DAK- Änderung Familienversicherung wegen Rente// Änderung Befreiung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Soehnlain
Beiträge: 1
Registriert: 14.08.2020, 14:43

DAK- Änderung Familienversicherung wegen Rente// Änderung Befreiung

Beitrag von Soehnlain » 04.09.2020, 21:42

Meine Mutter ist bislang über meinen Vater in der Familienversicherung, sowie ich aktuell auch.
Sie hat schon lange nicht mehr sozialversicherungsfplichtig gearbeitet, seit einigen Jahren arbeitet sie jedoch auf geringfügiger Basis.

Sie möchte nun eine vorgezogene Rente für Schwerbehinderte in Anspruch nehmen, Rentenbeginn voraussichtlich 12/20.

Nun muss sie sich ja irgendwie ummelden, weil sie dann aus der Familienversicherung herausfällt. Sie muss ja dann selbst KV-Beiträge von der Rente zahlen.

Was gibt es da zu beachten und was ist zu tun?

Was die Sache komplizierter macht, wir haben alle eine Befreiung.
Wie geht es nun weiter mit der Befreiung, was ändert sich da? Es fließen bei uns ja auf jeden Fall mehr Einnahmen zu als vorher. Zumal sie den Minijob erst mal weitermacht, bei ihrer geringen Rente.

Mein Vater muss nur diese 1% bezahlen weil er chronisch krank ist, er zahlt immer einen pauschalen Beitrag pro Jahr, diesen Selbstkostenanteil, für andere ist er und sind wir auch (als Mitglieder der Familienversicherung) befreit.

Wie muss man das ummelden?

Es handelt sich um die DAK.

Wäre dankbar für Ratschläge

LG

Soehnlain

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: DAK- Änderung Familienversicherung wegen Rente// Änderung Befreiung

Beitrag von Czauderna » 05.09.2020, 09:16

Hallo und willkommen im Forum
Wenn deine Mutter ihren Rentenantrag stellt, dann gibt es bei diesem Verfahren auch eine "Meldung zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Diese erhält die Krankenkasse, die mit dieser Meldung der Rentenversicherung bestätigt, dass erstens deine Mutter krankenversichert ist und zweitens, ob sie die Voraussetzungen für die KVdR erfüllt hat oder nicht. Ich gehe mal davon aus, dass die Voraussetzung erfüllt sind (Vorversicherungszeit), in diesem Fall wird mit dem Tag der Rentenantragstellung eine eigene Mitgliedschaft für deine Mutter hergestellt als Rentenantragstellerin. Da sie ohne die Rentenantragstellung weiter in der Familienversicherung verblieben wäre ist diese Mitgliedschaft als Rentenantragstellerin beitragsfrei.
Mit der Bewilligung der Renten zum 01.12.2020 (?!) ist sie dann als Rentnerin selbst versichert. Die Beitragszahlung erfolgt dann direkt über die Rentenversicherung (geht auch dann aus dem Rentenbescheid hervor.
Was die Befreiung von den Zuzahlungen angeht, so muss ja ohnehin für 2021 die neue Belastungsgrenze festgelegt werden damit die Vorauszahlung erfolgen kann. Das Verfahren läuft wie immer, d.h., dein Vater stellt den entsprechenden Antrag und gibt dabei nun die Bruttorente deiner Mutter mit an.
Die Kasse berechnet nun die Vorauszahlung und teilt das deinem Vater mit. Die Befreiung gilt wieder für euch alle.
Dass die Kasse wegen dem Dezember 2020 noch irgendwelche Aktivitäten unternimmt, das glaube ich nicht.
Für dich selbst tritt grundsätzlich keine Änderung ein, theoretisch könntest du ab 01.12.2020 auch in die Familienversicherung bei deiner Mutter wechseln, macht aber keinen Sinn.
Gruss
Czauderna

Antworten