Meine Frau und Kinder sind in der GKV (Kinder in der Familienversicherung). Mein Einkommen war nie so hoch, dass ich über die Jahresarbeitsentgeltgrenze gekommen wäre und wird auch nicht so hoch sein. Diese Grenze wurde aber letztes Jahr ausnahmsweise überschritten. Jetzt kam eine Anfrage der GKV wegen turnusmäßiger Überprüfung der Familienversicherung. Im Zuge dessen wollte sie auch den Steuerbescheid vom letzten Jahr (neben einer aktuellen Gehaltsabrechnung). Aus diesem Bescheid kann man aber nicht herauslesen, dass in dem Jahr Nachzahlungen erfolgten, weswegen nun die Gefahr besteht, dass ich meine Kinder plötzlich nachversichern müsste - teure Sache.
Wie ist nun die Rechtslage? Kann ich argumentieren, dass mein Gehalt im Normalfall niemals die Jahresentgeltgrenze erreicht hätte und es sich hier um eine nicht wiederkehrende Nachzahlung handelt, die zudem noch Verschulden des Dienstherren ist? Oder kann die Krankenkasse trotzdem nun die Nachversicherung verlangen? Wir sind völlig durcheinander ….
