Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Stahlratte
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Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Stahlratte » 07.11.2023, 13:43

Hallo,
als ich mich freiwillig bei der GKV versichert habe, wurde mir damals erklärt, dass die Beiträge (Kapitalerträge vorhanden) nach Steuerbescheid für das entsprechende Jahr nachträglich neu berechnet werden. Folge: Nachzahlung oder Erstattung.

Ich bin 15. Dezember 2022 in die freiwillige Versicherung rein, war vorher gesetzlich versichert.

Frau ist in PKV, ich habe kein nennenswertes Einkommen ohne Tätigkeit: es zählt das also Familieneinkommen als Grundlage für meine Beiträge (max. 50% der Bemessungsgrundlage wegen PKV der Ehefrau).

2022 wurden wegen des Ukrainekrieges einmalig Aktien verkauft mit fünfstelligem Gewinn. Der Steuerbescheid 2022 wurde Krankenkasse für Einkommensabfrage eingereicht.

Nun wurde dieser einmalige hohe Kapitalertrag von 2022 für meinen neuen Beitrag ab jetzt 11/2023 herangezogen. Ich bin also am max. Beitragssatz.

Ich bin davon ausgegangen, dass meine halber Beitragsmonat 12/2022 nach Steuerbescheid 2022 später neu errechnet wird. Meine Beiträge ab 2023 später entsprechend mit Steuerbescheid 2023, wo keine nennenswerten Kapitalertäge bestehen.

Am Telefon wurde mir heute erklärt, dass nur Erträge aus Vermietung/Verpachtung für vorläufige Festlegung gelten und dann eine Nachberechnung erfolgt. Kapitalerträge werden IMMER ab Datum des Steuerbescheids für den zukünftigen Beitrag herangezogen.

Ist dies so bei allen Krankenkassen?

Finde die ganze Berechnung etwas „seltsam“: 14 Tage freiwillig im Dezember 2022 versichert, einmalig hoher Kapitalertrag vom gesamten Jahr 2022 wird für neuen Beitrag jetzt herangezogen?!

DANKE für kurze Aufklärung dazu.

Czauderna
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Re: Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Czauderna » 07.11.2023, 14:19

Hallo,
ich gehe davon aus, dass die Einstufungskriterien bei allen Kassen gleich sind - hier mal ein Merkblatt dazu von der TK - https://www.tk.de/resource/blob/2065874 ... 9-data.pdf
Sicher können die anderen (aktiven) Experten dazu noch etwas schreiben.
Gruss
Czauderna

Stahlratte
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Re: Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Stahlratte » 07.11.2023, 15:12

Hi und danke.

Hmmm, letzte Seite ist beschrieben, dass vorläufige Beiträge NUR bei Selbstständigkeit + Vermietung/Verpachtung in Frage kommen.

Dass Kapitalerträge konkret ausgenommen sind, ist schon etwas skurill. Sind diese doch am unregelmäßigsten und kaum planbar (Zinsentwicklung/Aktienkurse).

Also keine Erstattungsberechnungen nachträglich - trotz Berücksichtigung bei zukünftigen Beiträgen.

Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. :|

Eduardo
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Re: Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Eduardo » 27.11.2023, 12:26

Wie wäre der Fall, wenn es sich nicht um "Einkünfte aus Kapitalvermögen" sondern um "Gewinne aus privaten Veräusserungserlösen" handeln würde = "sonstige Einkünfte", also z.B. um Gewinne beim Verkauf von vermieteten Immobilien innerhalb der Schonfrist von 10 Jahren ?

Gruss

Eduardo

Stahlratte
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Re: Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Stahlratte » 27.11.2023, 12:40

Sonstige Einkünfte; Wird meines Wissens nach genauso gehandhabt.

Es ist auch unerheblich, ob die Gewinne steuerpflichtig sind oder nicht (Freibetrag, Haltefrist...). Wird Einkommen generiert, ist es beitragspflichtig.

Goldverkäufe sind z.B. nach 12 Monaten steuerfrei - der Gewinn ist aber bei GKV auch anzugeben.

Eduardo
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Re: Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Eduardo » 27.11.2023, 18:23

Ja, beitragspflichtig sind die „sonstigen Einkünfte“ (hier:Spekulationsgewinne) sicherlich. Die Frage ist, ob die für die Folgeperiode (bis zur Vorlage des neuen EkSt-Bescheides) von der Krankenkasse „nocheinmal“ zur Ermittlung des vorläufigen monatl. Beitrags herangezogen werden.

Gruss Eduardo

Czauderna
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Re: Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Czauderna » 28.11.2023, 09:25

Hallo,
Ich meine, wenn es sich um einmalige Einnahmen handelt, dann werden diese nicht automatisch für das Folgejahr angesetzt.
Veräußerungsgewinne wären solche einmaligen Sachen, zwar ggf. Beitragspflichtig aber nicht wiederkehrend. Mein Rat - trotzdem mal die Kasse selbst konkret befragen.
Gruß
Czauderna

Stahlratte
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Re: Freiwillig GKV: keine vorläufige Beitragsfestlegung bei Kapitalerträgen

Beitrag von Stahlratte » 28.11.2023, 15:19

Ich empfehle da auch, direkt (!) bei der Abteilung für Beitragsberechnung nachzufragen. Wenn ich konkrete Fragen bei der allg. Hotline stellte, bekam ich mehrmals leider falsche Auskünfte - im Nachhinein. :!:

Die Einordnung der Einkünfte finde ich fast willkürlich. Ob ich nun eine Immobilie nach 5 Jahren mit Gewinn verkaufe oder einen Immobilienfond - wo ist da der Unterschied?!

Auch Kapitalerträge sind oft einmalig:

- Ich lege Festgeld an und erhalte zum Laufzeitende einmalig die Rückzahlung Zinsen. Ähnliches bei 0-Kupon-Anleihen.

- Ich kaufe eine Aktie, welche irgendwann mit Gewinn verkauft wird.

Als ich bei meiner Krankenkasse übrigens nachfragte, was denn "regelmäßige" Kapitalerträge wären, konnte man dies nicht beantworten.

Auch der Grund, warum dann aber regelmäßige Mieteinnahmen nur zu vorläufigen Berechnung führen und später genau nachberechnet werden: keine plausible Antwort.

Aber es kam der (private) Hinweis, über Logik braucht man bei bestimmten Regeln im SGB nicht nachdenken. :lol:

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