freiwillig versichert in EU-Ausland, nur Einnahmen aus KV?!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

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Sven80
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freiwillig versichert in EU-Ausland, nur Einnahmen aus KV?!

Beitrag von Sven80 » 06.04.2013, 22:04

Hi,

Ich wohne im EU-Ausland und bin weiterhin freiwillig in der deutschen GKV versichert. Dies ist möglich, da ich weder Sozialleistungen beziehe, noch selbstständig oder Arbeitnehmer bin.

Ich habe regelmäßige Einnahmen, die sich aus Glücksspiel und Einkünften aus Kapitalvermögen zusammensetzen. Der deutsche Staat zwang mich durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag, ins Ausland zu ziehen (Österreich).
Steuerlich gesehen sind meine Glücksspieleinnahmen nicht steuerbar. Nach dem österreichischen Recht sogar rechtssicher, in Deutschland versuchen die Finanzämter im Moment "Berufsspieler" als Gewerbebetrieb einzustufen. Zumindest ein Fall geht im Moment zum Bundesfinanzhof.

Ich war bisher der Meinung, daß dies auch für die Sozialversicherungsbeiträge gilt. Dem ist anscheinend nicht so. In den "Beitragsverfahrensgrundsätze Selbstzahler" der GKV heißt es
"Beitragspflichtige Einnahmen sind das Arbeitsentgelt, das Arbeitseinkommen, der Zahlbetrag der Rente der gesetzlichen Rentenversicherung, der Zahlbetrag der Versorgungsbezüge sowie alle Einnahmen und Geldmittel, die für den Lebensunterhalt verbraucht werden oder verbraucht werden können, ohne Rücksicht auf ihre steuerliche Behandlung.".

Meine Krankenkasse will jetzt natürlich wissen, wovon ich meinen Lebensunterhalt bestreite. Ich wollte hier eigentlich nur die Einnahmen aus Kapitalvermögen angeben sowie "Kapitalverzehr".

Mein Kapital ist zum Großteil in Aktien/Fonds angelegt. Und das auch noch auf verschiedenen Banken im In- und Ausland. Der Jahresabschluss der Depots erfolgt immer jährlich gegen Ende März Anfang April. Die Einnahmen sind allerdings recht niedrig (2011 hatte ich einen Verlust), für 2012 etwa 8000€.

Fragen:
1. Sind bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen nur die veräußerten Gewinne zu beziffern oder der Kursgewinn? Wird hier der "Bruttoertrag" angegeben oder nach Abzug von Kapitalertragssteuer/Gebühren etc.?
2. Werden Aufgrund meines Einkommens die Beiträge rückwirkend für 2012 festgelegt und wie dann die zukünftigen (Verlustvortrag etc.)? In welchem Abstand muss ich mein Einkommen melden? Ich bekomme wie gesagt immer nur einen Jahresabschluss von den Banken. Wasserstandsmeldungen erscheinen mir auch unsinnig.
3. Spielt das Vermögen in meinem Fall eine Rolle oder sind nur Einnahmen relevant (ich habe in der Richtung irgendwas bei den Selbstständigen gelesen)?
4. Ich habe telefonisch gegenüber meiner KK schon einmal angegeben, daß ich Einnahmen aus Glücksspiel habe, dies wurde ignoriert (ich zahle im Übrigen den Mindestbeitrag). Sollte ich sie trotzdem angeben oder evtl. mich in der Frage mit einem Anwalt für Sozialrecht zusammensetzen?
Es gibt hier ja keine gerichtliche Entscheidung. Im schlimmsten Fall wird die KK ja nur höhere Beiträge nachfordern, oder?

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