Endlich kein "Wartetag" mehr

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

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ippuj
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Endlich kein "Wartetag" mehr

Beitrag von ippuj » 12.08.2015, 13:45

Ich habe gerade entdeckt, daß man endlich den irrsinnigen "Wartetag" abgeschafft hat:

§ 46
Entstehen des Anspruchs auf Krankengeld

Der Anspruch auf Krankengeld entsteht

1. bei Krankenhausbehandlung oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung (§ 23 Abs. 4, §§ 24, 40 Abs. 2 und § 41) von ihrem Beginn an,
2. im Übrigen von dem Tag der ärztlichen Feststellung der Arbeitsunfähigkeit an.
Der Anspruch auf Krankengeld bleibt jeweils bis zu dem Tag bestehen, an dem die weitere Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit ärztlich festgestellt wird, wenn diese ärztliche Feststellung spätestens am nächsten Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit erfolgt; Samstage gelten insoweit nicht als Werktage.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) vom 16.07.2015 (BGBl. I S. 1211) m.W.v. 23.07.2015.

Quelle: http://dejure.org/gesetze/SGB_V/46.html


Nun frage ich mich, ob denn damit die hier so ausgiebig geführte(n) Diskussion(en) über die "Krankengeldfalle" damit - zumindest für die Zukunft - hinfällig sind.

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