Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Beo
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Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Beo » 16.07.2022, 18:28

Hallo an alle,

ich bin familienversichert und bekomme meine privat angesparten Renten-/Lebensversicherungen im selben Jahr als Kapitalleistung ausbezahlt. Die Beträge die ausbezahlt werden, enthalten ja auch die über die Laufzeit erwirtschafteten Zinsen.

a) Gefährden diese Zinserträge meine Familienversicherung? Oder zählen sie gar nicht zum "regelmäßigen" Gesamteinkommen, weil die Auszahlung ja nur einmal, nämlich bei Ablauf der Versicherung ausbezahlt wird?

b) Die telefonische Anfrage bei meiner GKV war sehr frustrierend, die Sachbearbeiterin sagte mir, dass, Zitat: "das was im Einkommensteuerbescheid drin steht ist Einkommen" - da ich mir über die Günstigerprüfung (habe wenig Einkommen, also niedriger Steuersatz) die zu viel abgeführte Kapitalertragssteuer zurück holen möchte, muss ich es in der Steuererklärung angeben und komme dann über die Einko-Grenze für die Fam.Vers.
Auf meine Frage, wegen der Regelmäßigkeit sagte sie mir gereizt, sie nehme den Betrag der im Steuerbescheid steht und ich könne das ja einfach "rauslassen" :(

c) Dazu kommt noch, dass die Hälfte der Zinsen steuerfrei ist, die Versicherung aber KeSt für die gesamten Zinsen abführt mit dem Hinweis, dass ich nur über die Steuererklärung die zuviel abgeführte KeSt zurück holen kann. Dann habe ich aber die selben Nachteile wie bei b)

Stimmen diese Aussagen wirklich?

Vielen Dank für jede Hilfe und Klarstellung,
viele Grüße Bea

Czauderna
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Czauderna » 16.07.2022, 19:13

Hallo,
ja, das stimmt - Kapitalerträge werden mit der Summe als Einkommen angesetzt, wie sie im Einkommensteuerbescheid aufgeführt sind. Die steuerliche Behandlung dieser Einkünfte spielt dabei keine Rolle - wenn also z.B. in der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2022 unter Kapitalerträge eine Summe von 12.000 € stehen würde, dann bedeutet das für die Krankenkasse monatlich 1000,00 € und keine Familienversicherung mehr.
Allerdings kann die Kasse dies erst wirklich bei Vorlage des Einkommensteuerbescheides für 2022 prüfen und entscheiden. dann würde die Familienversicherung enden, allerdings , ist es denn wirklich so, dass diese "Zinsen" auch tatsächlich im Einkommensteuerbescheid als solche auftauchen?
Gruss
Czauderna

Beo
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Beo » 16.07.2022, 19:35

Hallo Czauderna,
danke für die schnelle Rückmeldung :)
Wenn ich die Zinsen nicht in die Steuererklärung nehme, verliere ich Geld, weil ich ja eigentlich nur auf die Hälfte der Zinsen KeSt zahlen muss, die auszahlende Versicherung aber für die gesamten Zinsen 25% KeSt an das Finanzamt abführt.
Da ich sehr wenig Einkommen habe, tut mir das schon weh...
Vor allem finde ich, dass es sich widerspricht, dass die GKV auf der einen Seite nur "regelmäßiges" Einkommen zur FamV. rechnet, mir aber auf der anderen Seite nicht die Möglichkeit gibt, die Art der Zinsen genauer zu erklären. Ich kann das gar nicht glauben, dass ich so quasi durch die Hintertüre meinen Steuervorteil verliere, den ich damals beim Vertragsabschluß zugesichert bekommen habe.
LG

Czauderna
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Czauderna » 16.07.2022, 20:15

Hallo,
ich muss sagen, so einen Fall hatte ich in meiner Praxis (48 Jahre GKV-Mitarbeiter) noch nicht gehabt. Ich habe zwar etliche Fälle an Auszahlungen(Kapitalisierung) von diversen Versicherungen gehabt, aber keine hat zum Ende der Familienversicherung geführt, weil eben diese Auszahlungen eine einmalige Sache war und es sich von daher nicht um regelmäßig Einkünfte. Ich kann dir nur raten, wenn es sich um eine so hohe Summe handeln sollte, die monatlich 450,00 € allein an Zinserträgen überschreitet, dich einem Steuerberater/in in Verbindung zu setzen und ggf. auch nochmals konkret mit deiner Kasse. Übrigens, die Zahlstelle wird auch eine Meldung an die Krankenkasse absetzen, vielleicht kannst du dort erfahren, was genau die Stelle an die Kasse melden wird.
Außerdem vertraue ich hier auch wieder auf die anderen Experten/innen hier im Forum, die sicher auch etwas dazu beitragen können.
Noch eine Zusatzanmerkung .
Ich kann das gar nicht glauben, dass ich so quasi durch die Hintertüre meinen Steuervorteil verliere, den ich damals beim Vertragsabschluß zugesichert bekommen habe.
Für die Beurteilung durch die Krankenkasse spielt die steuerliche Behandlung keine Rolle und so kann es tatsächlich sein, dass durch das Ende der Familienversicherung und dem künftig zu zahlen den Beitrag (derzeit liegt der Mindestbeitrag bei ca. 200,00€ mtl. - je nach Kasse) der Steuervorteil wieder durch die Krankenkassenbeiträge aufgefressen wird.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von GS » 17.07.2022, 09:16

Hallo Beo

nach dem bisher Geschriebenen sehe ich hier keine Aussichten, dem Ende der Familienversicherung zu entkommen.

Allerdings auch keine zwingende Notwendigkeit, wenn man einige Passagen in Zusammenhang bringt - wie z. B.
Beo schreibt
Ich bin familienversichert und bekomme meine privat angesparten Renten-/Lebensversicherungen im selben Jahr als Kapitalleistung ausbezahlt. Die Beträge die ausbezahlt werden, enthalten ja auch die über die Laufzeit erwirtschafteten Zinsen.
einerseits familienversichert, also praktisch ohne eigenes Einkommen, aber anderersseits eine so hohe private Altersversorgung angespart, dass ihre Fälligkeit die Fami in Frage stellt
Beo schreibt.
Da ich sehr wenig Einkommen habe, tut mir das schon weh...
Ja, mag sein, aber ob der nun kommende Solidaritätsbeitrag auch gleich die materielle Existenz gefährdet? Wie sieht es denn aus, wenn das vorstehende "ich" durch ein "wir beide zusammen" ersetzt wird?
Czauderna schreibt::
Ich kann dir nur raten, wenn es sich um eine so hohe Summe handeln sollte, die monatlich 450,00 € allein an Zinserträgen überschreitet, dich einem Steuerberater/in in Verbindung zu setzen und ggf. auch nochmals konkret mit deiner Kasse.
Wenn allein die Zinserträge diese Grenze übersteigen, dann reden wir bei dem Niedrigzinsumfeld der letzten Jahre mindestens über einen ordentlich sechsstelligen Auszahlungsbetrag. Und über so hohe Beitragsleistungen, dass sie nur schwer aus einem eigenen Einkommen von maximal 450 € mtl. bestritten werden konnten.

Objektiver Ratschlag: Setzt Euch mit einem Versicherungsberater nach § 34d (2) GO zusammen. Wenn der keinen Ausweg aus der von Dir so empfundenen Beitragsfalle kennt, dann gibt es keinen. Aber Vorsicht: Der berät nicht umsonst.

Gruß
von GS

Beo
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Beo » 17.07.2022, 18:46

@GS
es handelt sich nicht um einen 6-stelligen Auszahlungsbetrag, das wäre schön...
Ich bin Hausfrau/Mutter und mein Mann hat eine kleine Werkstatt (Kunsthandwerk) - das ich kann ich guten Gewissens mit wir beide zusammen ersetzen, denn es tut uns beiden wirklich weh, wenn ich mich selbst versichern muss. Wir kommen mit extrem wenig Geld klar, Selbstversorger/keine Urlaube oder Luxus jeglicher Art/eng gerechnete Haushaltskasse. Soll nicht gejammert sein, bitte nicht falsch verstehen..
Da wir beide entsprechend wenig Rente bekommen werden, habe ich vor Jahren Geld, das ich geerbt habe, in 2 Rentenversicherungen einbezahlt (Einmalbetrag) und diese kommen jetzt zur Auszahlung und sollen gleich wieder als Altersvorsorge angelegt werden. Deshalb empfinde ich es schon als ungerecht wenn einerseits von "regelmäßigem Gesamteinkommen" die Rede ist und ich wegen einer Auszahlung die nur einmal erfolgt, nicht mehr in der FamiV sein kann. Ich bekomme das ja nicht regelmäßig (leider).
Was mich jetzt aber stutzig macht, du schreibst, dass es sich um einen "ordentlich 6-stelligen Auszahlungsbetrag" handeln müsste... Tatsächlich habe ich zusammen 40.000 € einbezahlt und der Auszahlungsbetrag wird um ca. 13.000 € höher sein, als das einbezahlte Geld damals. Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass es sich bei diesen 13.000 € um die erwirtschafteten Zinsen (=Kapitalerträge) handelt - habe ich eventuell da einen Denkfehler drin??
Ich danke dir für deine ausführliche Antwort und kann mir gut vorstellen, dass unsere Situation einen anderen Eindruck erweckt, als es der Fall ist - es ist wirklich nicht die Norm so zu leben.
Ist die Differenz zwischen Einmalbetrag und dem Auszahlungsbetrag wirklich "Zins"?
Viele Grüße
Bea

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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Beo » 17.07.2022, 19:15

@Czauderna, auch dir vielen Dank für deine Antwort!
Du schreibst "...keine hat zum Ende der Familienversicherung geführt, weil eben diese Auszahlungen eine einmalige Sache war und es sich von daher nicht um regelmäßig Einkünfte handelt" - genau das ist es, was ich bisher nicht zuverlässig in Erfahrung bringen konnte und was mich so fertig macht.
Ist diese nur einmalig erfolgende Kapitalauszahlung schädlich für die FamiV? Nach meinem Empfinden dürfte es nicht so sein. Aber im Einko-Steuerbescheid sieht das ja die GKV nicht, um welche Art der Zinserträge es sich handelt. Deshalb habe ich bei der Kasse angerufen und wollte fragen, wie ich das "anzeigen" kann, dass es sich um eine einmalige Auszahlung handelt. Die Dame sagte mir, wenn es im Steuerbescheid steht, ist es Einkommen und wird mir angerechnet. Mehr Auskunft konnte ich nicht bekommen, als ich nochmal darauf hingewiesen habe (sachlich und freundlich), dass ich denke, dass diese Zinsen kein regelmäßiges Einkommen sind, sagte sie mir ich solle sie doch einfach rauslassen aus der Steuer. Also auf die Günstigerprüfung verzichten. Das widerspricht sich für mich. Warum muss ich darauf verzichten, wenn es vielleicht gar nicht zum regelmäßigen Gesamteinkommen zählt?
Mir geht es wirklich nicht darum, etwas zu erschleichen - aber falls ich mit meiner Ansicht im Recht wäre, wäre es doch fatal wenn ich das nicht versuchen würde zu klären.
Ich danke dir für deinen Rat,
viele Grüße
Bea

Czauderna
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Czauderna » 17.07.2022, 20:01

Hallo,
ich meine, dass der gesamte Auszahlungsbetrag, also Ansparsumme plus Ertragsanteil zum anrechnungsfähigen Gesamteinkommen gehört, welches bei der Prüfung der Familienversicherung angesetzt wird. Da in deinem Fall eine Kapitalisierung erfolgt, wird die Summe mit einer Zahlung an dich ausgezahlt. Da es sich nicht um eine regelmäßige Einnahme handelt, hat dieser Auszahlungsbetrag (zunächst) keine Auswirkung auf die Familienversicherung. Jetzt hast du aber ein Kapitalvermögen von 53.000 € und nun werden die daraus erzielten Kapitalerträge künftig als regelmäßiges, so sehe ich das , Einkommen für dich gewertet.
Ich hoffe, deine Kasse sieht das auch so.
Gruss
Czauderna

GS
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von GS » 17.07.2022, 20:10

Hallo Beo
Beo schreibt:
@GS
es handelt sich nicht um einen 6-stelligen Auszahlungsbetrag, das wäre schön... Ich bin Hausfrau/Mutter und mein Mann hat eine kleine Werkstatt (Kunsthandwerk) - das ich kann ich guten Gewissens mit wir beide zusammen ersetzen, denn es tut uns beiden wirklich weh, wenn ich mich selbst versichern muss. Wir kommen mit extrem wenig Geld klar, Selbstversorger/keine Urlaube oder Luxus jeglicher Art/eng gerechnete Haushaltskasse. Soll nicht gejammert sein, bitte nicht falsch verstehen..
Da wir beide entsprechend wenig Rente bekommen werden, habe ich vor Jahren Geld, das ich geerbt habe, in 2 Rentenversicherungen einbezahlt (Einmalbetrag) und diese kommen jetzt zur Auszahlung und sollen gleich wieder als Altersvorsorge angelegt werden. Deshalb empfinde ich es schon als ungerecht wenn einerseits von "regelmäßigem Gesamteinkommen" die Rede ist und ich wegen einer Auszahlung die nur einmal erfolgt, nicht mehr in der FamiV sein kann. Ich bekomme das ja nicht regelmäßig (leider).
Da bin ich wohl etwas über das Ziel hinausgeschossen. Wenn ja, bitte entschuldige das.

Vllt. aber auch noch eine gute Nachricht: Angenommen, es kommt zu den ca. 53.000 € Gesamtauszahlung. Die würden dann, um die KV-beitragspflichtigen Einkünfte zu ermitteln, durch 120 zu teilen sein; das Ergebnis sind - auf die kommenden 120 Monate verteilt - die beitragspflichtigen Monatseinkünfte.

Damit wären wir vorerst bei 442,- € monatlich, womit allein Du in Kranken und in Pflege die Familienversicherungsgrenze von zz. 470 € noch nicht reißen würdest.
Im folgenden bin ich jetzt im Falle einer freiwilligen Versicherung nicht sicher, aber das wird hier geklärt werden: Bezüglich Krankenversicherung (in Pflege liefe es anders) könnte der Betrag von hier 442 € noch um 164,50 € (in 2022) reduziert werden, um gegen die Familienvericherungsgrenze aufgerechnet zu werden. Ob ja oder nein - das weiß Czauderna ganz bestimmt.

Je nachdem was sonst noch an eigenen Einkünften anliegt - da ließe sich eventuell etwas unter Euch beiden zulässig verlagern - besteht also noch ein Fünkchen Hoffnung, dass die Familienversicherung erhalten bliebe - wünsche ich Dir jedenfalls.

Gruß
von GS

Nachtrag:
Czauderna war schneller mit seiner Antwort. Und falls seine Version mit den Zinserträgen aus den 53.000 € zutrift - das wäre ideal - wärst Du sicher aus dem Schneider, denn bei einem Anlagekapital von 53.000 € müsstest Du schon 8,9 % Zinsertrag erzielen - im Monat , nicht im Jahr.
Das schafft nicht mal Elon Musk - naja, da bin ich jetzt nicht ganz sicher.

Czauderna
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Czauderna » 17.07.2022, 20:32

Hallo GS,
das mit den 120 Monaten sehe ich nicht so, da es sich offenbar um die Kapitalisierung einer Rentenversicherung handelt, bei der ein Arbeitgeber in keiner Phase beteiligt war und demzufolge handelt sich dann nicht um einen beitragspflichtigen Versorgungsbezug. Wäre das der Fall, dann stimmt deine Rechnung und alles wäre im Interesse von Beo okay. So aber bleibt es für mich bei Einmalzahlung.
Gruss
Czauderna

Beo
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Beo » 17.07.2022, 21:02

Vielen Dank an euch beide! Für die vielen Infos und Anregungen und das am Sonntag :)
Ich werde mal darüber brüten und muss mir das alles noch ein paar Mal durchlesen...
und ich werde wohl nicht darum herumkommen nochmal bei meiner Kasse nachzufragen, aber ich werde versuchen vor Ort einen Termin zu bekommen, damit ich nicht wieder bei der gleichen Mitarbeiterin lande.
@GS schon vergeben, konntest du ja nicht wissen!
Mit euren Tipps im Hinterkopf denke ich das Ganze jetzt nochmal durch und hoffe natürlich, dass Czaudernas Version für mich zutrifft!

Warum wird das durch 120 Monate geteilt :? oder führt das jetzt zuweit?

Viele Grüße!

GS
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von GS » 17.07.2022, 23:31

Sorry, Beo,

nun hat es mich in Deinem Fall schon zum 2. Mal auf den Holzweg verschlagen: Die "120 Monate" spielen nur bei der betrieblich, nicht aber bei der rein privat finanzierten Altersversorung eine maßgebliche Rolle.

So läuft es im jahr der Auszahlung (2022?) eventuell auf eine Beitragspflicht hinaus.

Zwar außerhalb des Themas: Wenn über die Weiterverwendung der Auszahlung noch nicht entschieden ist: Eventuell noch mal überlegen, ob ein Einmalbeitrag in ein mit höheren Abschluss- und/oder Verwaltungskosten befrachtetes Rentenprodukt der Weisheit letzter Schluss ist. Weg ist weg. Vllt. erst mal das Geld zusammenhalten und sehen, was dieses und das nächste Jahr noch als Überraschungen parat hat.

Wie geschrieben: Total außerhalb des Themas, nur ein Gedanke.

Gruß
von GS

Czauderna
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Czauderna » 18.07.2022, 09:04

Halo Beo,
Warum wird das durch 120 Monate geteilt :? oder führt das jetzt zuweit?

die Versorgungsbezüge, man kennt sie oft auch als "Betriebsrenten", unterliegen grundsätzlich der Beitragspflicht, und zwar immer dann, wenn die Summe aller Versorgungsbezüge eine Mindest/Freigrenze von derzeit 164,50 € mtl. überschreiten, dann mit dem überschreitenden Teil.
Das heißt, wenn man einen solchen Versorgungsbezug als lfd. Rente erhält, dann muss in der Regel die Zahlstelle die darauf entfallenden Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung einbehalten und an die zuständige Krankenkasse abführen. wenn nun bei solchen Versorgungsbezügen eine Kapitalisierung erfolgt, dann musste dafür eine Regelung gefunden werden, um eine entsprechende Beitragsfestsetzung vorzugeben, ja, und da kam man eben auf den Gedanken, den beitragspflichtigen Teil dieser Auszahlungssumme durch 120 zu teilen (10 Jahre), dann zu schauen, ob die Freigrenze überschritten wird und dann den Beitrag festzusetzen. In diesen Fällen müssen die Versicherten selbst die Beiträge abführen an die Kasse.
Versorgungsbezüge sind solche Bezüge, bei denen ein Arbeitgeber beteiligt war, auch wenn es ggf. nur für eine kurze Zeit war und der Rest ausschließlich über den Versicherten selbst lief.
Gruss
Czauderna

vikingz
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von vikingz » 18.07.2022, 13:11

Hallo,

ich suche noch nach einem Denkfehler, aber bis zum Beweis des Gegenteils sehe ich den Fall vollkommen anders.

Wörtlich aus dem Rundschreiben zum Gesamteinkommen (Pkt. 2.8.):

"Bei einmaligen Kapitalleistungen sowohl aus einer betrieblichen als auch aus einer privaten Altersversorgung ... handelt es sich nicht um regelmäßiges Einkommen ... und demzufolge nicht um Gesamteinkommen, und zwar unabhängig von der Frage, ob und in welchem Umfang es sich dabei um Einkünfte im Sinne des Einkommensteuerrechts und damit um Gesamteinkommen handelt. Gleiches gilt auch für Abfindungen ... aus einer privaten Renten- oder Lebensversicherungen."

Der GKV sollte ein entsprechender Nachweis genügen, die Bestätigung der auszahlenden Versicherung zum Beispiel.

Czauderna
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Re: Familienversicherung Einmalauszahlung Lebensversicherung

Beitrag von Czauderna » 18.07.2022, 13:50

Hallo Viking,
ich suche noch nach einem Denkfehler, aber bis zum Beweis des Gegenteils sehe ich den Fall vollkommen anders

Anders wie, wer ?
Gruss
Czauderna

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