GKV mit 60

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Probus
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GKV mit 60

Beitrag von Probus » 29.11.2007, 18:50

Kann man, wenn man vor 30 Jahren in der GKV war, wieder zurückkehren, nach Scheidung und ohne PKV , z.B. nach Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ? :?:

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KKK
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Beitrag von KKK » 01.12.2007, 18:39

Hallo

gem. §6 Abs.3a SGB V sind Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres versicherungspflichtig werden und in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Versicherungspflicht nicht gesetzlich versichert waren, Versicherungsfrei.

Das bedeutet leider, dass für Sie ein wechsel in die GKV ausgeschlossen ist.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 02.12.2007, 10:39

Hallo,

wenn Du in den letzten 30 Jahren gar nicht versichert warst und zuletzt GKV, dann kannst Du zurück. § % Abs.1 Nr. 13 SGB V - allerdings rückwirkend zum 01.04.2007 und nicht zum (heutigen) Wunschtermin.
Du musst ein wenig mehr zu Dir erzählen, damit man es genau sagen kann.

LG, Fee

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 02.12.2007, 21:06

@krankenkassenfee

mich würde es wirklich interssieren, ob es wirklich Menschen gibt, die 30 Jahre nicht krankenversichert waren. Kann es mir nur vorstellen, wenn sie die meiste Zeit imAusland verbracht haben.

Gruß

ratte1

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 05.12.2007, 18:04

Hallo,

ja, solche Menschen gibt es. Da hat z.B. das Sozialamt bisher die Krankenkosten getragen - ohne jedoch Sozialhilfe zu zahlen, weil doch ein geringes Einkommen vorhanden war.
Es sind geschiedene Ehefrauen, Selbständige und auch Auslandsrückkehrer. Ein bunter Strauss halt...

LG, Fee

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