Frage zur Krankenkassen-Bescheinigung nach §312 Abs.3 SGBIII

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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ALEXB18
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Frage zur Krankenkassen-Bescheinigung nach §312 Abs.3 SGBIII

Beitrag von ALEXB18 » 01.10.2018, 16:19

Hallo

Ich habe folgende Frage : meine Frau ist seit längerer Zeit krankgeschrieben und hat jetzt von der Krankenkasse die Mitteilung bekommen dass ihr Anspruch auf Krankengeld nach 78 Wochen abläuft und sie sich deshalb bei der Agentur für Arbeit melden soll.

Bei der Vorsprache bei der Agentur wurden ihr zwecks Antrag auf Arbeitslosengeld 1 nach §145 SGB III (Nahtlosigkeitsregelung) verschiedene Formulare ausgehändigt, u.a. eine Arbeitsbescheinigung (nach §312 SGB III) die sie vom AG ausfüllen lassen muss und zusätzlich eine weitere Bescheinigung (ebenfalls nach §312 SGB III) die „vom Leistungsträger“ ausgefüllt werden muss. Den Fragestellungen entnehme ich dass dies offenbar von der Krankenkasse ausgefüllt werden muss.

Nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den AG hat zunächst die KK Krankengeld (Krankengeld-1) bezahlt, dann gab es eine Reha-1 während der sie Übergangsgeld von der DRV bezogen hat, danach wieder Krankengeld (Krankengeld-2), dann eine zweite Reha mit Übergangsgeld von der DRV (Reha-2) und danach bis heute (bzw. bis auf weiteres) wieder Krankengeld (Krankengeld-3). Mittlerweile sind fast 65 Wochen der maximal 72 Wochen Krankengeldbezug „aufgebraucht“.

Die Krankenkasse hat jetzt NUR das Krankengeld-3 bescheinigt und dies bis zum 21.09. – obwohl sie weiterhin krankgeschrieben ist.

Frage 1 : was muss die Krankenkasse hier bescheinigen ?
- die Zeiten von Krankengeld-1, Krankengeld-2 und Krankengeld-3 (letzteres mit Vermerk „laufend“)
- oder nur Krankengeld-3 mit Vermerk „laufend“
- oder ??

Frage 2 : muss die DRV separat den Bezug von Übergangsgeld in einem
zweiten separaten Formular bescheinigen ?
- wenn ja, die Zeiten von Reha-1 und Reha-2 während der Übergangsgelder bezahlt wurden ?


Vielen Dank für Eure Antworten ! Leider finde ich im Netz keinerlei Hinweise zu meinen Fragestellungen ...

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 01.10.2018, 18:58

Hallo und willkommen im Forum.
Ich kenne es aus meiner Praxis so, dass wir als Kasse alle Krankengeldbezugszeiten für den Fall bescheinigt haben, der auch dann zur Erschöpfung des Kranengelsanspruchs führte und als Ende natürlich dann auch den Tag des Leistungsendes. Zeiten des Übergangsgeldbezugs haben wir nicht bescheinigt, da wir für diese Zeit ja auch nicht der Leistungsträger waren.
Gruss
Czauderna

ALEXB18
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Beitrag von ALEXB18 » 02.10.2018, 06:24

Czauderna hat geschrieben:Hallo und willkommen im Forum.
Ich kenne es aus meiner Praxis so, dass wir als Kasse alle Krankengeldbezugszeiten für den Fall bescheinigt haben, der auch dann zur Erschöpfung des Kranengelsanspruchs führte und als Ende natürlich dann auch den Tag des Leistungsendes. Zeiten des Übergangsgeldbezugs haben wir nicht bescheinigt, da wir für diese Zeit ja auch nicht der Leistungsträger waren.
Gruss
Czauderna
Hallo Czauderna,

vielen Dank für die prompte Antwort. Ja ich bin neu hier im Forum und "Willkommen an alle" auch von meiner Seite !

Ja das entspricht auch meinem laienhaften Verständnis, dass die Bescheinigung u.a. dem Zweck dient den Nachweis zu führen dass der Krankengeldanspruch jetzt (bzw. in naher Zukunft) erschöpft ist. Daher müsste die Krankenkasse in meinem Verständnis die Zeiten des Bezugs von "Krankengeld-1, Krankengeld-2 und Krankengeld-3 (letzteres mit Vermerk „laufend“)" bescheinigen. Sinnvollerweise ergänzt durch den Tag an dem der maximale Leistungsbezug endet ...

Ich werde noch heute die Krankenkasse dahingehend kontaktieren.

Auch ich denke dass Zeiten des Bezugs von Übergangsgeld von demjenigen zu bescheinigen sind, der diese Leistungen erbracht hat, sprich hier die DRV. Ich habe denen vorsorglich schon vorab eine zweite Kopie des Antrags geschickt mit der Bitte diese Zeiten zu bescheinigen.

Danke schon einmal für Deine/Ihre Antwort !

Alex

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