Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

MKAH
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Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von MKAH » 18.04.2023, 14:40

Hallo,
meine Frau hat zum 15.02.2022 einen Minijob begonnen und bis zum 31.12.2022 im Monat 450€ verdient.
Anfang 2023 kam die Abfrage zur Familienversicherung für 2022 seitens der Krankenkasse.
Ich habe natürlich den Minijob angegeben, genauso wie das Kleingewerbe und den daraus resultierenden Gewinn aus dem Jahr 2021 i.H.v 399€.
Den Gewinn aus 2021 hat die Krankenkasse dann wohl gezwölftelt und dem Monatlichen Brutto für 2022 hinzugerechnet.

In 2022 hat meine Frau ihr Gewerbe auch aufgrund des angetretenen Minijobs nicht mehr so ausführen können wie noch in 2021,desweiteren sind einige Kunden altersbedingt weg gefallen bzw. verstorben.
Die EÜR(noch nicht die Einkommenssteurerklärung) meiner Frau für das Jahr 2022 weißt einen Gewinn von 199€ aus
Diese EÜR habe ich bei der Krankenkasse auch innerhalb der Prüfung eingereicht,wird aber zur Berechnung des Monatsdurchschnitt brutto für 2022 nicht akzeptiert.
Aussage war ,das das Rückwirkend nicht geht :evil:
Aber die ganze Prüfung ist doch in 2023 Rückwirkend für 2022.

Das sich die Krankenkassen den Einkommensteuerbescheid des Vorjahres zusenden lassen und diesen dann gerne zur Bestimmung des Gesammt Verdienstes heran ziehen, hab ich mittlerweile auch heraus gefunden.

Aber darf die Krankenkasse einfach die eingereichte EÜR für 2022 ignorieren.
Aus meiner Sicht nicht da sich das Einkommen aus dem Gewerbe aus 2022 gegenüber dem aus 2021 um mehr als ein Viertel reduziert hat.

Meine Frau soll sich jetzt für August und September 2022 freiwillig versichern,weil der Einkommensteuerbescheid für 2021 im Juli 2022 ausgestellt wurde.
Von Oktober bis Dezember wäre sie aufgrund des höheren Freibetrags (485€)wieder Familienversichert.
Und ab 01.01.2023 bis Mitte März 2023 (Abmeldung des Gewerbes)wieder freiwillig versichern.

Wir haben erst mal Widerspruch eingelegt.

Wäre es möglich ,wenn man der freiwilligen Versicherung für August u. September erst mal zustimmt die Beiträge danach wieder mit dem richtigen Einkommenssteuerbescheid für 2022 wieder zurück zu holen?
Oder schließ sich das aus ,da man ja freiwillig versichert war?

Hat mal jemand ne Idee?
Danke
Gruß
Mkah

Czauderna
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von Czauderna » 18.04.2023, 15:04

Hallo und willkommen im Forum
Deine eigentliche Frage betrifft das Steuerrecht - da bin ich kein Experte.
Was die Krankenversicherung betrifft, ist eine Entscheidung seitens der Kasse getroffen worden und Du hast dagegen Widerspruch eingelegt, von daher gilt es abzuwarten, wie die Kasse über diesen Widerspruch entscheidet.
So wie geschildert hat Deine Ehefrau allein durch den Minijob schon die Einkommensgrenze erreicht in der Zeit vom 15.02.2022 - 31.12.2022.
Unabhängig davon - wann wurde denn in 2022 diese 199,00 € erwirtschaftet ?.
Wobei noch anzumerken ist, dass nicht der Gewinn für die Kasse zählt, sondern das, was im Einkommensteuerbescheid als Einnahme aus Gewerbe steht,
Gruss
Czauderna

MKAH
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von MKAH » 19.04.2023, 12:05

Hallo Czauderna,

vielen Dank für die schnelle Antwort.
Meine Frau hat in ihrem Minijob pro Monat 450€ verdient.
Die Grenze für die Familienversicherung lag bis zum 01.10.22 wohl bei 470€/M.
Ab dem 01.10.22 auf 485€.
Die 199€ sind der aus der Einnahmenüberschuss Rechnung für das Geschäftsjahr und wurden vom 01.01.2022-31.12.2022 erwirtschaftet.
Dies wird ja als Gewinn vor Steuern bei der Steuererklärung eingetragen.
In 2021 waren das halt 399€ ,in 2022 eben nur noch 199€.

Auf die Anwort meines Widerspruchs warte ich noch ,wobei mir die Sachbearbeiterin schon mündlich mitgeteilt hatte, das der Widerspruch nicht akzeptiert werden könnte weil man rückwirkend nichts berücksichtigenkönnte.
Also quasi der Nachweiss über den tatsächlichen Gewinn aus 2022,könnte man nicht berücksichtigen.
Gruß
Mkah

vikingz
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von vikingz » 19.04.2023, 13:04

Hallo,

für die Familienversicherung wird der Einkommensnachweis für Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit generell mit dem Steuerbescheid geführt, nicht mit eigenen Berechnungen.

Steuerbescheide gelten dabei ab dem Monat nach der Ausstellung als vorliegend. Die Familienversicherung an sich wird zwar rückwirkend überprüft, man legt dabei aber nicht Steuerbescheide deckungsgleich auf Kalenderjahre um. Das mag verwirrend sein, besonders seit die Beitragsberechnung tatsächlich jahresweise rückwirkend mit Steuerbescheiden geprüft und korrigiert wird.

Man kann es ungünstig finden, dass Steuerbescheide mit Zeitverzug ausgestellt werden. Andererseits kommt mir das nicht sehr nachteilig vor, denn es würde die Familienversicherung bei rückwirkender Berücksichtigung von Steuerbescheiden ja auch gleich für ganze Jahre rückwirkend entfallen können, wenn man sich bei der Einnahmeüberschussrechnung, BWA, GuV, Schätzung oder wie man es auch immer bezeichnet, vertan haben sollte - oder das Finanzamt die Einkünfte anders beurteilt als selbst errechnet.

Umgekehrt gilt das übrigens ebenso, gehen die Einnahmen nach oben, dann sieht man das auf Steuerbescheiden ja auch entsprechend später.

Ein Widerspruch hat natürlich immer gewisse Aussichten auf Erfolg, wobei ich hier eher keine fachliche Grundlage dafür sehe.

broadway
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von broadway » 30.04.2023, 09:21

Verstehe ich das jetzt richtig?
Die Frau vom TE hatte im Jahr 2022 ein Gesamteinkommen von 5.599 Euro (monatlich also 466,59 Euro), liegt damit also noch unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung und kann dennoch nicht Familienversichert sein, weil die Krankenversicherung nicht mit dem Einkommen aus 2022 rechnet sondern mit dem falschen Einkommen von 5.799 Euro (monatlich also 483,25 Euro) aus 2021?

Mag sein, dass die Krankversicherung eine EÜR nicht als Nachweis vom Einkommen akzeptiert. Das ist auch völlig ok. Aber wenn dann der Steuerbescheid für 2022 vorliegt, ist der Nachweis über das Gesamteinkommen was 2022 unter der Einkommensgrenze lag ja erbracht und dann müßte das meiner Meinung nach auch rückwirkend korrigiert werden. Eine solche Berechnung mit dem "falschen" Einkommen aus 2021 für 2022 kann ja eigentlich nur als vorläufig bzw. unter Vorbehalt gelten. Alles andere wäre ja völlig absurd.

Czauderna
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von Czauderna » 30.04.2023, 10:30

Hallo,
ich habe mal zum Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes verlinkt - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... HZgXxbsElq
sehr ausführlich und für Laien durchaus etwas schwer zu verstehen - Interessant ist der Abschnitt 2.8. (Regelmäßigkeit)
Gruss
Czauderna

vikingz
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von vikingz » 03.05.2023, 16:18

Hallo,

vielen Dank dafür.

Ich wäre zum hiesigen Thema mehr auf den Punkt 3.1 - "Nachweis von Einkünften" als interessantesten Punkt gekommen.
Aber ja, in dem Rundschreiben steht alles drin.

MKAH
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von MKAH » 05.05.2023, 14:05

broadway hat geschrieben:
30.04.2023, 09:21
Verstehe ich das jetzt richtig?
Die Frau vom TE hatte im Jahr 2022 ein Gesamteinkommen von 5.599 Euro (monatlich also 466,59 Euro), liegt damit also noch unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung und kann dennoch nicht Familienversichert sein, weil die Krankenversicherung nicht mit dem Einkommen aus 2022 rechnet sondern mit dem falschen Einkommen von 5.799 Euro (monatlich also 483,25 Euro) aus 2021?
Genau so ist es,die rechnen den gezwölfteten Gewinn aus 2021 monatlich in 2022 drauf(483,25).
broadway hat geschrieben:
30.04.2023, 09:21
Mag sein, dass die Krankversicherung eine EÜR nicht als Nachweis vom Einkommen akzeptiert. Das ist auch völlig ok. Aber wenn dann der Steuerbescheid für 2022 vorliegt, ist der Nachweis über das Gesamteinkommen was 2022 unter der Einkommensgrenze lag ja erbracht und dann müßte das meiner Meinung nach auch rückwirkend korrigiert werden. Eine solche Berechnung mit dem "falschen" Einkommen aus 2021 für 2022 kann ja eigentlich nur als vorläufig bzw. unter Vorbehalt gelten. Alles andere wäre ja völlig absurd.
Ob das rückwirkend unter Beachtung der tatsächlichen Einahmen korrigiert werden kann,dazu habe ich noch keine Information gefunden.
Zumal ja hier evtl dann erschwerend dazu kommt, das meine Frau sich für 08/22-09/22 und 01/23-03/23 ja freiwiliig versichern muß.
Also könnte man ja von seiten der KK argumentieren
" Nein Rückwirkend in die Familienversicherung geht nicht,weil sie sich ja selber freiwillig versichert haben"

Vor vier Wochen hat mich die Sachbearbeiterin der KK angerufen bzgl. des Widerspruchs.
Die hat mir in dem Telefonat glaube ich sämtliche Sozialgesetzbücher um die Ohren gehauen.
Ich hatte dann darum gebeten das sie mir das doch bitte alles mal schriftlich mitteilen möge.
Dann waren wir 2 Wchen in Urlaub und nach dem Urlaub hatte ich 2 Briefe von der KK in der Post.
Die schriftliche Erklärung des Telefonatinhalts war leider nicht dabei.
Zwei Tage nach unserem Urlaub wieder ein Anfruf der KK mit der Nachfrage was denn jetzt mit dem Widerspruch sei,ob meine Frau den denn jetzt zurück nehmen würde.
Ich erklärte der Sachbearbeiterin das ich zwar Post von der KK bekommen hätte,die Ausführungen aus dem Telefonat aber nicht dabei gewesen wären.

Daraufhin wollte man uns nochmal die Ausführungen zusenden ,damit wir verstehen würden warum das alles so abläuft und wir dann ja auch den Widerspruch zurückziehen könnten.

Seit 1 Woche warte ich wieder auf dieses Schreiben.

Irgendwie baut die KK Druck in unsere Richtung auf damit wir von uns aus den Widerspruch zurücknehmen.
Wenn sie sich doch in der Argumentation so sicher ist, dann dürfte das doch der Widerspruchsausschuss an die es dann geht wenn wir den Widerspruch nicht zurückziehen,ohne Probleme für die KK bestätigen.

MKAH
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von MKAH » 05.05.2023, 14:21

Czauderna hat geschrieben:
30.04.2023, 10:30
Hallo,
ich habe mal zum Rundschreiben des GKV-Spitzenverbandes verlinkt - https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... HZgXxbsElq
sehr ausführlich und für Laien durchaus etwas schwer zu verstehen - Interessant ist der Abschnitt 2.8. (Regelmäßigkeit)
Gruss
Czauderna
Das ist richtig,das versteht der Laie dann irgenwann wirklich nicht mehr.

MKAH
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von MKAH » 05.05.2023, 14:25

vikingz hat geschrieben:
03.05.2023, 16:18
Hallo,

vielen Dank dafür.

Ich wäre zum hiesigen Thema mehr auf den Punkt 3.1 - "Nachweis von Einkünften" als interessantesten Punkt gekommen.
Aber ja, in dem Rundschreiben steht alles drin.
Wie mache ich denn wesentliche Änderungen bekannt wenn nicht mit der EÜR?
Ein anderes Mittel habe ich doch bis dahin gar nicht.

Auszug aus 3.1:
Zur Bestimmung des Arbeitseinkommens aus selbstständiger Tätigkeit im Zusammenhang mit der Feststellung des regelmäßigen Gesamteinkommens sowie zur Feststellung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist auf den letzten (aktuellen) Einkommensteuerbescheid zurückzugreifen. Die daraus hervorgehenden Angaben sind vom Beginn des auf die Ausstellung des Steuerbescheides folgenden Monats an zu berücksichtigen. Änderungen des Arbeitseinkommens wirken sich dementsprechend erst dann (zeitverschoben) aus, wenn der nächste (aktuelle) Einkommensteuerbescheid ausgestellt wird. Hiervon abweichend sind wesentliche Änderungen der Einkommensverhältnisse auch vor Ausstellung des nächsten Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen.

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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von Czauderna » 05.05.2023, 14:56

Hallo,
Hiervon abweichend sind wesentliche Änderungen der Einkommensverhältnisse auch vor Ausstellung des nächsten Einkommensteuerbescheides zu berücksichtigen.
Das wäre doch genau das Argument, was gegenüber der Kasse verwendet werden könnte ?
Gruss
Czauderna

vikingz
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von vikingz » 05.05.2023, 15:55

Hallo,

der Punkt mit wesentlichen Änderungen wird praktisch kaum wirksam, aber die Antwort lautet jedenfalls, wenig später im Rundschreiben:

"Als Nachweis gilt ein Vorauszahlungsbescheid zur Einkommensteuer gemäß § 37 Absatz 3 EStG. Sofern Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer nicht zu entrichten sind, tritt anstelle des Vorauszahlungsbescheides ein geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung."

Im Einkommensbereich, in dem die Familienversicherung in Betracht kommt, werden kaum mal Steuervorauszahlungsbescheide erlassen, da man keine Steuern vorauszahlt, sofern man überhaupt Steuern zahlt.
Was davon abgesehen ein "geeigneter Nachweis der Finanzverwaltung" sein könnte, das fragt sich die Finanzverwaltung bestimmt auch selbst.
Mit würde da die Nichtveranlagungsbescheinigung einfallen, sonst eigentlich nichts.

Vorauszahlungsbescheide sowie Nichtveranlagungsbescheinigungen gelten auch ab der Ausstellung, so wie auch Steuerbescheide.
Im Widerspruchsverfahren wären solche Unterlagen aber auf jeden Fall besser als nichts.

MKAH
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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von MKAH » 08.05.2023, 09:05

Hallo,

wir haben nun das Schreiben der KK erhalten.
Darin wirft man uns bzw. meiner Frau vor das sie ihrer Mitteilungspflicht nicht nachgekommen sei.
Die Krankenkasse hätte den Einkommensteuerbescheid von 2021,der uns Ende 07/2022 vom Finanzamt zugestellt wurde erst im März 2023(Zeitpunkt der Prüfung der KK auf Familienversicherun)erhalten.

Dazu wäre meine Frage:
Muß ich wissen das ich den Einkommensteuerbescheid nach Erhalt sofort an die KK schicken muß?

Zumal es hier ein Bescheid für das Jahr 2021 ist und es sich mir als Laie ja erst mal nicht erschließt das das wichtig für 2022 ist.

Hab ich in den Jahren zuvor auch nie gemacht,sondern immer brav den Fragebogen ausgefüllt und mit dem dann voliegenden Steuerbescheid zurück geschickt.

Unter §6 BVSzGS-Nachweis der beitragspflichtigen Einnahmen findet man unter 4 noch folgendes:

Mitglieder haben die für die Beitragsbemessung erforderlichen Nachweiße auf verlagen vorzulegen und Änderungen in den Verhältnissen,die für die Beitragsbemessung erheblich sind und nicht durch Dritte gemeldet werden unverzüglich mitzuteilen.

Ich habe auf verlagen immer alles vorgelegt ,aber wie definiert sich denn erheblich.

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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von Czauderna » 08.05.2023, 09:42

Hallo,
ja, das mit der Mitteilungspflicht kenne ich noch aus meiner Praxis. Bei der Prüfung der Familienversicherung stand auf der Erklärung der Mitglieder noch vor der Unterschrift, dass die Änderungen in den Einkommensverhältnissen der Kasse sofort mitgeteilt werden.
Erhebliche Veränderungen sind demzufolge die Einkommenssteigerungen nach oben, die zum Ende der Familienversicherung führen können.
Da bleibt jetzt nur noch der Rechtsweg, wenn die Kasse nicht mit sich reden (verhandeln) lässt.
Gruss
Czauderna

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Re: Familenversicherung Verlust wegen Einkommensteuerbescheid aus Vorjahr

Beitrag von MKAH » 08.05.2023, 10:04

Czauderna hat geschrieben:
08.05.2023, 09:42
Da bleibt jetzt nur noch der Rechtsweg, wenn die Kasse nicht mit sich reden (verhandeln) lässt.
Die mündliche info der Sachbearbeiterin war, das sie da leider nichts machen kann und an die gesetzlichen Vorgaben gebunden wäre.
Das verstehe ich ja soweit auch.

Hätte sie mir auch erklärte, das wir jetzt erst mal eine freiwilliger Mitgliedschaft für 2 Monate beantragen müssen um die Versicherungslücke zu schließen und dann nach Erhalt des Einkommensteuerbescheids für 2022 eben für diese 2 Monate Rückwirkend einen Antrag auf Famileinversicherung stellen können,da wir ja dann die wirklichen Einkünfte schwarz auf weiß vom Finanzamt abgesegnet haben,hätte man sich den ganzen Ärger und das hin und her geschreibe sparen können.

Jedenfalls lassen wir den Widerspruch bestehen und ziehen ihn nicht zurück.
Dann soll der Widerspruchsausschuß entscheiden.
Weil dessen Entscheidung braucht man sowieso wenn man dagegen klagen will.

Sollte jemand eine Quelle finden oder kennen in der man was über rückwirkende Familienversicherung bei vorheriger freiwilliger Versicherung in Erfahrung bringen kann ,möge er es mir bitte mitteilen.

Danke
Gruß
MKAH

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