Kann sich die Krankenkasse einer Lohnfortzahlung entziehen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Ingo Janot
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Kann sich die Krankenkasse einer Lohnfortzahlung entziehen

Beitrag von Ingo Janot » 04.09.2008, 14:04

Folgender Sachverhalt:
meine Freundin hat am 10.08.2008 ein Vorstellungsgespräch in einem Callcenter gehabt.
Mit der mündlichen Zusage, das sie zum 01.09.2008 eingestellt wird, hat sie am 18.08.2008 bei ihrem AG gekündigt.
Da meine Freundin in einem Callcenter arbeitet und wie es der Zufall wollte, am 18.08.2008 mit einreichen der Kündigung
ihre Stimme mal wieder so gut wie verschwunden war, ging sie zum Arzt.

Nun ist sie bis zum heutigen Tag seit dem 18.08.2008 krank geschrieben und soll eine OP über sich ergehen lassen
(raus nehmen der Mandeln).
Abgesehen davon, das der alte Arbeitgeber die 14 Tage Lohnfortzahlung noch nicht geleistet hat, meint die Krankenkasse,
dass sie für eine Lohnfortzahlung über die weiteren 4 Wochen nicht zuständig sei.

Mit folgender Begründung:
Da vom 18.08.2008 bis zum 01.09.2008 14 Tage zwischen liegen ist eine mündliche
Zusage des neuen Arbeitsverhältnis nicht mehr gültig und somit entzieht sich die Krankenkasse der Zuständigkeit mit der Bitte
um Kontaktaufnahme mit dem Arbeitsamt.

Das Arbeitsamt wiederum sagt folgendes:

Entweder lässt sie sich gesund schreiben, geht zum Arbeitsamt und meldet sich arbeitslos (Aussage vom Arbeitsamt) um dann
wieder sich krank schreiben zu lassen um dann die OP durch führen zu lassen um dann wieder voll arbeitsfähig zu sein
oder sie bleibt krank geschrieben und geht zum Arbeitsamt um Harz 4 zu beantragen.

Wenn es nicht so traurig währe könnte man schon fast drüber lachen!

Meine Frage:

Kann die Krankenkasse (IKK Gesund Plus) sich rein rechtlich, der Leistungserbringung (4 Wochen Lohnfortzahlung) entziehen?

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 05.09.2008, 13:30

Hallo,

erst einmal: Krankenkassen leisten keine Lohnfortzahlung (LFZ)- sie zahlen Krankengeld als Lohn- bzw. Entgeltersatzleistung.

Der Anspruch gegen Arbeitgeber A auf LFZ endet am 31.08.08. Wenn der Arbeitsvertrag ab 1.9.08 bei AG B weiter besteht, ist dort kein Anspruch auf LFZ, weil in den ersten 4 Wochen bei Beschäftigungsaufnahme kein Anspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz besteht.

Ich sehe das so, dass die Krankenkasse ab 1.9. Krankengeld bezahlen muss. Sie hätte es theoretisch ab 19.8. schon gemusst, aber da ruhte es, weil ja LFZ geleistet wurde.

Die Kasse ist leider für Service, Kulanz und Kompetenz nicht gerade im Ranking ganz oben. Mein Tipp: Schriftlich Krankengeld ab 1.9. beantragen, Lohnabrechnung vom Juli beifügen. Netten Hinweis unten noch im Brief anbringen, dass man bei weitere Verzögerung oder unberechtigter Ablehnung eine einstweilige Verfügung beim Sozialgericht einreichen würde (man habe sich schon anwaltlich beraten lassen)...

Das hilft normalerweise. Frist setzen, und wenn sie nicht reagieren, soll Deine Freundin halt zum Sozialgericht gehen. Gerade bei Krankengeld geht das da ganz fix. Oder sie geht zum VdK oder einem Anwalt.

LG, Fee

Ingo Janot
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Registriert: 04.09.2008, 12:04

vielen Dank

Beitrag von Ingo Janot » 08.09.2008, 08:48

Die Lohnfortzahlung von Seitens dem Arbeitgeber steht noch aus.
Gespräch beim Anwalt war schon.

Was den Tipp zur KK anbelangt danke ich dir noch mal und ich werde diesen zu gegebener Zeit berücksichtigen. :)

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