Folgender Fall:
Eine Person erhäjt Erwerbsunfähigkeitsrente der DR und ist mit ihren beiden Kindern bei einer gestzlichen KK versichert.
Der Ehepartner ist bei einer anderen gesetzlichen KK versichert.
Beide zahlen Beiträge zur KV, die Erwerbsunfähigkeitsbezieherin von ihrer Rente der DR, der Ehepartner direkt als Abzug vom Einkommen.
Ist es möglich das die Dame samt Kindern in seine KK wechselt, bei ihm als mitversicherte laufen und sie dadurch keine Beiträge mehr zahlen musss?
Familienversicherung....?
Moderator: Czauderna
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
nein, dass ginge nur, wenn beide freiwillig Versichert wären und die EU-Rente unter 400 € bvrutto betragen würde.
Es gab vor einigen Jahren eine Änderung. Wenn die Rente eine Krankenversicherungspflicht der Rentner begründet (Vorversicherungszeit), dann ist man immer selbst versichert. Auch wenn die Rente theoretisch nur 100 € betragen würde.
Die Krankenkassen müssen auch leben - da zählt jeder Euro. Ist aber nicht die Kasse "Schuld", sondern die Politik.
LG, Fee
nein, dass ginge nur, wenn beide freiwillig Versichert wären und die EU-Rente unter 400 € bvrutto betragen würde.
Es gab vor einigen Jahren eine Änderung. Wenn die Rente eine Krankenversicherungspflicht der Rentner begründet (Vorversicherungszeit), dann ist man immer selbst versichert. Auch wenn die Rente theoretisch nur 100 € betragen würde.
Die Krankenkassen müssen auch leben - da zählt jeder Euro. Ist aber nicht die Kasse "Schuld", sondern die Politik.
LG, Fee