Familienversicherung und Unterhalt an die Eltern im Ausland gezahlt

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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bert2
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Familienversicherung und Unterhalt an die Eltern im Ausland gezahlt

Beitrag von bert2 » 24.08.2021, 13:26

Hallo Mitglieder !

Ich bin Rentner und meine Frau ist bei mir familienversichert.
Meine Frau ist Deutsche, aber ihre Eltern leben in Asien.
Ihre Eltern unterhält sie mit ca. 5000 Euro jährlich, was wir auch immer nachweisen und steuerlich vom Finanzamt anerkannt wird.
Sie ist ja auch per Gesetz unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern, die sonst kaum Einkommen haben.

2020 hat meine Frau in der Coronazeit an der Börse gehandelt und hat mit Gewinnen und vorhandenem Festgeld zusammen ca. 10000 Euro realisiert.
Normalerweise Zockt sie gar nicht, jetzt auch nicht mehr, aber die Gelegenheit war halt 2020 offenkundig gegeben.
Das war aussergewöhnlich in dem Jahr 2020, normalerweise hat sie nur Zinseinkünfte aus Festgeld das auf den Monat heruntergerechnet ca. 200 Euro sind. So war das 2019 und die ganzen Jahre davor und so wird es auch dieses Jahr wieder sein.

Frage:
Falls die Krankenkasse bezüglich 2020 nachfragt, können wir dann den Unterhalt für die Eltern in Asien von ihrem Einkommen abziehen, so wie in der Steuererklärung, dem Bescheid 2020 geschehen ?
Nämlich dann wäre sie für 2020 wieder unter der Einkommensgrenze für die Familienversicherung.

Vielen Dank für die Auskunft !

Czauderna
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Re: Familienversicherung und Unterhalt an die Eltern im Ausland gezahlt

Beitrag von Czauderna » 24.08.2021, 13:55

Hallo,
die Kasse wird das nehmen, was auf dem Einkommensteuerbescheid steht und wenn da der Ehefrau 10.000 € zugeordnet sind, dann werden die auch
für die Familienversicherung zugrunde gelegt, meine ich.
Was sagen die anderen Experten ?
Gruss
Czauderna

vikingz
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Re: Familienversicherung und Unterhalt an die Eltern im Ausland gezahlt

Beitrag von vikingz » 24.08.2021, 16:02

Czauderna hat geschrieben:
24.08.2021, 13:55
Hallo,
die Kasse wird das nehmen, was auf dem Einkommensteuerbescheid steht und wenn da der Ehefrau 10.000 € zugeordnet sind, dann werden die auch
für die Familienversicherung zugrunde gelegt, meine ich.
Was sagen die anderen Experten ?
Gruss
Czauderna
Hallo,

das sehe ich auch so. Die Kasse wird das anrechnen oder abziehen, was auch das Finanzamt anerkennt.

Bei einmaligen Aktiengewinnen in nur einem Jahr kann man noch argumentieren, dass diese nicht regelmäßig erzielt werden und deshalb nicht zu berücksichtigen sind. Für die Familienversicherung zählen nämlich nur regelmäßige Einkünfte, also Einkünfte, die wiederholt zumindest jährlich erzielt werden.

bert2
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Re: Familienversicherung und Unterhalt an die Eltern im Ausland gezahlt

Beitrag von bert2 » 24.08.2021, 16:46

Danke für die Auskunft !

Bei uns war es so, dass die Kasse im März 2020 nachfragte, ob sich was verändert hat.
Da haben wir ihnen dann die Zinsertragsbescheinigungen geschickt, die wir bis zu dem Zeitpunkt hatten.
Und für die die wir noch nicht hatten, die von 2019.
Damit waren sie anscheinend zufrieden, jedenfalls kam dann keine Nachfrage mehr.
Bis dahin bewegte sich noch alles wie auf dem Vorjahresniveau.
Aber im April ging es dann los, da hat meine Frau dann angefangen Aktien und Fonds zu kaufen, die sie dann später wieder verkaufte.

Also ich will damit sagen, von uns hat die Kasse keinen Steuerbescheid vom Finanzamt 2020 erhalten.
Bekommen die diese automatisch oder eine Information vom Finanzamt ?

Und meine eigentliche Frage, zieht die Kasse dann auch den Unterhalt den meine Frau an ihre Eltern zahlt von den Erträgen ab ?

vikingz
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Re: Familienversicherung und Unterhalt an die Eltern im Ausland gezahlt

Beitrag von vikingz » 24.08.2021, 17:56

Zwischen Krankenkassen und Finanzämtern gibt es keinerlei Datenaustausch. Wenn der Kasse Steuerbescheide fehlen, wird sie die vom Versicherten anfordern. Vom Finanzamt bekommt sie die aus Datenschutzgründen nicht. Ein Rätsel, dass die Politik sich noch nicht darauf festlegen konnte, dieses Meldewesen einzuführen, und eine Frage der Zeit.

Weigert man sich aber, Steuerbescheide einzureichen, dann wird die Kasse das als fehlende Mitwirkung ansehen, ist also keine gute Idee.

Zinserträge und Aktiengewinne stellen auf einem Steuerbescheid zwar dieselbe Einkommensart dar, ich würde das mit dem unregelmäßgen Gewinn aber trotzdem versuchen.

Mit dem Unterhalt ist das einfach, der wird dann angerechnet bzw. abgezogen, wenn er auf dem Steuerbescheid auftaucht. In aller Regel ist Unterhalt steuerlich und damit auch für die Kasse nicht relevant - der Feld-, Wald- und Wiesen-Kindes- und Ehegattenunterhalt ist der Kasse egal. Aber in der Ausgangsfrage stand ja, dass das Finanzamt die Unterhaltszahlungen als Negativposten anerkennt. Dem würde die Kasse dann auch folgen.

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