E104 - Zuständigkeit

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Domsen123
Beiträge: 1
Registriert: 04.08.2019, 15:29

E104 - Zuständigkeit

Beitrag von Domsen123 » 05.08.2019, 12:21

Hey liebes Forum,
Ich hoffe ich bin hier richtig mit meiner Frage.

Mai und Juni habe ich in Frankreich gearbeitet. Ich habe der deutschen Krankenkasse eine lohnabrechnung zukommen lassen, auf welcher meine Beitragszahlung in die französische KV für den Zeitraum ersichtlich ist. Meine deutsche Krankenkasse möchte nun für die genannten Zeiten das Dokument E104 der französischen KK. Diese weigerte sich, mir das Dokument auszustellen; dieses zu beantragen, sei Aufgabe der deutschen Krankenkasse. Diese wiederum gab dem Recht, und bestätigte mir, sie habe das Dokument angefordert.
Inzwischen soll ich jedoch die Beiträge für Mai und Juni zahlen, bis das Dokument ausgestellt werde; ich solle dann eine Rückzahlung bekommen.

Ich befürchte nun, dass es Probleme bei der Beschaffung des Dokuments gibt, und ich auf dem Geld sitzen bleibe. Ist es rechtlich haltbar, dass die deutsch Krankenkasse die Beiträge verlangt, bevor es zu einer endgültigen Klärung der Dokumente kommt? Die deutsche Krankenversicherung bestätigte mir ja sogar, dass sie selber das Dokument besorgen müssen. Wieso soll ich bis dahin in vorkasse gehen?

Liebe Grüße und vielen Dank, domi

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: E104 - Zuständigkeit

Beitrag von Czauderna » 05.08.2019, 13:16

Hallo und willkommen im Forum
Anfordern muss die Kasse das (E104) selbst, das ist schon wahr, allerdings ist die Anforderung alleine noch keine Entscheidung bzw. Bestätigung, von daher ist zumindest das Ansinnen der Kasse nachvollziehbar. Allerdings frage ich mich auch, warum die Kasse nicht eine Stundung bis zur Klärung in Betracht zieht.
Was sagt die Kasse selbst dazu ?.
Gruss
Czauderna

heinrich
Beiträge: 1246
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: E104 - Zuständigkeit

Beitrag von heinrich » 05.08.2019, 16:57

Sag Deiner KK einmal bitte, dass sie sich

das Rundschreiben des GKV-Sptizenverbandes Nr. 409 aus 2018 anschauen sollen.

Da steht nämlich drin, dass es nicht erforderlich ist, einen E 104 anzufordern.
Der Nachweis, dass man in einem anderen EU-Land arbeitet, reicht aus, um nachzuweisen,
dass deutsche Recht NICHT gilt.

Das wussten wir (auch ich) lange nicht, dass auch ein Nachweis (Arbeitsvertrag; ich erkenne auch Gehaltsaberechnungen an)
bereits ausreicht, damit deutsches Recht NICHT gilt.

Wir waren sehr froh, als der GKV-Spitzenverband dies mit dem Runschreiben (im Juni Juli 2018 muss das gewesen sein)
klar gestellt hat.

Deine KK wird sich auch freuen, wenn Du sie darauf hinweist. Gib mal Rückmeldung.

heinrich
Beiträge: 1246
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: E104 - Zuständigkeit

Beitrag von heinrich » 13.08.2019, 15:55

hast Du schon Antwort (ich hatte ja mal um Rückmeldung gebeten)

Antworten