GKV und KVdR für Ausländer
Moderator: Czauderna
Re: GKV und KVdR für Ausländer
bin auch gespannt
Re: GKV und KVdR für Ausländer
@Aras,
danke auch für Deinen ausführlichen, differenzierten Einblick vom 7.3. ins niederländische Gesundheitssystem
danke auch für Deinen ausführlichen, differenzierten Einblick vom 7.3. ins niederländische Gesundheitssystem
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Ich hab gerade gecheckt und im Kundenportal von Zilveren Kruis lagen die E-104 Formulare bereit. Ich hab kurz die TK angerufen und man hat mir eine Vornummer gegeben. Hab jetzt per E-Mail (an kunde@) unter Angabe der Vornummer die E-104 geschickt.
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Hallo Aras,
sag nochmals bitte kurz.
Wenn Schwiegermutter und -vater keine Beschäftigung nachgehen.
Wovon leben beiden denn in Deutschland.
Unterstützung von Dir und Deiner Ehefrau.
Welche Einnahmen (weltweit meine ich) haben beide ?
a) Schwiegermutter
b) Schwegervater
sag nochmals bitte kurz.
Wenn Schwiegermutter und -vater keine Beschäftigung nachgehen.
Wovon leben beiden denn in Deutschland.
Unterstützung von Dir und Deiner Ehefrau.
Welche Einnahmen (weltweit meine ich) haben beide ?
a) Schwiegermutter
b) Schwegervater
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Meine Schwiegermutter hat kein Einkommen.
Mein Schwiegervater hat im Iran eine gesetzliche Rente die derzeit umgerechnet wohl so 150 € pro Monat wert ist. Sie haben auch noch aus Vermietung ca. 50 € pro Monat Einkommen. Ich hatte das auch dem Mitarbeiter der TK erklärt. Problem ist aber, dass das Einkommen nicht so einfach nach Deutschland überwiesen werden kann, da der Iran vom internationalen Bankensystem ausgeschlossen ist. Zudem werden diese Zahlungen von meinen drei Schwagern aufgezehrt, wovon zwei derzeit noch in der Ausbildung sich befinden. Darum hab ich meine Schwiegereltern auch finanziell von hier aus unterstützt indem ich Bargeld über Freunde und Familie zu ihnen in den Iran schickte. Zumal die letzten 8 Monate die iranische Währung praktisch abgestürzt ist. Vor 8 Monaten war das Einkommen insgesamt ca. 300 € wert.
Das Einkommen ist also unter der Bemessungsgrenze von 535 € pro Monat einer Famlienversicherung und der Bemessungsgrenze für eine freiwillige Versicherung von 1248 € pro Monat.
Der TK Mitarbeiter hatte mir gesagt, dass ich das Einkommen nicht angeben müsse, weil es ja unter der Mindesteinkommensgrenze läge. War mir auch lieb, weil das nachweisen des Einkommens auch wieder nervig ist.
Ich hab meine Schwiegermutter als Stammversicherte und meinen Schwiegervater als familienversichterten bestimmt. Mein Schwiegervater wird im glaub im August 2025 die Altersgrenze für die deutsche gesetzliche Rente erreichen. Damit wollte ich den Familienversicherungspingpong vermeiden, wenn meine Schwiegermutter mal arbeitet.
Also bei der Antragstellung war die Formularseiten für das Einkommen leer.
Ich hab im Internet gesucht ob das so mit dem Nichtangeben bei Unterschreiten der Mindestgrenze vernachlässigbar ist. Hab ich nicht gefunden.
Ich war gerade bei der TK und habe es klargestellt. Ich brauch keinen unnötigen Stress. Wir haben ja das Formular unterschrieben, also haften wir mit unserer Unterschrift und nicht der Angestellte in der Filiale. Vielleicht hab ich mir das Leben schwerer gemacht... Ich hoffe, dass die TK ggf. nur Glaubhaftmachungen will, falls diese Nachweise haben möchte.
Mein Schwiegervater hat im Iran eine gesetzliche Rente die derzeit umgerechnet wohl so 150 € pro Monat wert ist. Sie haben auch noch aus Vermietung ca. 50 € pro Monat Einkommen. Ich hatte das auch dem Mitarbeiter der TK erklärt. Problem ist aber, dass das Einkommen nicht so einfach nach Deutschland überwiesen werden kann, da der Iran vom internationalen Bankensystem ausgeschlossen ist. Zudem werden diese Zahlungen von meinen drei Schwagern aufgezehrt, wovon zwei derzeit noch in der Ausbildung sich befinden. Darum hab ich meine Schwiegereltern auch finanziell von hier aus unterstützt indem ich Bargeld über Freunde und Familie zu ihnen in den Iran schickte. Zumal die letzten 8 Monate die iranische Währung praktisch abgestürzt ist. Vor 8 Monaten war das Einkommen insgesamt ca. 300 € wert.
Das Einkommen ist also unter der Bemessungsgrenze von 535 € pro Monat einer Famlienversicherung und der Bemessungsgrenze für eine freiwillige Versicherung von 1248 € pro Monat.
Der TK Mitarbeiter hatte mir gesagt, dass ich das Einkommen nicht angeben müsse, weil es ja unter der Mindesteinkommensgrenze läge. War mir auch lieb, weil das nachweisen des Einkommens auch wieder nervig ist.
Ich hab meine Schwiegermutter als Stammversicherte und meinen Schwiegervater als familienversichterten bestimmt. Mein Schwiegervater wird im glaub im August 2025 die Altersgrenze für die deutsche gesetzliche Rente erreichen. Damit wollte ich den Familienversicherungspingpong vermeiden, wenn meine Schwiegermutter mal arbeitet.
Also bei der Antragstellung war die Formularseiten für das Einkommen leer.
Ich hab im Internet gesucht ob das so mit dem Nichtangeben bei Unterschreiten der Mindestgrenze vernachlässigbar ist. Hab ich nicht gefunden.
Ich war gerade bei der TK und habe es klargestellt. Ich brauch keinen unnötigen Stress. Wir haben ja das Formular unterschrieben, also haften wir mit unserer Unterschrift und nicht der Angestellte in der Filiale. Vielleicht hab ich mir das Leben schwerer gemacht... Ich hoffe, dass die TK ggf. nur Glaubhaftmachungen will, falls diese Nachweise haben möchte.
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Danke, mir ging es nur um den Grenzwert zur Familienversicherung (535 EUR).
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Kurzes Update:
Meine Schwiegermutter hat einen Brief von der TK erhalten. Da ich alles erledigen muss schreibe ich immer mit 1. Person Singular.
Bis zum 2. April soll ich folgende Unterlagen einreichen:
- einen Nachweis über die Einreise nach Deutschland, bspw. Kopie der Flugtickets
- Kopie der Meldebestätigung
- einen Aufenthaltstitel
Zudem wurden noch die Formulare:
- "Mitgliedschaftsantrag Freiwillige Versicherung"
- "Bestätigung von der Ausländerbehörde"
- "Prüfung der Mitgliedschaft"
Für mich ist das alles etwas komplizierter herauszufinden was die genau wollen, auch wenn es für den ein oder anderen offensichtlich sein sollte.
Einen Nachweis über die Einreise nach Deutschland gibt es so nicht. Ich kann ja gene das digitale Deutschlandticket aus hvv app meiner Schwiegermutter, womit wir per RE19 am 7.3.2025 von Arnheim nach Deutschland eingereist sind, vorlegen.
Warum schicken die nochmal den Mitgliedschaftsantrag, wenn meine Schwiegermutter das doch schon ausgefüllt hat?
Die Meldebestätigung hatte der TK-Mitarbeiter doch selber kopiert und dem Antrag beigefügt?!
Formular "Bestätigung von der Ausländerbehörde"
Aufenthaltstitel sind in § 4 Abs. 1 S. 2 AufenthG abschließend aufgezählt. Insofern ist die Aufenthaltskarte bzw. die Bescheinigung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU gerade kein Aufenthaltstitel. Ich hab aber schon mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde gesprochen, und diese Woche wird sein Vorgesetzer schauen ob die Angaben ausreichen etc.. Dann kann ich auch die "Bestätigung von der Ausländerbehörde" ausfüllen lassen.
Bei der Bestätigung der Ausländerbehörde kann das Aufenthatlsrecht angegeben werden. Also hier steht dann "Angaben für Bürgerinnen und Bürgerinnen der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes". Meine Schwiegermutter ist zwar keine Bürgerin der EU, aber unterfällt dem europäischem Freizügigkeitsrecht. Und dann sind folgende Rechtsgrundlagen genannt:
- Es besteht eine Berechtigung zum Aufenthalt und Einreise nach dem FreizügG/EU bzw. Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz
- Für die Einreise und den Aufenthalt sind ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel nach § 4 FreizügG/EU nachgewiesen worden.
- Es besteht ein Aufenthaltsrecht nach dem § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU
- Es besteht ein Aufenthaltsrecht nach dem § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU
Die Auswahlmöglichkeite § 4 FreizügG/EU und § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU sind identisch. Und da muss man aufpassen. Denn das würde zum Problem führen, dass gem. § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V der Betroffene von der OAV ausgeschlossen werden würde. Ich hab gerade soviel Stress, dass ich gerade nicht beim Sozialgericht klären möchte ob § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V unvereinbar mit dem Unionsrecht ist.
Die Auswahlmöglichkeit, dass eine Berechtigung aufgrund FreizügG/EU besteht, ist nichtsagend. Ich vermute, dass es dann der Kasse ermöglicht die Freizügigkeitsart selber zu ermitteln.
Es muss § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ausgewählt werden. Ich hab auch schon mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde geklärt, dass die Freizügigkeit von mir abgeleitet wird, da ich in Deutschand als wirtschaftlich aktiver Unionsbürge gelte.
Auf der RÜckseite sind dann die Auswahlmöglichkeiten für "andere Staatsangehörige" und es wird nach Aufenthaltsrechten nach dem Aufenthaltsgesetz gefragt. Meine Schwiegereltern unterliegen aber gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG nicht dem Aufenthaltsgesetz...
Also das Formular "Bestätigung von der Ausländerbehörde" ist - sagen wir es Mal diplomatisch - etwas irritierend.
Formular: "Prüfung der Mitgliedschaft"
Auf Seite 1 gibt man die Staatsangehörigkeit an und das Aufenthaltsrecht gem. AufenthG. Hab da iranisch als Staatsangehörigkeit geschrieben und Aufenthalts- oder NIederlassungserlaubnis und die Auswahlmöglichhkeiten durchgestrichen und darunter "§ 3 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU Familienangehöriger eines wirtschaftlich aktiven Unionsbürgers" geschrieben.
Auf Seite 2 wird die Einreise gefragt und wohe rman kam, wie man im Ausreiseland versichert war. Also Niederlande und "Abesichert über einen Träger der gesetzllichen Krankenversicherung" ausgewählt. Dann wird auch gefragt, ob man Beamter, Selbstständiger oder Arbeitnehmer mit Einkommen von über 73800 EUR gewesen ist. Habs auch gestrichen. Und letzte Frage/Antwortmöglichkeit ist: "Ich hab meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt, um Leistungen der Kranken, und Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen." Was soll dass denn bedeuten? Durchgestrichen
Seite 3 werden "Angaben zur bisherigen bzw. letzten Absicherung in Deutschland" abgefragt. Meine Schwiegereltern hatten ja keinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland. Also keine Absicherung. Dann steht dort "Zuletzt war ich [ ] selbst versichert, [ ] familienversichert [ ] privat versichert". Hab das durchgestrichen. Und dann steht dort "Ich war zuletzt in Deutschland abgesichert:" und habe nix ausgewählt. Durchgestrichen.
Auf Seite 4 Fragen nach Berufstätigkeit. Durchgestrichen. Und dann die Frage/Angabe: "Angaben zu Leistungen: Ich habe keine Leistungen in Anspruch genommen. Ich werde auch nicht beantragen, dass rückwirkend Kosten für Leistungen übernommen oder mir ersttattet werden." Vermute jetzt, dass es um Antragsteller geht die vielleicht längere Zeit versichert hätte sein müssen, aber nicht hatten und darum die Chance eingeräumt werden soll, dass man statt der Nachforderung der vollen Krankenversicherungsbeiträge die Kosten in Höhe einer Anwartschaftsversicherung oder so erhebt. Wäre gut wenn man das erläutern würde...Ich kreuz das nicht an. Falls meine Schwiegereltern die Tage krank werden, sollten sie ja versichert sein und nicht unversichert sein....
Meine Schwiegermutter hat einen Brief von der TK erhalten. Da ich alles erledigen muss schreibe ich immer mit 1. Person Singular.
Bis zum 2. April soll ich folgende Unterlagen einreichen:
- einen Nachweis über die Einreise nach Deutschland, bspw. Kopie der Flugtickets
- Kopie der Meldebestätigung
- einen Aufenthaltstitel
Zudem wurden noch die Formulare:
- "Mitgliedschaftsantrag Freiwillige Versicherung"
- "Bestätigung von der Ausländerbehörde"
- "Prüfung der Mitgliedschaft"
Für mich ist das alles etwas komplizierter herauszufinden was die genau wollen, auch wenn es für den ein oder anderen offensichtlich sein sollte.
Einen Nachweis über die Einreise nach Deutschland gibt es so nicht. Ich kann ja gene das digitale Deutschlandticket aus hvv app meiner Schwiegermutter, womit wir per RE19 am 7.3.2025 von Arnheim nach Deutschland eingereist sind, vorlegen.
Warum schicken die nochmal den Mitgliedschaftsantrag, wenn meine Schwiegermutter das doch schon ausgefüllt hat?
Die Meldebestätigung hatte der TK-Mitarbeiter doch selber kopiert und dem Antrag beigefügt?!
Formular "Bestätigung von der Ausländerbehörde"
Aufenthaltstitel sind in § 4 Abs. 1 S. 2 AufenthG abschließend aufgezählt. Insofern ist die Aufenthaltskarte bzw. die Bescheinigung gem. § 5 Abs. 1 S. 2 FreizügG/EU gerade kein Aufenthaltstitel. Ich hab aber schon mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde gesprochen, und diese Woche wird sein Vorgesetzer schauen ob die Angaben ausreichen etc.. Dann kann ich auch die "Bestätigung von der Ausländerbehörde" ausfüllen lassen.
Bei der Bestätigung der Ausländerbehörde kann das Aufenthatlsrecht angegeben werden. Also hier steht dann "Angaben für Bürgerinnen und Bürgerinnen der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraumes". Meine Schwiegermutter ist zwar keine Bürgerin der EU, aber unterfällt dem europäischem Freizügigkeitsrecht. Und dann sind folgende Rechtsgrundlagen genannt:
- Es besteht eine Berechtigung zum Aufenthalt und Einreise nach dem FreizügG/EU bzw. Freizügigkeitsabkommen EU/Schweiz
- Für die Einreise und den Aufenthalt sind ein ausreichender Krankenversicherungsschutz und ausreichende finanzielle Mittel nach § 4 FreizügG/EU nachgewiesen worden.
- Es besteht ein Aufenthaltsrecht nach dem § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU
- Es besteht ein Aufenthaltsrecht nach dem § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU
Die Auswahlmöglichkeite § 4 FreizügG/EU und § 3 Abs. 1 Satz 2 FreizügG/EU sind identisch. Und da muss man aufpassen. Denn das würde zum Problem führen, dass gem. § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V der Betroffene von der OAV ausgeschlossen werden würde. Ich hab gerade soviel Stress, dass ich gerade nicht beim Sozialgericht klären möchte ob § 5 Abs. 11 S. 2 SGB V unvereinbar mit dem Unionsrecht ist.

Die Auswahlmöglichkeit, dass eine Berechtigung aufgrund FreizügG/EU besteht, ist nichtsagend. Ich vermute, dass es dann der Kasse ermöglicht die Freizügigkeitsart selber zu ermitteln.
Es muss § 3 Abs. 1 Satz 1 FreizügG/EU ausgewählt werden. Ich hab auch schon mit dem Sachbearbeiter der Ausländerbehörde geklärt, dass die Freizügigkeit von mir abgeleitet wird, da ich in Deutschand als wirtschaftlich aktiver Unionsbürge gelte.
Auf der RÜckseite sind dann die Auswahlmöglichkeiten für "andere Staatsangehörige" und es wird nach Aufenthaltsrechten nach dem Aufenthaltsgesetz gefragt. Meine Schwiegereltern unterliegen aber gem. § 1 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG nicht dem Aufenthaltsgesetz...
Also das Formular "Bestätigung von der Ausländerbehörde" ist - sagen wir es Mal diplomatisch - etwas irritierend.
Formular: "Prüfung der Mitgliedschaft"
Auf Seite 1 gibt man die Staatsangehörigkeit an und das Aufenthaltsrecht gem. AufenthG. Hab da iranisch als Staatsangehörigkeit geschrieben und Aufenthalts- oder NIederlassungserlaubnis und die Auswahlmöglichhkeiten durchgestrichen und darunter "§ 3 Abs. 1 S. 1 FreizügG/EU Familienangehöriger eines wirtschaftlich aktiven Unionsbürgers" geschrieben.
Auf Seite 2 wird die Einreise gefragt und wohe rman kam, wie man im Ausreiseland versichert war. Also Niederlande und "Abesichert über einen Träger der gesetzllichen Krankenversicherung" ausgewählt. Dann wird auch gefragt, ob man Beamter, Selbstständiger oder Arbeitnehmer mit Einkommen von über 73800 EUR gewesen ist. Habs auch gestrichen. Und letzte Frage/Antwortmöglichkeit ist: "Ich hab meinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Deutschland verlegt, um Leistungen der Kranken, und Pflegeversicherung in Anspruch zu nehmen." Was soll dass denn bedeuten? Durchgestrichen
Seite 3 werden "Angaben zur bisherigen bzw. letzten Absicherung in Deutschland" abgefragt. Meine Schwiegereltern hatten ja keinen vorherigen gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz in Deutschland. Also keine Absicherung. Dann steht dort "Zuletzt war ich [ ] selbst versichert, [ ] familienversichert [ ] privat versichert". Hab das durchgestrichen. Und dann steht dort "Ich war zuletzt in Deutschland abgesichert:" und habe nix ausgewählt. Durchgestrichen.
Auf Seite 4 Fragen nach Berufstätigkeit. Durchgestrichen. Und dann die Frage/Angabe: "Angaben zu Leistungen: Ich habe keine Leistungen in Anspruch genommen. Ich werde auch nicht beantragen, dass rückwirkend Kosten für Leistungen übernommen oder mir ersttattet werden." Vermute jetzt, dass es um Antragsteller geht die vielleicht längere Zeit versichert hätte sein müssen, aber nicht hatten und darum die Chance eingeräumt werden soll, dass man statt der Nachforderung der vollen Krankenversicherungsbeiträge die Kosten in Höhe einer Anwartschaftsversicherung oder so erhebt. Wäre gut wenn man das erläutern würde...Ich kreuz das nicht an. Falls meine Schwiegereltern die Tage krank werden, sollten sie ja versichert sein und nicht unversichert sein....
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Heute erhielt ich einen Anruf vom Sachbearbeiter der Ausländerbehörde. Er erklärte, dass die materielle Prüfung des Freizügigkeitstatbestandes positiv abgeschlossen wurde. Nächste Woche Dienstag, dem 1. April, haben meine Schwiegereltern einen Termin bei der Ausländerbehörde um die biometrischen Daten (Fingerabdrücke, Passfotos) zu erfassen, damit die Aufenthaltskarten in Auftrag gegeben werden können
. Auch wird der Sachbearbeiter das Formular von der TK ausfüllen.
Ich hab heute früh bei der TK angerufen und das Geschäftszeichen durchgegeben und die Frist um eine Woche erweitert. Merkwürdigerweise war die Vollmacht für mich nicht erfasst.
Jedenfalls hatte mir jemand im Laufe des Tages gesagt, dass der Antrag für eine freiwillige Versicherung nicht passend wäre, sondern ich eine Mitgliedschaftsanzeige gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ausfüllen solle. Ich war dann bei der lokalen TK Fililale und der TK-Mitarbeiter und ich haben herausgefunden, dass es wohl zwei Vorgänge gibt.
Als ich die E-104 Formulare per E-Mail eingereicht habe, habe ich wohl im Text meiner E-Mail bei meiner Schwiegermutter statt 1968 das Jahr 1969 als Geburtsjahr angegeben. Das führte eben zu dem Schreiben, dass ich im vorherigen Beitrag behandelt habe. Der TK Mitarbeiter hat die Zusammeführung der beiden Vorgänge angestoßen.
Was ich auch herausfinden konnte: Das Formular "Prüfung der Mitgliedschaft" ist das Formular für die Mitgliedschaftsanzeige gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
BTW. Zilveren Kruis hat mir jetzt für die Medikamente für meinen Schwiegervater in Rechnung gestellt. Also doch keine Zuzahlungsbefreiung?! Muss wohl meinen Beitrag zum NL Gesundheitssystem überarbeiten.
Also mal sehen was die kommende Woche bringt. Ich werde berichten

Ich hab heute früh bei der TK angerufen und das Geschäftszeichen durchgegeben und die Frist um eine Woche erweitert. Merkwürdigerweise war die Vollmacht für mich nicht erfasst.
Jedenfalls hatte mir jemand im Laufe des Tages gesagt, dass der Antrag für eine freiwillige Versicherung nicht passend wäre, sondern ich eine Mitgliedschaftsanzeige gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V ausfüllen solle. Ich war dann bei der lokalen TK Fililale und der TK-Mitarbeiter und ich haben herausgefunden, dass es wohl zwei Vorgänge gibt.
Als ich die E-104 Formulare per E-Mail eingereicht habe, habe ich wohl im Text meiner E-Mail bei meiner Schwiegermutter statt 1968 das Jahr 1969 als Geburtsjahr angegeben. Das führte eben zu dem Schreiben, dass ich im vorherigen Beitrag behandelt habe. Der TK Mitarbeiter hat die Zusammeführung der beiden Vorgänge angestoßen.
Was ich auch herausfinden konnte: Das Formular "Prüfung der Mitgliedschaft" ist das Formular für die Mitgliedschaftsanzeige gem. § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V.
BTW. Zilveren Kruis hat mir jetzt für die Medikamente für meinen Schwiegervater in Rechnung gestellt. Also doch keine Zuzahlungsbefreiung?! Muss wohl meinen Beitrag zum NL Gesundheitssystem überarbeiten.
Also mal sehen was die kommende Woche bringt. Ich werde berichten
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Ok, die Aufenthaltskarten wurden heute bestellt. Die Ausländerbehörde hat auch § 3 S. 1 FreizügG/EU auf dem Formular ausgewählt.
Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken.
Jetzt heißt es abwarten und Tee trinken.
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Ich habe heute bei der TK angerufen und es wurde mir erklärt, dass die Mitgliedschaftsbescheinigung für meine Schwiegermutter als Stammversicherte und die Mitgliedschaftsbescheinigung für meinen Schwiegervater als Familienversicherter heute abgeschickt wurden.
Versicherungsbeginn ist der 08.03.2025.
Der Plan mit der KVdR werde ich erstmal nicht umsetzen. Ich bin glücklich, dass das alles jetzt mit dem § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V geklappt hat, da hab ich keine Lust da jetzt nochmal die Parameter anzufassen.
Ich würde lügen wenn ich sagen würde, dass ich von der ganzen Sache nicht erschöpft wäre.
Ich danke allen die mir mit Rat zur Seite standen und mit mir mitgefiebert haben.
Versicherungsbeginn ist der 08.03.2025.
Der Plan mit der KVdR werde ich erstmal nicht umsetzen. Ich bin glücklich, dass das alles jetzt mit dem § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V geklappt hat, da hab ich keine Lust da jetzt nochmal die Parameter anzufassen.
Ich würde lügen wenn ich sagen würde, dass ich von der ganzen Sache nicht erschöpft wäre.
Ich danke allen die mir mit Rat zur Seite standen und mit mir mitgefiebert haben.

Re: GKV und KVdR für Ausländer
Hallo,
dann herzlichen Glückwunsch zum Erfolg
Gruss
Czauderna
dann herzlichen Glückwunsch zum Erfolg
Gruss
Czauderna
Re: GKV und KVdR für Ausländer
Hats off
to Aras
Deine Schwiegereltern haben Dir einiges zu verdanken. Aber sicher haben sie es auch verdient.
Gruß
von GS
to Aras
Deine Schwiegereltern haben Dir einiges zu verdanken. Aber sicher haben sie es auch verdient.
Gruß
von GS
Re: GKV und KVdR für Ausländer
kurz und knapp
Glückwunsch
Glückwunsch
Re: GKV und KVdR für Ausländer
LIebe Freunde,
Danke für die Glückwünsche.
Der Brief für meinen Schwiegervater ist gestern angekommen. Insofern ist das für mich auch definitiv in trockenen Tüchern.
Ich glaube meine Schwiegereltern können nicht richtig nachvollziehen, dass wir mit den ca. 250 € monatlich für die GKV ein Schnäppchen machen, da die Alternative ja 2x Basistarif + 2x Pflegeversicherung für insgesamt ca. 2350 € bedeutet hätte.
Mir wurden ja auch in den letzten Jahren Fälle von Iranern zugetragen, wo die Eltern auf dem einen oder anderem Wege nach Deutschland kamen und dann die Forderung nach einer KV von der Ausländerbehörde für eine etwaige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (bspw. § 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG) kam, mit der Folge, dass die Kinder erst dann begriffen das eine Versicherung in der GKV nicht möglich und der Basistarif in der PKV nur in Frage käme. In der Folge haben die hier in Deutschland lebenden Kinder ihre Eltern nach Iran zurückgeschickt weil sie es finanziell nicht stemmen konnten.
Aber darauf lief es ggf. ja für uns auch hinaus: Das Schengenvisum konnte ich ja bis zum 08.01.2025 als nationales Visum gem. § 6 Abs. 2 S. 2 AufenthG verlängern lassen. Eine weitere Verlängerung auf dieser Rechtsgrundlage wäre nicht möglich gewesen. Danach wäre es wohl auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 4 AufenthG hinausgelaufen. Und die werden von Ausländerbehörden sehr streng geprüft und wenn dann auch nur für die absolut notwendige Aufenthaltsdauer erteilt. Also bspw. wenn am 08.01.2025 noch Ausreiseprobleme gegeben hätte, aber absehbar wäre, dass innerhalb von drei Wochen die Ausreise möglich gewesen wäre, dann hätte man wohl vier Wochen gegeben.
Mit der Unionsfreizügigkeit haben wir definitiv die beste Option gehabt und genutzt.
Es gibt nämlich noch § 36 Abs. 3 AufenthG, was Inhabern gewisser Aufenthaltserlaubnissen zur Erwerbstätigkeit den Familiennachzug der Eltern ermöglicht. Wenn also bspw. mein Schwager kommen und eine Blue Card bekommen würde, könnte er auch die Eltern nachziehen lassen, aber das würde dann eben nur die Möglichkeit eröffnen die Eltern in der PKV zu versichern. Ich gehe also davon aus, dass die Fälle des § 36 Abs. 3 AufenthG im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen.
Naja, ich schweife ab. Nochmal: Danke.
Ich hoffe, dass mein Thread Anderen als Erfahrungsbericht hilft.
Bis zum nächsten Problem
Danke für die Glückwünsche.

Der Brief für meinen Schwiegervater ist gestern angekommen. Insofern ist das für mich auch definitiv in trockenen Tüchern.
Ich glaube meine Schwiegereltern können nicht richtig nachvollziehen, dass wir mit den ca. 250 € monatlich für die GKV ein Schnäppchen machen, da die Alternative ja 2x Basistarif + 2x Pflegeversicherung für insgesamt ca. 2350 € bedeutet hätte.
Mir wurden ja auch in den letzten Jahren Fälle von Iranern zugetragen, wo die Eltern auf dem einen oder anderem Wege nach Deutschland kamen und dann die Forderung nach einer KV von der Ausländerbehörde für eine etwaige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen (bspw. § 25 Abs. 4 oder 5 AufenthG) kam, mit der Folge, dass die Kinder erst dann begriffen das eine Versicherung in der GKV nicht möglich und der Basistarif in der PKV nur in Frage käme. In der Folge haben die hier in Deutschland lebenden Kinder ihre Eltern nach Iran zurückgeschickt weil sie es finanziell nicht stemmen konnten.
Aber darauf lief es ggf. ja für uns auch hinaus: Das Schengenvisum konnte ich ja bis zum 08.01.2025 als nationales Visum gem. § 6 Abs. 2 S. 2 AufenthG verlängern lassen. Eine weitere Verlängerung auf dieser Rechtsgrundlage wäre nicht möglich gewesen. Danach wäre es wohl auf eine Aufenthaltserlaubnis gem. § 25 Abs. 4 AufenthG hinausgelaufen. Und die werden von Ausländerbehörden sehr streng geprüft und wenn dann auch nur für die absolut notwendige Aufenthaltsdauer erteilt. Also bspw. wenn am 08.01.2025 noch Ausreiseprobleme gegeben hätte, aber absehbar wäre, dass innerhalb von drei Wochen die Ausreise möglich gewesen wäre, dann hätte man wohl vier Wochen gegeben.
Mit der Unionsfreizügigkeit haben wir definitiv die beste Option gehabt und genutzt.
Es gibt nämlich noch § 36 Abs. 3 AufenthG, was Inhabern gewisser Aufenthaltserlaubnissen zur Erwerbstätigkeit den Familiennachzug der Eltern ermöglicht. Wenn also bspw. mein Schwager kommen und eine Blue Card bekommen würde, könnte er auch die Eltern nachziehen lassen, aber das würde dann eben nur die Möglichkeit eröffnen die Eltern in der PKV zu versichern. Ich gehe also davon aus, dass die Fälle des § 36 Abs. 3 AufenthG im niedrigen dreistelligen Bereich bewegen.
Naja, ich schweife ab. Nochmal: Danke.
Ich hoffe, dass mein Thread Anderen als Erfahrungsbericht hilft.
Bis zum nächsten Problem
