Ihr Sohn wird jetzt bald 21 Jahre und war bisher auf Grund seiner Ausbildung zum Konditor selbst gesetzlich versichert.
Nun kam es aber kurz vorm Ende der Ausbildung zum Streit zwischen Meister und dem Sohn. Der war so gewaltig, dass das Ausbildungsverhältnis im gegenseitigen Einverständnis beendet wurde.
Der Sohn erkundigte sich bei der Handwerkskammer, ob er die Ausbildung noch beenden könne. Diese bejahten dies und so besucht er immer Freitags noch die Berufsschule und macht an zwei Tagen der Woche ein Praktikum bei einem anderen Konditormeister.
Er braucht für die Berufsschule nix bezahlen, erhält auch für das Praktikum kein Geld. Das Ganze soll bis Anfang Dezember 2012 dauern. Dann ist Prüfung und hoffentlich der Abschluss in der Tasche.
An den anderen Tagen der Woche hat er einen 400 Euro Job bei einem Lebensmittelladen. Beim Arbeitsamt war er nicht gewesen, da er ja faktisch nicht arbeitslos ist.
Über den 400 Euro Job ist er ja nun nicht krankenversichert.
Also rief meine Freundin bei Ihrer KK an und schilderte den Sachverhalt. Die SB dort sagte, dass Anspruch auf Familienversicherung bis zum 23. Lebensjahr bestehe. (So las sie es auch selbst aus den Gesetzen heraus.)
Sie füllte das Formular aus und schickte es an die KK.
Nun rief die SB allerdings an und meinte, es bestünde kein Anspruch auf Familienversicherung. Der Sohn solle sich beim Arbeitsamt melden. Das AA muss den Beitrag zahlen.
Aber er ist doch quasi gar nicht arbeitslos. Er hat einen Praktikumsvertrag und einen Vertrag mit der Berufsschule und darüber hinaus einen 400 Euro Job. Also über mangelnde Arbeit kann er nicht klagen.

Wie nun weiter. Hat die KK Recht und er muss sich beim AA melden bzw. sich freiwillig versichern?