Keine KV - Oberarmbruch

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Antworten
Meerchen
Beiträge: 2
Registriert: 28.02.2021, 16:35

Keine KV - Oberarmbruch

Beitrag von Meerchen » 03.03.2021, 01:12

Hallo liebe Leute,

eine Freundin hat seit 2007 keine GKV (AOK) mehr. Jetzt wurde eine Oberarm-Fraktur operativ behandelt. Dadurch wurde die KV "re-aktiviert", und hat ihr einen Fragebogen zugestellt, in der eine oblikatorische Weiterversicherung geprüft wird. Wer sich mit den Formularen auskennt: "BMGMT-YN_KLAER_ABMELDUNG_ONL_20", u.s.w. Es werden also Nachzahlungen gefordert werden, denen hoffentlich mit einer Ratenzahlung begegnet werden kann, die ihr jetziger Partner bedienen könnte.

Meine eigentliche Frage: Unaufgeforderte Beitragsrückstände wären nach wechsel in eine Familienversicherung hinfällig, soweit ich weiß. Wie sieht es aber aus, wenn zusätzlich noch eine Ratenzahlung vereinbart wurde? Gibt es da einen Unterschied? Und generell: Was passiert als nächstes?

Bevor jetzt der übliche, doppelmoralische Shitstorm kommt: Nein, sie hat sich die Beiträge nicht "gespart" um in Champagner baden zu können. :roll: Sie hat Fehler gemacht, die jetzt nunmal nicht mehr zu ändern sind. Menschen handeln nunmal sehr oft emotional, deshalb wäre ich für eine sachlich-rationale Antwort sehr dankbar.

Macht's gut, und vielen Dank.

Czauderna
Beiträge: 11175
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Keine KV - Oberarmbruch

Beitrag von Czauderna » 03.03.2021, 09:06

Hallo und willkommen im Forum
vorausschicken möchte ich, dass es hier nicht üblich ist zu moralisieren, jedenfalls vermeiden wir das so weit es möglich ist.
Zur Sache selbst.
Grundsätzlich wird die Mitgliedschaft rückwirkend hergestellt und es werden Beiträge nachgefordert. Soweit keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz nachgewiesen werden kann greift die Verjährungsfrist von 4 Jahren nach Fälligkeit, d.h. hier würden die Beiträge ab 2018 nachgefordert werden.
Was die Höhe angeht, das lasse ich erst mal außen vor.
Festgestellte und bestehende Beitragsrückstände werden nur dann gelöscht, wenn sich der Anspruch auf Familienversicherung rückwirkend für die Zeiträume ergibt, für die Beiträge gefordert wurden.
Was demnach nicht ginge, wäre Heirat in 2021 und Familienversicherung sowie Löschung der Beitragsforderung für 2018 - 2021.
Der Vorteil einer Ratenzahlung liegt darin, dass natürlich die Rückstandsumme finanziell zumutbar getilgt werden kann, aber auch daran, dass durch die Ratenzahlung der Leistungsanspruch gegenüber der Krankenkasse nicht auf Notfallbehandlung beschränkt wird.
Wenn man die Rückstandsumme in voller Höhe auf einen Schlag bezahlt ist die Sache ohnehin erledigt.
Gruss
Czauderna

Meerchen
Beiträge: 2
Registriert: 28.02.2021, 16:35

Re: Keine KV - Oberarmbruch

Beitrag von Meerchen » 03.03.2021, 16:34

Herzlichen Dank für die Antwort, und schöne Grüße.

Antworten