Einkommensgrenze (Kapitaleinkünfte) bei unterjähriger Familienversicherung ?

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Moderator: Czauderna

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rale
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Einkommensgrenze (Kapitaleinkünfte) bei unterjähriger Familienversicherung ?

Beitrag von rale » 08.05.2023, 15:33

Hallo,
angenommen ich bin familienversichert von Januar bis August 2023 und beziehe dann von September bis Dezember 2023 Alg1 und bin dann in den 4 Monaten pflichtversichert.
Wie hoch dürfen dann die monatlichen Kapitaleinkünfte sein, ohne das ich die FamVers. verliere ?
12x485€ oder nur 8×485€ ?
Wie hoch kann ich den Sparerpauschbetrag zusätzlich in Anspruch nehmen, die vollen 1000€ oder nur anteilig 666€ (1000:12×8 Monate) ?

Schonmal vielen Dank für Eure Antworten !

Czauderna
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Re: Einkommensgrenze (Kapitaleinkünfte) bei unterjähriger Familienversicherung ?

Beitrag von Czauderna » 08.05.2023, 17:58

Hallo,
Wie hoch dürfen dann die monatlichen Kapitaleinkünfte sein, ohne das ich die FamVers. verliere ?
12x485€ oder nur 8×485€ ?

so gesehen, weder noch - die Kapitalerträge lt. Einkommensteuerbescheid werden durch 12 geteilt. Was da herauskommt, das wird genommen.
Der Sparerpauschbetrag dürfte schon im Einkommensteuerbescheid berücksichtigt sein und auch der zählt für das ganze Jahr.
Wenn die aktiven Experten hier Korrekturbedarf sehen, dann bitte melden.
Gruss
Czauderna

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