Kann man sich Gestaltungsrecht bei der KK sichern

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Elch
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Re: Kann man sich Gestaltungsrecht bei der KK sichern

Beitrag von Elch » 11.12.2023, 13:31

[quote=Kehlchen post_id=109964 time=1702236555 user_id=30759]
Hallo Elch, wenn du innerhalb der Frist liegst, dann hol die Kuh vom Eis und leg den Widerspruch ein: „Hiermit erhebe ich gegen den Bescheid vom jj.jj.jjjj … Widerspruch. Eine Begründung folgt. Ich bitte um eine Eingangsbestätigung.“ Mehr musst du zunächst nicht tun, damit alles glatt läuft. Der weitere Weg wurde dir v.a. von D-S-E erklärt.

Wenn du den Satz oben an die KK so und nicht nur als Mail schickst, dann hast du Ruhe, um klare Gedanken zu fassen, der Druck ist dann erstmal raus. Du hast damit Zeit gewonnen, kannst nachfragen und dich schlauer machen.

Das Nachreichen einer Begründung bleibt weiter ausstehende Aufgabe, denn ohne Begründung ist ein (wie oben beschriebener formloser und fristwahrender) Widerspruch eher erfolglos, Prognosen sind dabei unwichtig.
Jedenfalls kommt etwas Ruhe (gerade bei bevorstehenden Feiertagen kann das viel Dampf rausnehmen) in die Sache, wenn du den formlosen, fristwahrenden Widerspruch - nachweisbar und mit Unterschrift - erstmal auf den Weg bringst.

MfG Kehlchen
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Auch dir vielen Dank und alles ein frohes Fest.

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