Freistellung in flexiblen Arbeitszeitmodellen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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85andi
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Freistellung in flexiblen Arbeitszeitmodellen

Beitrag von 85andi » 05.04.2012, 14:43

Hallo,

habe eine Frage zur Freistellung, hier gab es wohl zum 01.01.12 eine Änderung, dass man über einen Monat hinaus "Überstundenfrei" nehmen darf.

Wie funktioniert das ganze?

Hier einfach mal zwei Beispiele, bitte um sozialversicherungsrechtliche Beurteilung.

Vielen Dank

Beispiel 1

Arbeitnehmer nimmt 2,5 Monate Überstunden frei.
(Durchgehen versicherungspflichtig???)

Beispiel 2

Was passiert, wenn der Arbeitnehmer 3,5 Monate Überstunden frei nimmt?
Muss er sich dann selbst versichern? Ab wann? Nach drei Monaten oder ab Beginn?

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