Familienversicherung möglich?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

tom.heininger
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Familienversicherung möglich?

Beitrag von tom.heininger » 06.04.2016, 13:49

Mal angenommen eine „Hausfrau“ hat nebenbei noch folgende Einkünfte:

Einnahmen aus Vermietung: 400,- im Jahr.
Einnahmen aus Honorar (Selbstständig): 2.700,- im Jahr
Minijob: 2.200,- im Jahr.

Macht zusammen 5.300,- im Jahr.
Ist einen Familienversicherung möglich?

Welche Einkommensgrenze gilt ? 405,- oder 450,- im Monat.

Was passiert, wenn sich am Jahresende herausstellen sollte, das die Einkommenzgrenze überschritten wird?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 06.04.2016, 15:35

Hallo,
ich kenne es so - wird das Gesamtein­kommen voll oder teilweise durch die Ausübung einer gering­fü­gigen Beschäf­tigung erzielt, gilt die Einkom­mens­grenze für gering­fügig Beschäf­tigte, also 450,00 €
Gruss
Czauderna

Rossi
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Beitrag von Rossi » 06.04.2016, 16:45

Nun ja, das Gesetz schreibt es sogar eindeutig vor, dass sobald eine geringfügige Beschäftigung vorliegt, die Einkommensgrenze 450,00 € beträgt.

tom.heininger
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Beitrag von tom.heininger » 06.04.2016, 16:59

was passiert wenn die "Hausfrau" merkt, das im November die 5.400,- z.B. um z.B. 100,- Euro überschritten werden ???

Meldet man sich dann bei der Krankenkasse?
Wie würde dann der Beitrag berechnet?
Wenn das Jahr 2017 beginnt, meldet man sich dann wieder als "Familienversichert" an, da man ja nicht weiß, wie sich das Einkommen entwickelt....

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 06.04.2016, 18:36

Hallo Tom,

relevant für die Prüfung der Voraussetzungen der Familienversicherung ist im Normalfall der Einkommensteuerbescheid. Das heißt aus meiner Sicht, dass die Familienversicherung erst rückwirkend beendet würde. Die Krankenkasse prüft die Voraussetzungen aber ohnehin jährlich. Im Zweifelsfall sollte man sich direkt an die Krankenkasse wenden, um die weitere Versicherung zu besprechen.

Eins ist klar: Wenn keine Familienversicherung möglich ist, wird es teuer. Denn als freiwillig Versicherte wird ein monatliches Einkommen von 968,33 € unterstellt, aus welchem dann der Beitrag berechnet wird (ca. 170 Euro, je nach KK).

tom.heininger
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Beitrag von tom.heininger » 06.04.2016, 19:52

....würde das bedeuten, das wenn man im Dezember merkt, das man 100,-€ über der Freigrenze von 5.400,- im Jahr ist, das man dann im folge Jahr 2017 jeden Monat ca. 170,- bezahlt (also 12X170,- = 2.040,-€), obwoh der Minijob evtl. nicht mehr soviel abwirft wie im Vorjahr.???

bekommt man die Beirtäge zurück, wenn man dann im Jahr 2017 weniger wie 5.400,-€ im Jahr 2017 verdient hat ???

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 06.04.2016, 20:37

Wie die Krankenkasse im Einzelfall damit umgeht, ist schwer einzuschätzen. Aber schlimmstenfalls kann so etwas passieren. Empfehlenswert ist, peinlich genau darauf zu achten, nicht über die Grenzen zu kommen. Oder: Im derzeitigen Minijob mehr arbeiten, so dass nur dieser versicherungspflichtig wird. Dann blieben die anderen Einnahmen außer Betracht (sofern die selbstständige Tätigkeit nicht hauptberuflich ausgeübt wird.

tom.heininger
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Beitrag von tom.heininger » 06.04.2016, 22:43

....würden den Beiträge zurück erstattet, wenn sie zufiel gezahlt wurden ?
Wenn man also belegen kann, das mitten im Jahr wieder eine Familienversicherung eintreten müsste??

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 07.04.2016, 09:07

Zu viel gezahlte Beiträge können erstattet werden, aber stell dir eine solche Aufnahme in die Familienversicherung auch nicht zu leicht vor. Du solltest mit deiner Krankenkasse reden.

Bully
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Beitrag von Bully » 07.04.2016, 12:15

Hallo,

was ich nicht so ganz verstehe, "warum läßt Du Dir kein Nießbrauchrecht eintragen " für das vermietete Objekt.

Jo, Deine Frau bleibt Eigentümerin des Objektes und Du erntest.

Damit hat Deine Frau immer noch einen finanziellen Spielraum für den Verbleib in der Fami, und der Ritt auf der Rasierklinge entfällt

Gruß Bully
Zuletzt geändert von Bully am 07.04.2016, 12:20, insgesamt 1-mal geändert.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 07.04.2016, 12:18

Vielleicht hilft dir dieser Beitrag weiter

http://www.krankenkassenforum.de/ende-d ... t7826.html

tom.heininger
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Beitrag von tom.heininger » 07.04.2016, 18:46

....so wie ich das verstehe ist es sehr schwer wieder in die "Familienversicherung" wieder hereinzukommen, wenn man freiwillig Versichert war... .ist das richtig ?

Was ist wenn man eine sozialversicherungspflichtige Arbeit aufnimmt?
Diese aber nach zwei Monaten wieder aufgibt?
Kann man dann wieder in die "Familienversicherung"?

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 07.04.2016, 20:37

Entscheidend ist eigentlich, dass es immer auf den aktuellsten Einkommensteuerbescheid ankommt. Die Kasse dürfte die Familienversicherung erst zum Ablauf des Monats beenden, in dem ein Einkommensteuerbescheid ausgestellt wird, durch welchen die Familienversicherung unmöglich wird. Und die Rückkehr in die Fami wäre dann erst mit dem folgenden Einkommensteuerbescheid wieder möglich.

Beispiel:
Im Laufe des Jahres 2016 wird die Einkommensgrenze überschritten. Der entsprechende Einkommensteuerbescheid wird am 15. November 2017 ausgestellt. Die Familienversicherung endet am 30. November 2017 (auch rückwirkend, wenn der ESTB16 deutlich später vorgelegt wird). Ab 01. Dezember 2017 besteht dann eine freiwillige Versicherung - und zwar auch dann, wenn die Einkünfte zu diesem Zeitpunkt schon wieder unter der Grenze liegen.
Am 17. Oktober 2018 wird der ESTB 17 ausgestellt, mit dem die Einkommensgrenze wieder unterschritten wird. Die freiwillige Versicherung kann zum 31. Oktober 2018 enden, wenn zum 01. November 2018 unter Vorlage des Einkommensteuerbescheides 2017 die Fami beantragt wird.

Voraussetzung für die Fami ist in jedem Fall, dass die Krankenkasse dich als nebenberuflich selbstständig beurteilt. Dazu wirst du irgendwann aufgefordert, einen Fragebogen auszufüllen.

tom.heininger
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Beitrag von tom.heininger » 08.04.2016, 08:31

Nehmen wir ihr Beispiel.
Was heist dann rückwirkend ? (ab welchem Zeitpunkt, 01. Jan.2017?)

D-S-E
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Beitrag von D-S-E » 08.04.2016, 09:45

Nein, die Familienversicherung endet erst in dem Monat, in dem dieser ESTB ausgestellt wird. Legst du den am 15. November 2017 ausgestellten ESTB erst Mitte 2018 vor, wirst du trotzdem rückwirkend ab 01. Dezember 2017 freiwillig versichert.

Es ist also immer zu empfehlen, den ESTB so früh wie möglich einzureichen.

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