Bürgerversicherung Auffuellbetrag
Moderator: Czauderna
Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag
Da isser ja wieder
Guten Tag Herr @Czauderna
naja mitlesen werden hier die wenigsten
ist ja ein Thema sehr speziell
Aber ich mag Meinungen von Leuten dazu auch wenn sie
nicht richtig sind
Da muss man diskutieren dafür ist das Forum ja geschaffen worden
Auch Deine Meinung würde dazu würde mich interessieren
Gruß
Guten Tag Herr @Czauderna
naja mitlesen werden hier die wenigsten
ist ja ein Thema sehr speziell
Aber ich mag Meinungen von Leuten dazu auch wenn sie
nicht richtig sind
Da muss man diskutieren dafür ist das Forum ja geschaffen worden
Auch Deine Meinung würde dazu würde mich interessieren
Gruß
Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag
Hallo,
ich habe mir gerade noch einmal den Thread aus dem Jahre 2023 durchgelesen, in dem es um Abmeldung wegen Auslandsaufenthalt zum Zuschuss des RV-Trägers zum KV-Beitrag ging. Dann habe ich mich gefragt, ob ich noch einmal machen will wie damals - nein, das will ich nicht, deshalb möchte ich mich da inhaltlich zurückhalten und verweise an Heinrich oder GS.
Gruss
Czauderna
ich habe mir gerade noch einmal den Thread aus dem Jahre 2023 durchgelesen, in dem es um Abmeldung wegen Auslandsaufenthalt zum Zuschuss des RV-Trägers zum KV-Beitrag ging. Dann habe ich mich gefragt, ob ich noch einmal machen will wie damals - nein, das will ich nicht, deshalb möchte ich mich da inhaltlich zurückhalten und verweise an Heinrich oder GS.
Gruss
Czauderna
Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag
Hallo
Die armen müssen jetzt für deine Fehler büßen

Gruß
PS Dabei bist Du doch mein Held hier im Forum

Hallo @Heinrich
falls Du doch noch hier liest
Was ich jetzt noch entdeckt habe der Kollege bezahlt als Auffuellbetrag nur zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung von Zusatzbeitrag ist in der Rechnung
der KK nichts zu finden.
Vielleicht spielt das ja eine Rolle
Gruß
Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag
Hallo @Czauderna,
viel Lust, mit einem - gemeint ist klaushei - zu chatten, mit dem zusammen ich garantiert auch kein zweites Bier trinken würde (da käme @heinrich schon eher in Frage
) habe ich nicht. Deshalb lasse ich das.
Zumal der @klaushei sich damals, vor etwa 2 Jahren, nach seiner "Stasi-Methoden"-Schwadroniererei, ja auch elegant verpisst hatte, als ihm die gute @ratte1 mit
Vielleicht hat er da sogar mal reingeschaut. Wenn ja - genützt hat es offenbar aber nicht viel.
Gruß
von GS
viel Lust, mit einem - gemeint ist klaushei - zu chatten, mit dem zusammen ich garantiert auch kein zweites Bier trinken würde (da käme @heinrich schon eher in Frage

Zumal der @klaushei sich damals, vor etwa 2 Jahren, nach seiner "Stasi-Methoden"-Schwadroniererei, ja auch elegant verpisst hatte, als ihm die gute @ratte1 mit
den passenden Deckel verpasst hat.Danke für deine klare Ansage.
Ich glaube nicht, das der TE auch nur im Ansatz weiß, was Stasi-Methoden sind, daher folgende Leseempfehlung für ihn https://www.stasi-unterlagen-archiv.de/ ... stasi.pdf
Vielleicht hat er da sogar mal reingeschaut. Wenn ja - genützt hat es offenbar aber nicht viel.
Gruß
von GS
Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag
die Auffangpflichtversicherung (ich schreibe jetzt nicht mehr Bürgerversicherung) ist nachranging.
Vorrangig ist z.B eine Pflichtversicherung als
--Arbeitnehmer
--Rentner in der KvDR
--sogar eine Familienversicherung
und auch eine FREIWILLIGE Versicherung ist vorrangig vor der Auffangspflichtversicherung.I
In diesen Fälle kommt es also erst gar nicht zur Auffangspflichtversicherung.
Du , klaushei" bist ja scheinbar freiwillig versichert (auch eine Anwartschaftsversicherung während der Auslandszeit ist eine freiwillige Versicherung, halt eben nur zu einem AnwartschaftsBEITRAG//// die Menschen sprechen immer von Anwartschaftsversicherung.....korrekt wäre freiwillige Versicherung zum AnwartschaftsBEITRAG....also zu einem reduzierten Beitrag, weil ja eben im Ausland KEIN Leistungsaspruch besteht.
Niemand schiebt jemand, der eine freiwillige Versicherung ( auch freiwillige Versicherung zum AnwartschaftsBEITRAG, die nach Rückkehr nach Deutschland wieder in eine Versicherung MIT Leistungsanspruch geändert werden muss.....natürlich zu einem höheren Beitrag als zum Anwartschaftsbeitrag) hat in eine Auffangspflichtversicherung ab.
Nochmals: freiwillig = kein Abschieben in die Auffangspflichtversicherung.
PS: der Beitrag wäre letztlich gleich hoch..... sogar mit Rentenbezug (meine Berechnung B und C). Bei Rentenbezug nur halt etwas umständlicher.
Dein "Kollege" (und jetzt muss ist ein wenig hellsehen) hatte die Anwartschaft sicherlich NICHT.
Als er aus dem Ausland zurück gekommen ist, war er aus Sicht von Deutschland sicher zuletzt in einer gesetzlichen KK (in Deutschland).
Daher kam er dann in die Auffangpflichtversicherung rein.
PS: und hier für dich und den Kollegen nicht zutreffend.
Wer nie in Deutschland versichert (weder gesetzlich noch privat) war (und diese Passage hast du sicherlicher gelesen)
kann unter Umständen auch in die Auffangspflichtversicherung.
Bevor du dich jetzt fragst, wie das denn sein kann.
Hier ein Fall (von vielen).
Eltern ziehen in Deutschland umher (im möchte den Beruf jetzt nicht nennen). Diese sind nicht versichert.
Ein Kind wird geboren am 15.05.1995(also;vor dem 1.4.2007). Die Entbindung wird bar bezahlt oder eben gar nicht.
Zm 1.4.2007 wird die Auffangspflichtversicherung eingeführt.
Das Kind ist heute 30 Jahre alt. Das Kind hat keinen Beruf. Die Familie hat gerade so viel Geld, dass kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Dies ist ein Fall, der auch in die Auffangspflichtversicherung kann, weil das Kind zwar niemals (seit Geburt) gesetzlich oder privat versichert war.
Sollte Fälle hatte ich vielfach zu beurteilen. Das Leben kann sehr vielfältig sein.
Vorrangig ist z.B eine Pflichtversicherung als
--Arbeitnehmer
--Rentner in der KvDR
--sogar eine Familienversicherung
und auch eine FREIWILLIGE Versicherung ist vorrangig vor der Auffangspflichtversicherung.I
In diesen Fälle kommt es also erst gar nicht zur Auffangspflichtversicherung.
Du , klaushei" bist ja scheinbar freiwillig versichert (auch eine Anwartschaftsversicherung während der Auslandszeit ist eine freiwillige Versicherung, halt eben nur zu einem AnwartschaftsBEITRAG//// die Menschen sprechen immer von Anwartschaftsversicherung.....korrekt wäre freiwillige Versicherung zum AnwartschaftsBEITRAG....also zu einem reduzierten Beitrag, weil ja eben im Ausland KEIN Leistungsaspruch besteht.
Niemand schiebt jemand, der eine freiwillige Versicherung ( auch freiwillige Versicherung zum AnwartschaftsBEITRAG, die nach Rückkehr nach Deutschland wieder in eine Versicherung MIT Leistungsanspruch geändert werden muss.....natürlich zu einem höheren Beitrag als zum Anwartschaftsbeitrag) hat in eine Auffangspflichtversicherung ab.
Nochmals: freiwillig = kein Abschieben in die Auffangspflichtversicherung.
PS: der Beitrag wäre letztlich gleich hoch..... sogar mit Rentenbezug (meine Berechnung B und C). Bei Rentenbezug nur halt etwas umständlicher.
Dein "Kollege" (und jetzt muss ist ein wenig hellsehen) hatte die Anwartschaft sicherlich NICHT.
Als er aus dem Ausland zurück gekommen ist, war er aus Sicht von Deutschland sicher zuletzt in einer gesetzlichen KK (in Deutschland).
Daher kam er dann in die Auffangpflichtversicherung rein.
PS: und hier für dich und den Kollegen nicht zutreffend.
Wer nie in Deutschland versichert (weder gesetzlich noch privat) war (und diese Passage hast du sicherlicher gelesen)
kann unter Umständen auch in die Auffangspflichtversicherung.
Bevor du dich jetzt fragst, wie das denn sein kann.
Hier ein Fall (von vielen).
Eltern ziehen in Deutschland umher (im möchte den Beruf jetzt nicht nennen). Diese sind nicht versichert.
Ein Kind wird geboren am 15.05.1995(also;vor dem 1.4.2007). Die Entbindung wird bar bezahlt oder eben gar nicht.
Zm 1.4.2007 wird die Auffangspflichtversicherung eingeführt.
Das Kind ist heute 30 Jahre alt. Das Kind hat keinen Beruf. Die Familie hat gerade so viel Geld, dass kein Anspruch auf Sozialhilfe besteht.
Dies ist ein Fall, der auch in die Auffangspflichtversicherung kann, weil das Kind zwar niemals (seit Geburt) gesetzlich oder privat versichert war.
Sollte Fälle hatte ich vielfach zu beurteilen. Das Leben kann sehr vielfältig sein.
Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag
Zusatzbeitrag des Kollegen.
Die KK hat den "normalen" Beitragssatz und den Zusatzbeitragssatz in EINEM Rutsch mitgeteilt.
Du kannst ja mal schreiben, wie hoch der Prozentsatz ist, der angegeben wurde.
Die KK hat den "normalen" Beitragssatz und den Zusatzbeitragssatz in EINEM Rutsch mitgeteilt.
Du kannst ja mal schreiben, wie hoch der Prozentsatz ist, der angegeben wurde.
Re: Bürgerversicherung Auffuellbetrag
Hallo zusammen
melde mich spät aber melde mich kleinen Unfall gehabt
alles gut
Prozentsatz sowas teilt die KK ihren Kunden nicht mit
das einzige was die KK mitteilt ist wir wollen Euro xx,xx für
die KV und Euro xx,xx für die PV haben
Ich habe keine Ahnung wie ein Beitragsbescheid bei anderen
Kasse aussieht aber der meines Kollegen ist da nicht sehr Informativ meiner auch nicht wie haben zwar die selbe KK
aber mit unterschiedlichen Landkreis
Ich habe die Tage einen neuen Rentenbescheid bekommen
da ist ja alles sehr klar aufgeführt welche % die KK erhält
und auch wie viel Euro für die KV,PV,zusatzV
Gruß
melde mich spät aber melde mich kleinen Unfall gehabt
alles gut
Prozentsatz sowas teilt die KK ihren Kunden nicht mit
das einzige was die KK mitteilt ist wir wollen Euro xx,xx für
die KV und Euro xx,xx für die PV haben
Ich habe keine Ahnung wie ein Beitragsbescheid bei anderen
Kasse aussieht aber der meines Kollegen ist da nicht sehr Informativ meiner auch nicht wie haben zwar die selbe KK
aber mit unterschiedlichen Landkreis
Ich habe die Tage einen neuen Rentenbescheid bekommen
da ist ja alles sehr klar aufgeführt welche % die KK erhält
und auch wie viel Euro für die KV,PV,zusatzV
Gruß