Kann mein Kind auch in die TK?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Puschi
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Kann mein Kind auch in die TK?

Beitrag von Puschi » 26.12.2007, 22:46

Hallo,
ich bin mit unserem 2.Kind schwanger und nun ist die Frage, ob es auch freiwillig gesetzlich versichert werden kann.
Unsere Situation:
Mein Mann ist Angestellter über der BBG und privat versichert.
Unser großer Sohn ist bei meinem Mann privat versichert.
Ich selbst befinde mich in der Elternzeit für unseren Großen und bin beitragsfrei in der TK, da ich vorher pflichtversichert war.

Kann ich unser 2.Kind freiwillig in der TK mitversichern? Der Beitrag ist meines Wissen gleich wie in der Privaten. Und könnte auch unser großer Sohn zurück in die TK wechseln? Natürlich ebenfalls mit eigenem Beitrag.

Und sollte das gehen, kommt dann der AG meines Manne ebenfalls zu 50% für die Beiträge der Kinder auf?

Viele Fragen aber vielleicht weiß jemand Rat. Danke!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.12.2007, 09:16

Hallo,

also Dein älterer Sohn kann nicht mehr in die TK zurück wechseln.
Dein Neugeborenes kann sich in der TK selbst versichern. Das geht aber nur, wenn das innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt schriftlich beantragt wird und Du schon in den letzten 12 Monaten bzw. in den letzten 5 Jahren insgesamt 24 Monate dort ver5sichert warst (Vorversicherungszeit). Kostenfrei mitversichern geht aber gar nicht, für das Kind wird eine freiwillige Versicherung nur in Frage kommen. Der Beitrag beträgt ca. 130 €

LG, Fee

Puschi
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Beitrag von Puschi » 27.12.2007, 09:55

Danke! So hatte ich es mir schon gedacht. Ich selber bin schon lange in der TK und würde unser zweites Kind da gerne reinbringen weil unser großer Sohn in der Privaten fast gleich viel kostet wie mein Mann (Mann 85 Euro, Kind 70 Euro - AG-Anteil schon abgezogen). Das kleinere Kind würde in der TK meines Wissens nämlich nur 65 Euro kosten. Und könnte noch am Bonusprogramm teilnehmen, das ich auch sehr befürworte.

Noch eine letzte kleine Frage: Kommt der AG meines Mannes auch für den AG-Anteil des kleineren Kindes auf (so dass wir selbst nur 65 Euro zahlen) oder müssen wir die 130 Euro komplett alleine tragen......

Und gibt es keine Möglichkeit das ältere Kind wieder aus der Privaten zu bekommen? Außer mein Mann fällt unter die BBG?

Viele Dank!

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 27.12.2007, 17:39

Hallo,

also.... der Beitrag kostet bei der TK ca. 130 € mtl. Ihr seid der Beitragsschuldner, der TK ist das egal, ob Ihr einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommt. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist meines Erachtens über den Tarifvertrag geregelt, also fragt Dein Mann am besten mal in der Personalabteilung nach.

Für Deinen älteren Sohn sehe ich zur Zeit kein Rückkehrrecht. Es sei denn, er fängt selbst mal eine Ausbildung oder ein Studium an.

LG, Fee

Puschi
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Beitrag von Puschi » 27.12.2007, 21:04

DANKE!!!!! :lol:

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 27.12.2007, 22:42

Krankenkassenfee hat geschrieben:..einen Zuschuss vom Arbeitgeber bekommt. Dieser Arbeitgeberzuschuss ist meines Erachtens über den Tarifvertrag geregelt, also fragt Dein Mann am besten mal in der Personalabteilung nach.
Der Arbeitgeberzuschuss ist in § 257 Abs.2 SGB V geregelt, s. hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__257.html

Gruß

ratte1

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.12.2007, 10:01

Hallo,

da steht was über den Zuschuss für den Arbeitnehmer. Aber wo finde ich denn da was für Zuschüsse für Ehefrau und/oder Kinder?

LG, Fee

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 28.12.2007, 10:41

Hallo,

der Beitragszuschuss gilt auch für Angehörige, da er ja Leistungen abdecken soll, die auch die gesetzliche KK zahlt, dazu gehören natürlich auch Leistungen für Familienangehörige.

Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der KK vom 26. 4. 2005

unter Tit. “3.10. Bemessung der Beitragszuschüsse für Arbeitnehmer” Abs. 3 und 4:
(3) Für die nach § 257 Abs. 2 Satz 1 SGB V zuschussberechtigten privat krankenversicherten Arbeitnehmer hat nach Satz 2 dieser Vorschrift der Arbeitgeber als Beitragszuschuss die Hälfte des Betrags zu zahlen, der sich unter Anwendung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen zum 1. 1. des Vorjahres und der bei Krankenversicherungspflicht zugrunde zu legenden beitragspflichtigen Einnahmen als Beitrag ergibt, höchstens jedoch die Hälfte des Betrags, den der Arbeitnehmer für seine private Krankenversicherung zu zahlen hat. ...


Es ergeben sich die in der Tabelle aufgeführten Höchstbeiträge, sofern diese nicht die Hälfte des Betrages übersteigen, den der privat Krankenversicherte für seine Krankenversicherung tatsächlich zu zahlen hat:
Jahr Beitragssatz
(des vorherigen Jahres) Maximaler Beitragszuschuss
1. 1. 2003 14,0 v. H. 241,50 EUR
1. 1. 2004 14,3 v. H. 249,36 EUR
1. 1. 2005 14,3 v. H. 252,04 EUR
1. 7. 2005 13,4 v. H. 236,18 EUR
1. 1. 2006 13,3 v. H. 236,91 EUR
1. 1. 2007 13,3 v. H. 236,91 EUR

Zusatztarife mit dem Zweck, durch freiwillige Zahlungen im Alter eine garantierte Beitragssenkung zu erreichen (Beitragsentlastungskomponente), sind keine nach § 257 Abs. 2 SGB V zuschussfähigen Krankenversicherungsbeiträge, sondern dienen dazu, Kapital anzusparen. Solche Zuschläge sind nicht zuschussfähig.
Zu den zuschussfähigen Versicherungsaufwendungen gehören nicht nur die Prämien des Arbeitnehmers für die eigene private Krankenversicherung, sondern auch die Versicherungsaufwendungen für die Angehörigen. Ohne Bedeutung ist, ob die Angehörigen ebenfalls privat oder bei einer Krankenkasse freiwillig versichert sind. Wichtig ist lediglich, dass bei unterstellter Krankenversicherungspflicht ein Anspruch auf Familienversicherung gegeben wäre.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.12.2007, 20:43

Hallo,

naja, wenn er aber schon seinen Teil aufgebracuht hat und die höchstgrenze erreicht hat, dann bleiben für Ehefrau und Kinder nix über, oder?

LG, Fee

Puschi
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Beitrag von Puschi » 29.12.2007, 01:47

Mein Mann fragt einfach nah. Da die gesetzliche sogar billiger ist als das, was der AG für eine private beszuschussen würde, können wir uns nicht vorstellen, dass er das ablehnt. Soweit ich weiß, zahlen AG nie mehr als die Hälfte einer freiwilligen gesetzlichen Versicherun (ich meine, das sind zur Zeit ca 300 Euro AG-Anteil, oder?). Geht die private mit Angehörigen da drüber muß man die Differenz aus eigener Tasche bezahlen, oder? So hatte ich das verstanden. Aber wir sind weit von diesem Höchstsatz entfernt :D ......

Danke für die ausführlichen Antworten. Was mich echt erstaunt ist, dass die TK 15 Euro billiger ist als die DBV.....und das bei einem Kind......Argument sind bei der DBV natürlich die besseren Leistungen aber wenn ich ein gesundes Kind habe muß dem ja nicht 3x die Hüfte gescannt werden. Das tut´s doch auch das eine Mal....naja.......

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 29.12.2007, 23:15

Puschi hat geschrieben: Soweit ich weiß, zahlen AG nie mehr als die Hälfte einer freiwilligen gesetzlichen Versicherun (ich meine, das sind zur Zeit ca 300 Euro AG-Anteil, oder?). Geht die private mit Angehörigen da drüber muß man die Differenz aus eigener Tasche bezahlen, oder?
Genau richtig!

Gruß

ratte1

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