nach dem am 01.08. in Kraft tretenden neuen "Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung" werden offenbar nur die Beiträge erlassen, die seit 01.04.2007 nicht gezahlt wurden. Das heißt, man müsste seit einem Zeitpunkt vor diesem Datum nicht mehr in der gesetzlichen versichert gewesen sein. Was passiert jedoch, wie in meinem Fall, wenn man erst seit 2008 nicht mehr bei der gesetzlichen versichert ist - das dürfte laut Gesetz ja nicht der Fall sein, ist aber in meinem so - ich habe das schriftlich von meiner letzten gesetzlichen Kasse, dass ich seit 2008 "nicht mehr versichert" bin. In einem zweiten Schreiben steht, dass seit dieser Zeit kein Versicherungsverhältnis besteht und, ob ich nicht zurückkommen will. Bis 2008 war ich freiwillig versichert, da ich zu der Zeit schon über 30 war und Student. Irgendwann wurden keine Beiträge mehr eingezogen. Das war mir als armer Student natürlich erst recht. Ich habe zu der Zeit auch 20 h die Woche gearbeitet. Nach sehr vielen Monaten kam dann das besagte zweite Schreiben. Da schrieben sie, dass mein Arbeitgeber mich bei ihnen angemeldet hätte, aber kein Versicherungsverhältnis bestehe. Da erst ist mir klar geworden, dass ich nicht mehr versichert war, weil auch keine neue Karte zwischendurch kam. Ich habe daraufhin sofort bei der Arbeit gekündigt. Zahlungsaufforderungen oder Mahnungen oder ähnliches habe ich aber definitiv nie erhalten. Ich war einfach irgendwie bei denen raus und nicht mehr versichert, was ich nicht ganz verstehe. Die Kasse offenbar auch nicht. Ich habe mich jetzt mit der Kasse in Verbindung gesetzt und die sagen, dass ich wahrscheinlich nicht unter § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V falle, da ich ja erst 2008 und nicht vor 01.04.2007 nicht mehr gesetzlich versichert. Daher könnten mir nach diesem § wahrscheinlich keine Beiträge ab 01.04.2007 bzw. dem neuen Gesetz erlassen werden. Das hieße für mich, ich hätte seit 2008 ausstehende Beiträge nachzuzahlen und wäre für mich das absolute Ende. Ich will dort jetzt auch erst nicht weiter nachgraben - die haben noch nicht meinen Namen erfahren. Wenn ich den genannt hätte, kämen die womöglich sofort mit Nachzahlungen seit 2008.
Ich weiß nun nicht mehr, was ich machen soll. Ich muss Arbeit aufnehmen, da meine Geldreserven jetzt verbraucht sind und brauche dazu eine Krankenversicherung. Es gibt zwar Wege, auch anders in die gesetzliche zu kommen, die sind aber schwierig und mit Umständen und einigen Bedingungen mehr verbunden. Könnt Ihr mir einen Rat geben, wie es weitergehen soll? Kann ich nicht einen Erlass von der Kasse bekommen, dass ich seit 2008 bis jetzt keine Beiträge nachzahlen muss? Und wie müsste ein Erlass formuliert werden? Ausstehende Beiträge dürften eigentlich keine bestehen, da ich ja seit 2008, wie sie selbst schreiben, nicht mehr bei denen versichert bin. Und bekomme ich Ärger, weil ich weiter gearbeitet habe, obwohl ich eigentlich nicht mehr versichert war, dies aber nicht so recht wusste?
Ich wäre für euren Rat sehr dankbar!
