Kasse möchte nicht zahlen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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SonicRe
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Kasse möchte nicht zahlen

Beitrag von SonicRe » 07.09.2018, 16:58

Hallo zusammen,
habe folgendes Problem mit meiner gesetzlichen Krankenkasse:
Ich war bis zum 31.5.18 bei einer Firma angestellt. Seit dem 1.6.18 bin ich selbstständig. Ich habe es da ein wenig verbaselt mich um die Krankenversicherung zu kümmern (irgendwie dachte ich auch, die kommen auf mich zu ) . Ca. einen Monat später (also ungefähr am 1.7.18 habe ich dann bei meiner Krankenversicherung angerufen um denen mitzuteilen, das ich doch gerne weiter bei ihnen versichert wäre. Der Sachbearbeiter sagte mir: Kein Problem, wir lassen Ihnen Unterlagen zukommen. Füllen sie diese aus, bezahlen die Beiträge, dann sind sie wieder versichert. Auch rückwirkend zum 31.5.18.
Gesagt getan. Leider hatte ich am 28.6. einen Unfall bei der Arbeit, mußte ins Krankenhaus. Nichts dolles. Schürfwunde, wurde verbunden und neue Tetanus Spritze. Ein Kollege, der mich begleitete hatte in der Aufnahme fälschlicherweise gesagt, ich wäre über die Berufsgenossenschaft versichert.
Jetzt wollte die Berufsgenossenschaft sich das Geld per Abtretungserklärung von meiner Krankenkasse zurück holen. Meine Krankenkasse weigert sich aber zu zahlen.
Ist das rechtens??

Beste Grüße

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.09.2018, 19:33

Hallo und willkommen im Forum,
Fakt ist, dass deine Mitgliedschaft mit dem Ende der Beschäftigung zwar zum 31.05.2018 erst mal endete, du aber aufgrund eines fehlenden Nachweises einer Anschlussversicherung bei dieser Kasse im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung weiterhin Mitglied , also ab 01.06.2018 ,dieser Kasse bist und von daher den vollen Leistungsanspruch hast, ausgenommen Krankengeld.
Mit welcher Begründung (gesetzliche Grundlage) weigert sich die Kasse ?.
Gruss
Czauderna

RHW
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Beitrag von RHW » 08.09.2018, 08:55

Hallo,
Jetzt wollte die Berufsgenossenschaft sich das Geld per Abtretungserklärung von meiner Krankenkasse zurück holen. Meine Krankenkasse weigert sich aber zu zahlen.
Woher stammen diese Aussagen? Schriftlich? Mündlich? Vom Hörensagen?
Bei schriftlichen Aussagen bitte genauen Wortlaut (ohne personenbezogene Daten) hier einstellen.

In welcher Branche ist die Selbständigkeit? Um welche Berufsgenossenschaft geht es?

Gruß
RHW

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 08.09.2018, 14:06

Hey SonicRe,

Also die Weiterversicherung ab 01.06.2018 zur Krankenkasse ist geklärt/gemacht, soweit geht es ja aus Deinen Angaben hervor.

Zumindest hast Du dann Anspruch auf ärztliche Behandlungen u.s.w. Die Träger (Kasse, Berufsgenossenschaft (BG)) klären ggf. intern die Zuständigkeiten, wer was zu zahlen hat. Du solltest da eigentlich außen vor bleiben.

Jetzt nur Spekulativ:
Die BG hat wohl jetzt Deine Abrechnungen erhalten. Anscheinend hast Du dich aber nicht freiwillig unfallversichert, oder?

Ich vermute, die BG macht infolgedessen nun einen sogenannten "Erstattungsanspruch" geltend bei der Krankenkasse. Kasse sieht auf den Abrechnungen "Arbeitsunfall" und blockt das erst mal. Genauso vermute ich, dass die Krankenkasse von einer bestehenden Unfallversicherung von Dir bei der BG ausgeht.

Du hast Dich also nicht freiwillig unfallversichert?
Willst Du auch keine?
Würdest Du auch eine rückwirkend machen wollen, falls das möglich wäre?(ich weiss es nicht...) > (dann wäre auf jeden Falle die BG zuständig).

Wenn Du Dich nicht freiwillig unfallversichert hast bei der BG, müsste m.E. die KK informiert werden. Sind die hierüber informiert?

Falls Du unfallversichert sein solltest, dann könnte ich mir vorstellen, dass es sich um kein unfallversichertes Ereignis handelt, z. B. Sturz in der Pause...

In der Folge schätze ich es dann so ein, wenn sich meine Vermutungen bestätigen, dass die Krankenkasse zuständig ist.
Ggf. weitere Infos wären nicht schlecht, bzw. wie das ausgeht.

VG
Ron

vlac
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Beitrag von vlac » 08.09.2018, 15:44

Hallo,

ganz grundsätzlich gilt: Solltest Du als Selbstständige/r Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, oder arbeitnehmerähnliche Personen beschäftigen, musst Du Dein Unternehmen bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden, und Beiträge für diese Beschäftigten entrichten. Da Du von einem "Kollegen" schreibst, muss ich zumindest vermuten, dass Du Angestellte hast, und falls dem so sein sollte, hoffe ich, dass die Anmeldung erfolgt ist, denn ansonsten drohen Bußgelder.

Als Selbstständige oder Unternehmer fällst Du allerdings selbst nicht unter die Pflichtversicherung; Du kannst aber nach § 6 Absatz 1 SGB VII eine freiwillige Versicherung für Dich selbst abschließen. Nach § 6 Absatz 2 SGB VII beginnt die freiwillige Versicherung, und damit auch der Leistungsanspruch, erst mit dem Tag, an dem der Antrag bei der Berufsgenossenschaft eingeht.

Es würde Dir also hier erst einmal nichts bringen: Du warst zum entsprechenden Zeitpunkt in keinem Fall gesetzlich unfallversichert.

Aus dem, was nun über die Abläufe berichtet wird, werde ich indes nicht schlau: Da bei einem Arbeitsunfall vom Personal von Arzt oder Krankenhaus schon einige Informationen abgefragt werden, fällt es zunächst einmal schwer, nachzuvollziehen, wie so etwas aus einem Irrtum heraus passiert. Gefragt wird unter anderem auch, als was man beschäftigt ist, und wenn der selbstständige Unternehmer selbst schon keine Ahnung von Sozialversicherung hat, müsste bei der Angabe, man sei der Unternehmer selbst vom Personal nachgefragt werden, ob denn eine freiwillige Versicherung besteht.

Grundsätzlich ist es auch so, dass die Berufsgenossenschaften dem Arzt oder Krankenhaus einfach mitteilen, dass der Behandelte nicht über die BG versichert ist, oder es sich bei einem Unfall nicht um Fall für die BG handelt, und den Rest dem Leistungserbringer überlassen, Denn der Leistungserbringer hat keinen Zahlungsanspruch an die Berufsgenossenschaft. Normalerweise lassen die Ärzte deshalb auch parallel die Krankenkassenkarte einlesen, um im Ernstfall alternativ mit der Kasse abrechnen zu können.

Nun hat die BG aber wohl dennoch gezahlt, und will das Geld jetzt von irgend jmandem zurück haben, und zwar in diesem Fall von der Krankenkasse.

Warum die das nicht machen will, wissen wir nicht, und können deshalb auch nicht sagen, ob das rechtens ist.

SonicRe
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Beitrag von SonicRe » 10.09.2018, 20:16

Hallo zusammen,
die Berufsgenossenschaft ist die BGHolz. Eine Unfallversicherung habe ich nicht. Angestellte habe ich auch nicht.

Die Absage meiner Krankenkasse an die BGHM lautete wie folgt:

Ihr Erstattungsanspruch nach § 105 SGB X vom...

Sehr geehrte Damen und Herren,
Ihr Erstattungsanspruch ist bei uns am xxxx eingegangen. Ein Versicherungsverhältnis ist bei der xxxx Krankenkasse vom xxxxx 2003 bis 31.Mai 2018 (weiterversicherung in Klärung) feststellbar.
Ihren Erstattungsanspruch weisen wir ´zurück.
Es sind weder Leistungen noch Zeiträume benannt.

Mfg
xxx


Vorher hatte ich einen Brief der Krankenkasse mit folgendem Inhalt bekommen:

Ihre Mitgliedschaft ab 1.6.2018

Sehr geehrter Herrxxx
vielen Dank für die Zusendung ihres Antrags

Für hauptberufliche Selbstständige ist eine ...
Es folgt eine Aufzälung der Zahlungsmodalitäten.

Daraus gibt sich ab 1.6.2018 ein monatlicher Beitrag zur:
xxx
xxx
xxx

Diese Einstufung ist vorläufig. Anhand des Einkommenseuerbescheides des jeweiligen Jahres werden ggf. Beiträge nachberechnet oder erstattet. Bitte übersenden Sie uns eine Kopie ihres Einkommensteuerbescheides sobald ihnen dieser vorliegt und informieren sie uns.

Bitte überweisen sie uns den Betrag jeweils xxxxx


Die Beiträge habe ich natürlich alle geleistet.
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broemmel
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Beitrag von broemmel » 10.09.2018, 21:42

Das jeweilige Datum der Schreiben der BG und der Kasse wäre hilfreich

RonMcDon
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Beitrag von RonMcDon » 10.09.2018, 23:57

Das wird sich nun überschnitten haben die Schreiben.

Wenn Du nun krankenversichert bist, dann muss die BG jetzt noch die erwähnten Punkte benennen (Leistungen und Zeiträume), damit der Erstattungsanspruch abgerechnet werden kann.

VG
Ron

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