Bevorratung von Arztneimittel, Abhängig von Krankenkassen?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Bergbaurentner
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Bevorratung von Arztneimittel, Abhängig von Krankenkassen?

Beitrag von Bergbaurentner » 08.03.2024, 19:36

Hallo,
ich lebe in einer Kleinstadt, ca 13.000 Einwohner in Niedersachen, erhalte die Rente von der Knappschaft und bin auch krankenversichert bei der Knappschaft.
Seit 2 Jahren benötige ich, bedingt durch Herzkrankheit, ne Menge Medikamente, die in der Apotheke meistens nicht am Lager sind, ich laufe 2x.
Die Apothekerin erklärt das mit dem Problem der Krankenkasse, da diese Medikamente wieder von anderen Firmen bestellt werden müssen, die nicht am Lager liegen.
Liegt das Problem darin, daß jede Krankenkasse Verträge mit bestimmten Firmen hat, oder verlagert die Apotheke ihr Lager zum Großhändler?
Kann ich etwas ändern, wenn ich zur AOK oder ähnlich wechseln, in der die meisten Leute in dieser Landgegend versichert sind?

Czauderna
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Re: Bevorratung von Arztneimittel, Abhängig von Krankenkassen?

Beitrag von Czauderna » 08.03.2024, 20:43

Hallo und willkommen im Forum
Ja, theoretisch ist das möglich - praktisch aber nur, wen dem auch wirklich so ist. Das kann am besten nur die Apotheke selbst sagen.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Bevorratung von Arztneimittel, Abhängig von Krankenkassen?

Beitrag von GS » 08.03.2024, 21:24

Hallo Bergbaurentner,
Du schreibst:
Seit 2 Jahren benötige ich, bedingt durch Herzkrankheit, ne Menge Medikamente, die in der Apotheke meistens nicht am Lager sind, ich laufe 2x.
3 Varianten denkbar, um maximal 1 x zu laufen.
§ 1) Wenn schon wieder mal 1 x umsonst gelaufen, die Apotheke bitten/beauftragen, die Medikamente frei Haus zu liefern (bei uns hier kein Problem).
§ 2) Statt umsonst zu laufen, in der Apotheke anrufen. Rückruf vereinbaren, falls da, oder gleich zu § 1, Halbsatz 2 übergehen.
§ 3) Wenn §§ 1-2 versagt werden: Apotheke wechseln.

§§ 1-3 abgelehnt bzw. nicht gewünscht: Warum steht das dann nicht schon im Eingangstext?

Gutes Gelingen in der Zukunft, vielleicht sogar mit

§ 4: Laufen ist gesund.

Gruß von GS
der seine ersten 24 Jahre auch in der Knappschaft krankenversichert war (Pflege gabs damals nicht)

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