Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

klaushei
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Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 23.07.2025, 09:41

Hallo zusammen
ich bekomme die zahlen der DRV und der Krankenkasse nicht
übereinander bzw. bin zu dumm dazu

Ein guter Bekannter von mir der nur eine kleine Rente erhält
muss in seiner Bürgerversicherung einen Auffuellbetrag aus
eigener Tasche zahlen

Die DRV überweist der KV jeden Monat 14,6% KV. 3,40% PV und
2,2% Zusatzbeitrag er erhält von der DRV 50% als Zuschuss

Wie wird dieser Auffuellbetrag berechnet?

Gruß

Czauderna
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von Czauderna » 23.07.2025, 10:26

Hallo,
was steht in seinem Rentenbescheid zur Pflegeversicherung und ist er als Rentner bei der GKV pflichtversichert? Die Bürgerversicherung gibt es (noch) nicht
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 23.07.2025, 10:53

Hallo zusammen
Hallo Czauderna

er ist versichert in der GKV der Rentner
Da die DRV die Beiträge direkt an die KK zählt denke ich mal er ist
pflichtversichert
Sorry Bürgerversicherung ist nicht das richtige Wort es könnte auch diese komische Auffangversicherung sein

Habe mir gerade nochmal seinen Rentenbescheid angesehen
da steht unter Berechnung ihrer Renter er ist Pflichtversichert

Gruß

Danke fürs lesen und Antworten natürlich auch

Czauderna
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von Czauderna » 23.07.2025, 11:13

Hallo,
danke für die Rückmeldung.
Dann hat es meiner Meinung nach etwas mit der Pflegeversicherung zu tun - da gibt es keinen Zuschuss von der Rentenversicherung. Auf der Seite 2 der diesjährigen Rentenanpassungszeitteilung wird erläutert, wie sich die Abzüge von der Bruttorente zum Zahlbetrag der Renten errechnen.
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 23.07.2025, 11:48

Hallo
Klar es gibt keinen Zuschuss der DRV zur Pflegeversicherung
die muss der Rentner alleine stemmen

Das ist auch nicht meine Frage
Es geht sich um diesen Auffuellbetrag den er zahlen muss da er weniger Rente erhält als diese Mindesstufe von 1248,33 Euro
zur Zeit und die DRV zahlt im nur ne Rente von 700,00 Euro und natürlich berechnet die DRV die KK Beiträge von den 700,00 Euro

Gruß

Guten Tag Herr XXXXX

vielen Dank für Ihre Nachricht.
Gerne bestätigen wir Ihnen, dass Ihre Versicherung seit dem XX.XX.XXXX als "Bürgerversicherung" durchgeführt wird

Soweit die Aussage der KK zur Buergerversicherung

Czauderna
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von Czauderna » 23.07.2025, 12:38

Hallo,
jetzt wird mir die Sache etwas klarer. Er ist freiwillig versichert und nicht in der Krankenversicherung der Rentner und von daher fällt der Mindestbeitrag an und den will die Krankenkasse haben, d.h. Mindestbeitrag abzgl. des Beitragszuschusses der Rentenversicherung ergibt den "Aufüllbetrag" - Bürgergeld selbst bekommt er nicht, das ist doch richtig ?. Wenn die Kasse die Art seiner Versicherung dort "Bürgerversicherung" nennt, das ist das u.U. die kasseninterne Bezeichnung für Personen, die wieder in die GKV konnten, bzw. mussten, ohne dass eine andere Krankenversicherungsart, z.B. PKV zuständig gewesen wäre. Der Begriff "Bürgerversicherung" wir im allgemeinen Sprachgebrauch für ein Konzept einer eventuellen, zukünftigen Einheitsversicherung benutzt. Was mich an der ganzen Sache etwas stutzig macht, ist der Umstand, dass die Rentenversicherung ihren Zuschuss an die Kasse abführt und nicht an ihn direkt - sicher kann dazu ein aktiver Experte etwas schreiben - vielleicht hat sich das Procedere in den letzten Jahren geändert. In der KVdR (Pflichtversicherung) gibt es den genannten Mindestbeitrag nicht.
Wenn er auch noch Bürgergeld selbst erhält, dann wäre es meiner Meinung nach bei der Kasse als Bürgergeldempfänger pflichtversichert und da wäre das Procedere wiederum logisch, aber dann müsste er diesen "Auffüllbetrag" nicht zahlen.
Da fällt mir aber noch ein, dass grundsätzlich beim Bezug von Altersrente kein Anspruch auf Bürgergeld besteht.
Gruss
Czauderna

klaushei
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 23.07.2025, 13:20

Hallo.
nein Bürgergeld bekommt er nicht. Er hat ein ähnliches Leben gehabt wie ich von den Versicherungszeiten in Deutschland Er hat auch jahrelang im Ausland gelebt Der größte Unterschied zu mir ist das er keine Rente aus dem Ausland erhält da ich in BR in die dortige Rentenkasse eingezahlt habe da ich da auch offiziell gearbeitet habe.

Ich Versuche nur ein wenig zu helfen 700,00 Taler die er hier erhält
sind nicht sehr viel und zum Sozialamt möchte er nicht
20 - 40 Euro am Monatsletzten sind viel Geld für Ihm
und ich verstehe das nicht mit dem Auffuellbetrag nicht.
warten wir mal ab vielleicht schreibt ja @Heinrich noch was dazu

mag seine Beiträge sehr
PS ist die Schleimspur groß genug?😱
sonst setze ich noch einen drauf

Gruß

heinrich
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von heinrich » 23.07.2025, 16:49

zur AuffangsPFLICHTversicherung ,also zur Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, sagen Mitarbeiter der gesetzlichen Krankenkasse (KK) auch Bürgerversicherung.
Diese Art der VersicherungsPFLICHT wurde zum 1.4.2007 eingeführt. Sinn und Zweck war, dass ansonsten zu viele Personen (Bürger) unversichert in Deutschland waren. Deshalb finde ich den Begriff der Bürgerversicherung auch gar nicht mal so schlecht.


(Dies soll aber nicht das Gleiche sein, wie, dass die gesetzliche und die private Krankenkasse z u s a m m e n eine Bürgerversicherung darstellen.
Dies wird in den letzten Jahren immer wieder diskutiert und verworfen.....hier war Kollege Czauderna wohl gedanklich.)


Dieser Begriff der Bürgerversicherung , also der Auffangspflichtversicherung (§ 5 Abs. 1Nr. 13 SGB V) hat sich bei einigen KK eingebürgert (kleiner Scherz).

Nachfolgend, wenn ich Bürversicherung schreibe, meine ich immer die AuffangsPFLICHTversicherung (nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).

700 EUR ist die Rente. Ich kann leider nicht erkennen, ob das der Bruttorentenzahlbetrag oder der Zahlbetrag nach Abzug von Pflichtbeiträgen oder der Zahlbetrag unter Hinzurechnung eines Beitragszuschusses (zu einer freiwilligen Versicherung) ist.

Ich gehe jetzt einmal vereinfachend von 700 EUR Bruttorente aus.

A) Person ist in der KVdR. KVdR ist ein PFLICHTversicherung .
Die Beiträge werden von der Rente abgezogen. Das ist es aus Sicht des Versicherten dann gewesen
700 x 7,3 % (Hälfte von 14,6) = 51,10
700 x 1,1 % (Hälfte von 2,2) = 7,70
700 x 3,4 % (keine Hälfte in der Pflegeversicherung) = 23,80
Abzug von der Rente ingesamt 82,60 EUR

Der Rentenversicherungsträger packt als seinen Anteil (quasi wie einen Arbeitgeberanteil) 51,10 und 7,70 drauf und zahlt 141,40 EUR (82,60 + 51,1 + 7,7) an die Krankenkasse (an den Fonds....aber das spielt hier keine Rolle)


B) Person ist in der Bürgerversicherung und damit in einer VersicherungsPFLICHT
Weil es eine VersicherungsPFLICHT ist , sind wie bei A
1. die Beiträge wie bei A zu berechnen und abzuführen.
Der besseren Lesbarkeit wiederhole ich die Berechnung aus der Rente nochmals , weil es eine Pflichtmitgliedschaft ist

700 x 7,3 % (Hälfte von 14,6) = 51,10
700 x 1,1 % (Hälfte von 2,2) = 7,70
700 x 3,4 % (keine Hälfte in der Pflegeversicherung) = 23,80
Abzug von der Rente ingesamt 82,60 EUR

Der Rentenversicherungsträger packt als seinen Anteil (quasi wie einen Arbeitgeberanteil) 51,10 und 7,70 drauf und zahlt 141,40 EUR (82,60 + 51,1 + 7,7) an die Krankenkasse (an den Fonds....aber das spielt hier keine Rolle)

2. (und das kommt bei der Bürgerversicherung hinzu) sind in dieser Fallkonstellation (B),
die Beiträge insgesamt aus dem gleichen Wert wie bei einer freiwilligen Versicherung zu berechnen.
Nämlich mindestens aus 1248,33 pro Monat.
Aus 700 wurde ja schon berechnet (durch Rentenversicherung)

Also muss noch aus 548,33 , dem sogenannten Auffüllbetrag eine WEITERE Berechnung erfolgen ; und zwar durch die Krankenkasse.
Dieser Auffüllbetrag keine Rente. Daher gilt nicht der allgemeine Beitragssatz von 14,6, sondern der ermäßigte von 14,0.

Jetzt zu B 2 die Berechnung
548,33 x 14,0 % = 76,77
548,33 x 2,2 % = 12,06
548,33 x 3,4 % = 18,64
gesamt = 107,47 (die fordert die Krankenkasse unmittelbart).

Damit wird B 1 und 2 addiert dem Versicherten 82,60 + 107,47 "abverlangt", also gesamt 190,07 EUR

C)
Die Person ist FREIWLLIG versichert
aus 1248,33 sind die Beiträge zu berechnen.
Davon aus 700 mit dem allgemeinen Beitragssatz (14,6%) und aus dem Auffüllbetrag von 548,33 mit dem ermäßigten Beitragssatz (14,0 %)
Ferner jeweils mit dem Zusatzbeitragssatz von 2,2 % und mit der Pflege von 3,4 %.

Hier berechnet die KK alleine den Beitrag wie folgt
C1
aus der Rente
700 x 14,6 % = 102,20
700 x 2,2 % = 15,40
700 x 3,4 % = 23,80
c1 gesamt 141,40

C2 Berechnung der KK aus dem Auffüllbetrag
548,33 x 14,0 % = 76,77
548,33 x 2,2 % = 12,06
548,33 x 3,4 % = 18,64
C2 gesamt = 107,47

Damit fordert die KK alleine die Summe aus C1 und C2, also 248,87.

Bei einer freiwilligen Mitgliedschaft hat der Versicherte einen Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung (nicht Pflege)
gegen über den Rentenversicherungsträger:
Nämlich die Hälfte der Beitragssätze zur Krankenversicherung:
also (7,3 % und 1,1%). Dabei erfolgt die Multipikation aus der Bruttorente (hier 700) und nicht aus 1248,33

Berechnung Zuschuss durch RV-Träger
700 x 7,3 % = 51,10
700 x 1,1 % = 7,70
Gesamtzuschuss = 58,80 EUR

Dieser Zuschuss ENTlastet den FREIWILLIG Versicherten um 58,80, weil dieser zusätzlich zur Rente gezahlt wird

Damit ist die BElastung für den freiwillig Versicherte
....zu zahlen an die KK 248,87
minus Entlasung durch Zuschuss von 58,80
letztliche Belastung = 190,07 EUR



FAZIT: die Belastung in Rahmen der Bürgerversicherung (B mit 190,07 EUR) ist damit EXAKT gleich hoch wie
bei C (auch 190,07).


Ich habe B und auch C daher ausgeführt, da ich nicht erkennen konnte, ob es eine freiwillige Versicherung oder eine Bürgerversicherung ist.
Denn bei einer freiwilligen Versicherung gibt es einen Zuschuss (davon wurde geschrieben). Bei einer Bürgerversicherung (das war auch in der Frage enthalten) gibt es keine Zuschuss von der Rente, sondern einen Abzug.

Wenn man den Status weiß (evt bei der KK nachfragen) weiß, dann sucht man sich in dieser Antwort von mir noch den richtigen Buchstaben aus.
Dann hat man die Antwort.

klaushei
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 23.07.2025, 17:13

klaushei hat geschrieben:
23.07.2025, 13:20

PS ist die Schleimspur groß genug?😱
Sie ist groß genug

Hallo @Heinrich
Sei mir bitte nicht böse da brauche ich einige Tage um das zu verstehen Du könntest mir schon mal deine PayPal Mail zukommen lassen für 1 oder 2 Bierchen die ich dir gerne ausgeben möchte für deine Antwort
Gruß

heinrich
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von heinrich » 23.07.2025, 17:26

:-)

klaushei
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 24.07.2025, 08:16

Guten Morgen liebe Sorgen seit................

Hallo zusammen

So ist zwar früh am Morgen habe mir jetzt mal die Zahlen angeschaut.
Die Berechnung mit den richtigen Zahlen für den Teil der DRV
sehe ich ja auch im Rentenbescheid ist da korrekt
Die DRV überweist 50% direkt von der Rente an die KK plus nochmals 50% als Anteil der DRV (Zuschuss)

Alles ok

Auffuellbetrag da verlangt die KK 54 Cent zuviel
oder ich habe mich da verrechnet ist ja noch früh am morgen
rechne ich später nochmals nach.

Soweit alles ok

Was ich noch nicht ganz verstanden habe ist dein Satz :

Denn bei einer freiwilligen Versicherung gibt es einen Zuschuss (davon wurde geschrieben). Bei einer Bürgerversicherung (das war auch in der Frage enthalten) gibt es keine Zuschuss von der Rente, sondern einen Abzug.

bei freiwillig erhält er 50% als Zuschuss von der DRV
bei dieser Buergerversicherung gibt's keine 50% von der DRV?

Gruß

Danke nochmals für die Ausführliche Beantwortung

heinrich
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von heinrich » 24.07.2025, 09:28

Moin,

ich weiß jetzt nicht , wie ich schriftlich erklären soll, wie das mit Zuschüssen und Abzügen abläuft.
Das krieg ich nicht besser hin, als wie ich beschrieben haben... sorry.

Du schreibst heute Morgen, dass die DRV die Beiträge direkt überweist (plus Zuschuss).
Dass die DRV das überweist (also von der Rente abzieht) lässt mich den klaren Schluss zu,
dass es sich NICHT um eine freiwillige Versicherung, sondern um eine PFLICHTversicherung handelt.
Sicherlich um eine Bürgerversicherung(AuffangPFLICHTversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V).
Bei so einer Pflichtversicherung nennt man das nicht Zuschuss, was der RV-Träger zahlt, sondern Anteil des RV-Trägers (oder so was wie einen Arbeitgeberanteil, den der Versicherte eigentlich nicht sieht).
sorry... besser kann ich das nicht erklären.

Die 54 Cent.

Es könnte bereits daran liegen, dass du mit dem falschen Prozentsatz rechnest.
In der Pflege gilt aktuell 3,6 % (und nicht 3,4 %, wie du schriebst..... ich hatte in meiner Musterrechnung aber vereinfachend deine 3,4 übernommen).

Ferner sind die 2,2 % als Zusatzbeitragssatz womöglich nicht korrekt.
Ich konnte nur eine Krankenkasse mit 2,19 (die lag am nächsten) finden.

hier sind die Prozentsätze aller KK zu finden.
https://www.gkv-spitzenverband.de/servi ... nkenkassen

klaushei
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 24.07.2025, 13:11

heinrich hat geschrieben:
24.07.2025, 09:28

Bei so einer Pflichtversicherung nennt man das nicht Zuschuss, was der RV-Träger zahlt, sondern Anteil des RV-Trägers (oder so was wie einen Arbeitgeberanteil, den der Versicherte eigentlich nicht sieht).
sorry... besser kann ich das nicht erklären.

Hallo

Nene Du schreibst/erklärst schon gut

Zuschuss oder Anteil der RV Trägers
Mal mit anderen Worten es gibt in beiden Fällen etwas geschenkt
von der DRV Zuschuss oder Anteil


Was mich nur wieder wütend macht das die KK das als Buergerversicherung benennt dafür verpasse ich denen noch eine

befragst du Tante Google nach "Auffangversicherungspflicht"
erhälst Du direkt den Hinweis auf § 5 da ist alles erklärt aber nein
die KK redet von Buergerversicherung das verwirrt den Kunden

Wie schon gesagt mit den 54 Cent liegt bestimmt an mir

Ich denke mal auch es ist diese Pflicht/Auffangversicherung womit er versichert ist.
Ich bohre da auch nicht mehr weiter habe nur nach einen Weg gesucht dem Kollegen diesen Auffangbetrag zu ersparen

Nochmals Danke für die Hilfe

Gruß

klaushei
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von klaushei » 29.07.2025, 12:34

Hallo zusammen
Ich bin's nochmal der Nervende

ich Frage mich zurzeit wie der Kollege in diese Buergerversicherung/Auffangversicherung überhaupt reingekommen ist?
Da er vorher in der GKV war

Die "Auffangversicherung" ist ein Begriff, der im Kontext der Krankenversicherung in Deutschland verwendet wird und sich auf die Versicherungspflicht für Personen bezieht, die zuletzt entweder gar nicht oder zuletzt gesetzlich krankenversichert waren. Wenn man aus dem Ausland zurückkehrt und zuvor nicht gesetzlich krankenversichert war, kann es sein, dass man sich in der Auffangversicherungspflicht befindet. Es ist wichtig zu beachten, dass es Einschränkungen für Personen aus der EU/EWR und der Schweiz gibt, die sich nicht in Deutschland aufhalten und arbeiten.

Das habe ich so bei Google gefunden

Das ist der Satz der mich irritiert :

und zuvor nicht gesetzlich krankenversichert war, kann es sein, dass man sich in der Auffangversicherungspflicht befindet.

Er war ja gesetzlich KV

PS Das alles interessiert mich sehr bis jetzt bin ich noch freiwillig versichert aber es könnte auch mich treffen falls die versuchen mich auch in diese Buergerversicherung/Auffangversicherung abzuschieben

Gruß

Czauderna
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Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag

Beitrag von Czauderna » 29.07.2025, 12:54

Hallo,
als Zusatzinformation für alle, die hier mitlesen - https://www.vdek.com/vertragspartner/mi ... licht.html
Konkret zur Frage wird sich Heinrich melden, wenn er wieder da ist.
Gruss
Czauderna

Antworten