ich habe mich neu hier angemeldet, weil noch einige Fragen offen sind.
Ich bin Landesbeamter (Lehrer) in Hessen und in der PKV. Meine Frau ist gesetzlich versichert. Die beiden Kinder (ab Juli 3 Kinder) sind über meine Frau in der Familienversicherung. Ich verdiene mehr, bleibe aber bisher knapp unter dem JAEG.
Es haben sich jedoch bei mir Überstunden angestaut, welche jetzt ausbezahlt werden sollen. Durch die Auszahlung der Überstunden würde ich erst mal über den JAEG rutschen (Familienzuschlag bereits abgezogen).
Was mir noch unklar ist:
1.) Werden die Überstunden mit für die Berechnung der Jahresarbeitsentgeltgrenze überhaupt angerechnet?
Ich kann meine 3 Überstunden auf das kommende Schuljahr verteilen lassen, oder als 6 Überstunden auf das zweite Halbjahr im kommenden Schuljahr anrechnen lassen. Die Überstunden werden jedoch nicht pauschaul ausgezahlt, sondern nur für die Zeiträume außerhalb der Ferien (innerhalb von Ferien können Lehrer keine Überstunden machen - was logisch ist

2. Werbungskosten werden abgezogen. Auf welches Jahr beziehen sich die Werbungskosten? Nehme ich für die Berechnung für mein Einkommen 2014 die Werbungskosten, welche 2014 entstanden sind? Oder zählen die Werbungskosten aus dem Steuerbescheid für 2013 (welchen ich in 2014 erhalte)?
3. In §6 Abs. 4 SGB V heiß es : "Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist." - kann ich das so verstehen, dass wenn ich nur im Jahr 2015 über die JAEG komme, 2016 aber vom ersten Monat an wieder darunter bleibe, dass dann die Kinder durchgehend bei der Familienkasse bleiben werden?
4. Wenn ich letztendlich für 2015 über die JAEG rutsche und die Kinder in der PKV versichere (wesentlich günstiger durch die Beihilfe als in der GKV), kann ich die Kinder dann wieder in die Familienversicherung (GKV) wechseln lassen, sobald ich wieder drunter bin?
Habe in den letzten Tagen schon einiges gelesen, komme aber an diesem Punkt nicht weiter.
Vielen Dank, Klaus