle Krankenversicherungsbeitrag zu zahlen (alleine vom Versorgungsempfänger).
Gruss
Czauderna

logos2
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Re: Betriebsrente / Freibetrag auf GKV-Beiträge

Beitrag von logos2 » 03.10.2020, 15:27

Daß nur bis zum Freibetrag insgesamt keine KV-Pflicht besteht, ist schon klar.
Hier geht es explizit aber um den Punkt, ob die steuerlich als "Lohneinkünfte" geltende zweite Betriebsrente mit
zur Freigrenzen-Regelung gehört. Der KV-Anteil für BEIDE kleinen Betriebsrenten zusammen liegt unter der Freigrenze,
somit entfiele dann ein KV-Beitrag.

Czauderna
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Re: Betriebsrente / Freibetrag auf GKV-Beiträge

Beitrag von Czauderna » 03.10.2020, 16:57

logos2 hat geschrieben:
03.10.2020, 15:27
Daß nur bis zum Freibetrag insgesamt keine KV-Pflicht besteht, ist schon klar.
Hier geht es explizit aber um den Punkt, ob die steuerlich als "Lohneinkünfte" geltende zweite Betriebsrente mit
zur Freigrenzen-Regelung gehört. Der KV-Anteil für BEIDE kleinen Betriebsrenten zusammen liegt unter der Freigrenze,
somit entfiele dann ein KV-Beitrag.
Hallo,
wie es steuerlich bezeichnet wird, ist uninteressant - wenn es sich um eine Betriebsrente handelt, dann ist es ein Versorgungsbezug und der ist beitragspflichtig, wenn die Grenze überschritten wird, wobei alle Versorgungsbezüge zusammengerechnet werden. Wenn, so wie geschildert beide Versorgungsbezüge zusammen den Betrag von 159,25 € (Brutto) nicht übersteigen, dann sind auch beide beitragsfrei.
Gruss
Czauderna

logos2
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Re: Betriebsrente / Freibetrag auf GKV-Beiträge

Beitrag von logos2 » 03.10.2020, 17:22

Danke für die letzte Info. Dann wäre das für meine Angehörige positiv.

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