"Einwilligung zu Informationen"

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Whity
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"Einwilligung zu Informationen"

Beitrag von Whity » 06.12.2018, 19:34

Hallo zusammen,

heute einen Bescheid der AOK Hessen erhalten. Ich soll der AOK die Einwilligung erteilen, damit mir gewährleistet wird, weiterhin "individuelle" Beratung und über Vorteile und Neuigkeiten informiert zu werden.

Dazu stelle ich mir folgende Fragen:

1. bekomme ich ohne diese Einwilligung etwa keine individuelle Beratung mehr?
2. gibt es hier jemanden, der mit der AOK überhaupt noch zufrieden ist?

Was soll so ein Schreiben bewirken? Ist es wieder so ein Trick wie mit der Hausarztprogramm-Geschichte?

Czauderna
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Re: "Einwilligung zu Informationen"

Beitrag von Czauderna » 06.12.2018, 19:46

Hallo,
doch, das Recht auf indivudelle Beratung ist damit nicht ausgehebelt. Die Kasse will einfach die Erlaubnis haben von sich aus Kontakt mit dir aufzunehmen, ja, auch um die z.B. das Hausarztverfharen schmackhaft zu machen oder den einen oder anderen Wahltarif oder eine Auslandkrankenversicherung. Wenn du diese Erlaubnis nicht gibst, dann dürfen sie dich nicht mehr so ohne weiteres kontaktieren, natürlich ist damit nicht der Kontakt wegen direkter Leistungs- oder Versicherungsfragen, die dich betreffen gemeint. Beratung wird dann ggf. aber nur auf Anforderung geschehen, z.B. bei Fallsteuerung-Krankengeld, könnte ich mir vorstellen.
Zu zweiten Frage sage ich nichts - ich selbst bin nicht bei der AOK versichert.
Gruss
Czauderna

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