durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Aras
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Aras » 20.02.2025, 02:54

Schauen wir uns doch an, was die Kassen dazu sagen:

https://www.bundestag.de/ausschuesse/a1 ... 60-1025260




AOK Bundesverband:

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... refrei.pdf

S. 10
Mit dieser Regelung wird eine Gesetzeslücke geschlossen, die es bisher ermöglichte,
dass sich privat versicherte Rentnerinnen und Rentner durch ein temporäres Absenken ihrer Rente den Zugang über den/die Ehepartner/in in die GKV verschafften.
Die vorgenommene Systemabgrenzung zwischen GKV und privater Krankenversicherung zum Schutz der Solidargemeinschaft wird ausdrücklich begrüßt.
VdEK

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... refrei.pdf

S. 27
Zur Vermeidung einer missbräuchlichen Nutzung der Flexirenten-Regelung zulasten der GKV-Beitragszahler:innen im Bereich Krankengeld ist zusätzlich zu
der gesetzlich bereits vorgesehenen Ergänzung des § 10 Absatz 1 SGB V auch
eine Anpassung des § 50 Absatz 1 SGB V erforderlich.
GKV Spitzenverband

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... refrei.pdf

S. 8
Damit eröffnet sich für viele privat krankenversicherte
Rentenbeziehende der Weg in die Familienversicherung des gesetzlich krankenversicherten Ehegatten
oder Lebenspartners, ohne dass etwaige Beschränkungen dem Wechsel des Versicherungssystems
entgegenstehen
In der Stellungnahme;
Die Regelung wird ausdrücklich begrüßt. Sie schließt die mit dem Flexirentengesetz entstandene
Gesetzeslücke in der Systemabgrenzung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung
BAGFW

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... refrei.pdf

S. 4
Die Regelung schließt eine Gesetzeslücke, die in den letzten Jahren verstärkt von
privat Versicherten genutzt wurde, deren Rentenanspruch oberhalb der Gesamteinkommensgrenze der Familienversicherung liegt und die gezielt vorübergehend die
Option der Teilaltersrente gewählt haben, um über die beitragsfreie Familienversicherung über Ehepartner:innen wieder Zugang zur GKV zu haben.
BKK Dachverband

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... refrei.pdf

S. 6
Der BKK Dachverband begrüßt, dass die bestehende Gesetzeslücke für einen Zugang zur
GKV und zur SPV für PKV-Rentnerinnen und Rentner (gezielte Wahl einer Teilrente für
nur kurze Zeit) geschlossen wird.
Zuletzt geändert von Aras am 20.02.2025, 04:15, insgesamt 1-mal geändert.

Aras
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Aras » 20.02.2025, 03:49

Interessant ist auch folgendes:

https://www.bundestag.de/resource/blob/ ... hfremd.pdf

Die Änderung des § 6 SGB V wurde auch nicht geschafft?!

Ansonsten kann ich nichts dazu finden warum der Artikel 1 so radikal gekürzt wurde.

Rossi
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Rossi » 22.02.2025, 00:48

Zunächst einmal vielen Dank an Aras für die intensiven Recherchen in dieser Problematik.

Das Ergebnis dürfte allerdings nunmehr ziemlich klar sein.

Alle Kassen in Deutschland würden es begrüßen, diese vermeintliche Gesetzeslücke zu schließen.

Der Gesetzgeber hat im ersten Anlauf zugehört und einen Änderungsvorschlag des § 10 SGB V für diese vermeintliche Gesetzeslücke auf den Weg gebracht. Im Rahmen des Beratungsverlaufes des Änderungsvorschlages hat der liebe Gesetzgeber allerdings einen klaren Rückzug gemacht. Er hat diese geplante Änderung letztendlich nicht umgesetzt.

Damit kann es - aus meiner Sicht - mit Sicherheit keine planwidrige Regelungslücke darstellen!!!

Im Gegenteil: der Gesetzgeber will so etwas weiterhin bzw. nimmt er es in Kauf! Es ist und bleibt ein bedinnungsloses Gestaltungsrecht!

Echt cool so ein Beratungsverlauf!!!

Durch diesen Beratungsverlauf sollte auch deutlich werden, dass es ein Aufruf an all ide Betroffennen ist.

Rossi
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Rossi » 23.02.2025, 23:34

Nun ja, Aras, Du scheinst ja auch ganz gut unterwegs zu sein, zumindest wenn ich hier die Ergebnisse deiner Recherchen berücksichtige.

Ich gibt derzeit 2 sozialgerichte Entscheidungen aus ganz Deutschland (zumindest aus meiner Kenntnis), die eine Fami durch die Wahl einer Altersteilrente aufgrund einer vermeintlichen planwidrigen Regelungslücke abgemeiert haben. Alle anderen Gerichte sind auf die vorausschauende Betrachtung der Überschreitung der Einkommensgrenze herumgeritten. So unter Motto: durch eine kurzfristige Wahl einer Altersgrenze entsteht keine Familienversicherung.

Was aber ist, wenn die Fami länger als ein paar Monate gewählt wird?

Hier kommt dann ggf. die planwidrige Regelungslücke unseres vermeintlich lieben Gesetzgebers ins Boot.

Die erste Entscheidung stammt vom SG München vom 06.07.2023 Az. S 15 KR 923/22

Guckst Du hier:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/174078

Okay, dann kommt eine weitere ganz frische Entscheidung des Nürnberg vom 31.10.2024 Az.: S 14 LR/42/24 hinzu

Guckst Du hier:

https://www.sozialgerichtsbarkeit.de/node/177437

Das SG Nürnberg hat dem Grunde nach strg-copy-paste aus der vorherigen Entscheidung des SG München gemacht.

Das SG Nürnberg hält aber auch nachfolgendes fest:

Diese Regelungslücke ist auch planwidrig. Denn wäre sich der Gesetzgeber bei Erlass des Flexirentengesetzes dessen bewusst gewesen, dass die Einführung der flexiblen Teilrente des § 42 Abs. 1 SGB VI dazu führen kann, dass das punktgenaue Absenken bis gerade unterhalb der Einkommensgrenze des § 10 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 SGB V den (Wieder-) Einstieg in die Gesetzliche Krankenversicherung im Alter über die kostenfreie Familienversicherung (mit ggf. Fortführung als freiwillige, sogenannte obligatorische Anschlussversicherung im Fall des späteren Wiederüberschreitens der Einkommensgrenze etwa durch Rückkehr zur Vollrente) ermöglicht, hätte der Gesetzgeber eine Regelung erlassen, die das Zusammenspiel der verschiedenen Zweige der Sozialversicherung geregelt hätte.

Dies zeigt sich de lege ferrenda auch im Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Gesundheitsversorgung in der Kommune (GVSG – Kabinettsentwurf der Bundesregierung vom 22.05.2024), in dem in der Begründung die Gesetzeslücke benannt wird und ihr durch eine Änderung des § 10 Abs. 1 SGB V begegnet wird.


Tja und genau jenes ist wohl ganz offensichtlich nicht mehr Fall, da im Beratungsverlauf des GVSG genau diese Passage gestrichen worden ist.

D.h., im Ansatz keine planwidrige Regelungslücke, sondern eine bewusste Steuerungsmöglichkeit, ansonsten hätte es so verabschiedet werden müssen!!!

Rossi
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Rossi » 24.02.2025, 23:31

Nun ja, ich plaudere jetzt mal ein wenig aus dem Nähkästchen.

Wie schon geschrieben, es gibt eine klare Rechtsauffassung, die zwischen der DRV und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt ist, dass diese Personen durch die Wahl der Altersteilrente in die Fami kommen. Und dies auch ohne wenn und aber!

Es gibt aber nicht nur den Spitzenverband der Bund der Kassen (sog. SpiBu), sondern auch andere Spitzenverbände von irgendwelchen anderen Kasseem, insbesondere der Vdek. Dem Vdek unterliegen unter anderm nachfolgende Kassen.

- DAK
- Barmer
- KKH
- HEK
- HKK


Genau diese Kassen tanzen deutschlandweit aus der Reihe. Sie orientieren sich nicht an der Empfehlung der SpiBu`S. Alle anderen Kassen machen es.

Der Vdek hat seinen Mitlgiedskassen ganz offensichtlich geraten, die Fami abzulehnen (warum auch immer) . Gleichzeitig wurde ein netter Versuch zur Geseztesänderung angekündigt. Leider hat dieser Versuch des VdeK nicht funktioniert.

Also setzen sich die Vedek-Kassen eine schöne gespiegelte Sonnenbrille auf und sitzen es aus. Diese Vdek-Kassen tanzen aus der Reihe, welches Schicksal dahinter steckt (siehe Posting in diesem Thread) interessiert nicht!!!! Offensichtlich gibt es beim VdeK bessere Juristen als bei der DRV und dem Spibu!

Ich finde das ehrich gesagt nich gut, wenn eine Minderheit der Kassen aus der Reihe tanzt und es in einem erbittenen Kampf versucht!

GS
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von GS » 25.02.2025, 01:42

Rossi schreibt:
Nun ja, ich plaudere jetzt mal ein wenig aus dem Nähkästchen.

Wie schon geschrieben, es gibt eine klare Rechtsauffassung, die zwischen der DRV und dem Spitzenverband Bund der gesetzlichen Krankenkassen abgestimmt ist, dass diese Personen durch die Wahl der Altersteilrente in die Fami kommen. Und dies auch ohne wenn und aber!
Heißt also, der Spitzbubenverband nebst AOK-Spitzbübin Reimann vertritt die eine Rechtsauffassung, und der vdek mit seinem Spitzmädchen Elsner vertritt die andere. Na, das kann dann ja noch heiter werden.

Aber um auf den Trick mit der Altersteilrente zurückzukommen: Wenn diese Hintertür nicht nur versehentlich offenbleiben soll, sondern durch aktives Intervenieren im Gesetzgebungsverfahren sogar sperrangelweil geöffnet bleiben soll, stellen sich gleich zwei, eher drei Fragen:
1)
Cui bono?
2)
Wer hat das verbockt? Und warum?

Wäre ich ein pflichtversicherter KVdRler - sorry, doppelt gemoppelt - hätte ich jetzt ein mulmiges Gefühl, Um es mal euphemistisch im Raum stehen zu lassen.

Rossi
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Rossi » 25.02.2025, 16:31

Warum soll das jemand verbockt haben oder warum überhaupt?!

Im Gegenteil: der Wille des Gesetzgebers sollte klar sein: ich will es so!!!!???

Aras
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Aras » 25.02.2025, 17:46

Schade. Ich hatte jetzt viel Text geschrieben und lange daran gearbeitet und als ich auf absenden geklickt habe, musste ich mich neu einloggen. Alles für die Katz.

Ich mach es kurz:

Finde die Entscheidung vom SG Nürnberg grenzwertig. ex lege ferenda(SG Nürnberg schreibt "ferrenda") zu argumentieren, obwohl es ja nur ein Entwurf vom Bundeskabinett ist. Zudem weiß ja der 20. Bundestag nicht was sich der 18. Bundestag gedacht hat.

Ich hab das Sekretariat des Gesundheitsauschusses angerufen und habe später diese E-Mail geschrieben, und um Veröffentlichung der Ausschussdrucksache 20(14)235.1neu und des Protokolls der 136. Sitzung gebeten.

Die Wahlperiode endet ja in 30 Tagen und das Gesetz ist ja schon verabschiedet worden. Ansonsten können wir erst in einem Jahr das Protokoll lesen...

GS
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von GS » 25.02.2025, 22:23

Rossi hat geschrieben:
25.02.2025, 16:31
Warum soll das jemand verbockt haben oder warum überhaupt?!

Im Gegenteil: der Wille des Gesetzgebers sollte klar sein: ich will es so!!!!???
Ja klar, für den Fall, dass es nicht verbockt, sondern Absicht war, war ja die 1. Frage gedacht:
GS hat sinngemäß geschrieben:
1)
Wem nützt das?
Zunächst und auf den ersten Blick all denen, die so ein Hintertürchen für sich persönlich nutzen, um aus der PKV via kurzfristiger GKV-Familienversicherung in die "freiwillige" GKV-Mitgliedschaft zu switchen.

Alle anderen zahlenden GKV-Mitglieder haben jedenfalls mittel- und langfristig nichts davon, denn dieses Schlupfloch nutzen in der Regel nur solche, die als Gesamtheit zukünftig mehr kosten als einzahlen werden.

Kehlchen
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Kehlchen » 26.02.2025, 12:48

Abzuwarten, wie das Bundessozialgericht die anhängigen Fälle aus zwei Bundesländern entscheidet.

B 6a/12 KR 3/24 R (alt: B 12 KR 3/24 R)
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Rech ... _24_R.html

B 6a/12 KR 14/24 R (alt: B 12 KR 14/24 R)
https://www.bsg.bund.de/SharedDocs/Rech ... _24_R.html

Rossi
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Rossi » 26.02.2025, 12:53

@Aras

Nun ja, dann bin ich aber mal gespannt, was in diesem Protokoll steht!!!

Hältst Du mich auf dem Laufenden?!?!

heinrich
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von heinrich » 26.02.2025, 13:16

Aras: das will ich aber auch gerne wissen.

Kehlchen: Falls das Bundessozialgericht entscheidet, dass keine Familienversicherung möglich ist bzw. keine Anschlussversicherung möglich ist,
dann müssen wir uns wohl alle daran halten.

Aras
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Aras » 27.02.2025, 11:00

Wenn ich eine Antwort bekomme, dann werde ich euch als erstes darüber berichten.

Aber ich vermute, dass ich keine zeitnahe bzw. positive Antwort erhalte. In paar Wochen wird sich der neue Bundestag konstituieren. Der Gesundheitsausschuss der 20. Wahlperiode wird dann aufhören zu existieren. Ein neuer Gesundheitsausschuss muss dann erst konstiuiert werden. Es ist nicht klar, wer die Regierung bilden wird. Sollte das Protokoll - dramatisch ausgedrückt - politische Sprengkraft haben, wird die vorzeitige Veröffentlichung einfach abgelehnt.

Aber zumindest können wir es ja versuchen :D.

Rossi
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Rossi » 01.03.2025, 01:46

Das GVSG heute wurde heute im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Die Änderungen des § 10 SGB V (Wahl einer Altersteilrente führt nicht zur Fami) wurde nicht verabschiedet.

Damit bleibt es bei einem legalen Gestaltungsrecht!

Sehr eindrucksvoll ist auch mittlerweile die Entscheidug des SG Darmstadt in dem hier o. a. eingestellten Fall. Die zuständige Richterin hat wohl erst versucht, sich aus der Nummer wie ein Aal herauszuwinden. Nach einem dezidierten Vortrag hat sie letztendlich das Schwänzchen eingezogen und die involvierte Kasse (DAK) im Rahmen einer einstweiligen Anordnung verdonnert die Familienversicherung einzutragen.

Zwischen Recht haben und Recht zu bekommen, scheinen erhebliche Unterschiede zu bestehen.

Ich erspare mir es an dieser Stelle die relevanten Aussagen bzw. Feststellungen des angerufenen Gerichtes einzustellen.

Mein Aufruf an die VdeK-Kassen: hört damit auf!!! Räumt den Betroffenen das legale Gestaltungsecht ein!!!!

Der vermeintliche Versuch der Vdek-Kassen zur Gesetzesänderung hat leider nicht funktioniert.

Was soll das?!

Rossi
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Re: durch Altersteilrente in die Familienversicherung / raus aus PKV

Beitrag von Rossi » 02.03.2025, 01:40

Der von mir o. a. eingestellte Fall ist spannend.

Das SG Darmstadt hat die DAK verdonnert die Fami einzutragen. Ein großes Lob an die Richterin.

Nun wird es losgehen.

Die Betroffene wird am Montag mit dem Beschluss des SG Darmstadt (einstweilige Anordnung / Fami ist einzutragen) in die Geschäftsstelle der DAK dackeln. Sie wird um Ausstellung der Versichertenkarte bitten, weil dies das SG Darmstadt so im Rahmen der einstweiligen Anordnung verfügt hat.

Die DAK wird mit Sicherheit die Beschwerde beim LSG einreichen, davon ist auszugehen.

Die Gretchenfrage ist dann natürlich, ob man vorab die Versichertenkarte ausstellen muss oder nicht.

Die vermeintliche Beschwerde beim LSG hat allerdings keine aufschiebende Wirkung, d.h., dass erst einmal die Versichertenkarte auszustellen ist bzw. Leistungen zu erbringen sind.

Mal gucken, was am Montag passiert?

Topp die Wette gilt, die Ausstellung der Versichertenkarte wird mit an Sicherheit angrenzender Wahrscheinlichkeit abgelehnt. Verfahrensrecht ist leider nicht die Baustelle von Kassen!!!!

Dieser Fall hat echt Potential!!!

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