Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der KVdR

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Karl66
Beiträge: 6
Registriert: 25.11.2020, 11:22

Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der KVdR

Beitrag von Karl66 » 27.11.2020, 13:16

Hallo,

in welchem zeitlichen Umfang und in welcher Einkommenshöhe darf man in der KVdR selbständig tätig sein, ohne die Mitgliedschaft zu gefährden?

Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

VG
Karl

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der KVdR

Beitrag von Czauderna » 27.11.2020, 16:37

Hallo und willkommen im Forum.
hier ist es ganz gut erklärt - https://www.google.com/search?hl=de&sxs ... ent=psy-ab
hier die Bezugsgrösse für 2021 - https://www.bundesregierung.de/breg-de/ ... 21-1796480
und hier etwas zum Thema - "ab wie viel muss Beitrag gezahlt werden?"
https://www.tk.de/techniker/leistungen- ... en-2007440
Gruss
Czauderna

Karl66
Beiträge: 6
Registriert: 25.11.2020, 11:22

Re: Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der KVdR

Beitrag von Karl66 » 27.11.2020, 18:06

Hallo,

danke für die Links.

Der Google-Link führt zu keinem spezifischen Ergebnis, sondern nur zu allg. Treffern. Ich kann ja mal den einen oder anderen aufrufen, in der Hoffnung dass...

Der zweite und dritte Link: Welche Größe könnte nun zur Beantwortung meiner Frage führen, ab welchem Einkommen und ab welcher Arbeitzeit als Selbständiger die KVdR-Mitgliedschaft erlischt?

Über eine Nachricht würde ich mich freuen.

VG
Karl

Karl66
Beiträge: 6
Registriert: 25.11.2020, 11:22

Re: Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der KVdR

Beitrag von Karl66 » 27.11.2020, 18:31

Hallo,

die ersten Google-Links habe ich soeben angeschaut. Teilweise kenne ich sie bereits. Eigentlich vermitteln sie ein gutes Bild rund um das Thema Selbständigkeit und KVdR, jedoch beantworten die Links meine Frage nicht vollständig. Deshalb bin ich nach eigener Google-Recherche hier ins Forum gekommen. Lediglich der IHK Nordschwarzwald-Link äußert sich dazu und sagt 20h und sagt: "...monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (2013: 2021,25 €)." Da stellt sich die Frage, welche Bezugsgröße ist damit gemeint.
Immer wieder wird dann von Beratung etc. gesprochen, die man in Anspruch nehmen soll. Fragt man die eigene KK sagt diese vorab auch nichts konkretes. Mir kommt diese Prüfung nicht objektiv vor, wenn vorab die Kriterien nicht klar benannt werden können.

Viele Grüße
Karl

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der KVdR

Beitrag von Czauderna » 27.11.2020, 18:53

Hallo,
die Bezugsgröße beträgt 2021 - 3290,00 € - 75% ist 2467,50 - nach meiner Auffassung ist ein Rentner, der weniger als 20 Stunden wöchentlich selbständig tätig ist und nicht mehr als 2467,50 € Arbeitseinkommen hat weiterhin in der KVdR versichert , weil nicht hauptberuflich selbständig.
Gruss
Czauderna

heinrich
Beiträge: 1246
Registriert: 05.06.2009, 20:21

Re: Einkommen aus selbständiger Tätigkeit in der KVdR

Beitrag von heinrich » 27.11.2020, 20:11

meine gefährdet seine Mitgliedschaft nicht.

Du meinst sicherlich : wann falls ich aus der KVDR Mitgliedschaft raus und
muss in die freiwillige Mitgliedschaft.

Dies ist dann der Fall, wenn Du hauptberuflich selbstständig bist.

Was ist das denn schon wieder.
Das ist in der Tat manchmal schwierig zu beantworten.

Da Du den Sachverhalt nicht konkret beschreibst, beschreibe ich mal einen klaren Sachverhalt

Rentner 1400 EUR Rente
Selbstständigkeit 900 EUR, unter 20 Stunden.

Na, was bist die hauptsächlich ?
Richtig , Renter, der "nebenberuflich selbstständig ist"

Wenn Du nun in dieser Fallkonstellation als weiter in der KVDR-Pflichtmitgliedschaft bleibst,
dann sind aus den 900 EUR trotzdem Beiträge zu zahlen (nicht jedoch aus Vermietung / Verpachtung).

Warum ist das so:
Weil im Gesetz steht, dass bei einer nebenberuflichen Selbstständigkeit Beiträge anfallen,
falls die Einkünfte aus dieser Selbstständigkeit mehr als 1/20 der Bezugsgröße betragen.

Die monatliche Bezugsgröße beträgt in diesem Jahr noch 3185 EUR.
1/20 = 159,25 EUR.

Also; wenn mehr als 159,25, dann fallen trotzdem Beiträge aus der Selbstständigkeit an, obwohl die Selbstständigkeit nicht
hauptberuflich ist.


So: du hast keine konkrete, sonder nur eine allgemeine Frage gestellt.
Darauf habe ich so konkret wie möglich zu antworten versucht

Antworten