Ein Arbeitnehmer ist krank und wurde gekündigt.
Er ist über den Kündigungszeitpunkt hinaus krank geschrieben und erhält Krankengeld.
Die letzte AU-Bescheinigung lief bis zum 18.7.2024.
Am 19.7.2024 erhielt der Versicherte eine Folgebescheinigung.
Die GKV behauptet nun, die AU-Bescheinigungen seien nicht lückenlos, denn die Folgebescheinigung hätte spätestens am 18.7.2024 ausgestellt werden müssen. Ist das richtig und ggf. wo ist das geregelt (man verzeihe mir diese Frage nach der Rechtsgrundlage

VG
GKVFan