Frage zu § 23c SGB IV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Frage zu § 23c SGB IV

Beitrag von GKVfan » 03.02.2024, 19:37

Hallo,

wie ist hier folgender Passus zu verstehen ?

... wenn die Einnahmen zusammen mit den genannten Sozialleistungen das Nettoarbeitsentgelt im Sinne des § 47 des Fünften Buches nicht um mehr als 50 Euro im Monat übersteigen ...

Speziell im Sinne des § 47 des Fünften Buches ist unklar.

Vielleicht gäbe es ja ein Beispiel.

Czauderna
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Re: Frage zu § 23c SGB IV

Beitrag von Czauderna » 04.02.2024, 10:57

Hallo,
da muss ich leider passen weil ich dafür schon so lange raus aus dem aktiven Geschäft bin und auch zu meiner Zeit die Krankengeldberechnung grundsätzlich nicht mehr durch Menschen aus Fleisch und Blut sondern vom Kollegen "Computer" vorgenommen wurde.
Da muss ein anderer Experte/in her.
Gruß
Czauderna

ratte1
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Re: Frage zu § 23c SGB IV

Beitrag von ratte1 » 04.02.2024, 12:57

Hallo,

wird hier https://www.vdek.com/vertragspartner/le ... und_VG.pdf auf Seite 212 unter Punkt 6.1.2, Beispiele 138 und 139 erläutert.

MfG
ratte1

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