Hoechste beitragsbemessung trots einkommensauskunft

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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MarteanMean
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Hoechste beitragsbemessung trots einkommensauskunft

Beitrag von MarteanMean » 19.10.2015, 22:22

Hallo liebe krankenkassenforum-user

Ich war in der vergangenheit oefters nicht sozialversichert ( keine arbeit, kein alg I o. Alg II).

Meine krankenkasse schrieb mich im laufe des jahres 2014 an "klährung ihres versicherungsverhältnisses".
Im November besuchte ich die ortsansaessige filiale um herrauszufinden worum es denn ginge,
dort wurde mir mitgeteilt das ich nachweisen solle in welchen zeiten (ab 2012) die kv fuer mich gezahlt wurde.
Im selbem monat erbrachte ich die entsprechenden nachweise und teilte gleichzeitig mit das ich in den zeiten wo keine kv gezahlt wurde ich keine geldeingaenge hatte und das fuer die zukunft auch gelte.

"fuer die zukunft" weil ich in diesem monat meine kuendigung erhalten habe und von meinem ehemaligem arbeitgeber keinen reibungslosen ablauf zur beendigung des arbeitsverhaeltnisses erwartette => Ich erhielt erst 06.2015 meine arbeitsbescheinigung.
Depression, ich glaube das koennte man als sozialphobie bezeichnen und wohnungslosigkeit taten ihr uebriges das ich alles ein wenig schleifen lassen habe.

Ab november 2014 oefnette ich keine post mehr und wenn kuemmerte ich mich nicht weiter darum, bis ich das erste mal post vom zoll bekam (29.05.2015).
Aus dem forderungen vom zoll konnte ich entnehmen das ich den hoechstsatz zahlen soll.

Anschließend war ich in der naechstgelegen filiale und durfte nochmals angaben ueber meine einkuenfte machen auf nachfrage sogar ueber die vor dem jahr 2015. Ich bekam keine rueckmeldung.

Irgendwann uebergab ich saemtliche unterlagen einer dritten person weil ich keine kraft hatte mich damit auseinander zu setzen.
Fuer das jahr 2015 gilt jetzt der mindestsatz.
Mitlerweile ist benannte person aus privaten gruenden fuer mich nicht mehr aktiv und ich in dieser sache bis jetzt auch nicht.

Gibt es fuer mich noch moeglichkeiten fuer die zeit vor 2015 auf den mindestsatz zu rutschen?

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