KG über das Jobende hinaus ...

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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franzpeter
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KG über das Jobende hinaus ...

Beitrag von franzpeter » 05.02.2019, 12:41

Ein (noch) beschäftigter Arbeitnehmer ist bis zum 31.3.2019 versicherungspflichtig beschäftigt, dann endet der Arbeitsvertrag.
Nun ist der AN aber seit mehreren Monaten AU im Krankengeldbezug und es könnte sein, dass diese AU über den 31.3.2019 hinaus fortbesteht.

Nach bisherigem Verständnis wird der KG-Bezug auch über das Beschäftigungsverhältnis unverändert weiterlaufen (basierend auf dem vorherigen Gehalt), solange die AU-Folgebescheinigungen nahtlos bei der GKV landen. Ist das erstmal soweit korrekt ?

Folgende Frage ist nun aufgetaucht:

Mal angenommen die GKV schaltet den MDK nach dem 31.3.2019 ein und der schreibt den Kranken gesund (soll ja vorkommen). Anschließend schreibt der Facharzt wieder krank. Würde dies die erforderliche Nahtlosigkeit unterbrechen mit allen negativen Konsequenzen wie Wegfall Anspruch KG, fehlende Versicherung in der GKV etc. ?

Wie wäre in einem solchen Falle vorzugehen ?

Czauderna
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Re: KG über das Jobende hinaus ...

Beitrag von Czauderna » 05.02.2019, 13:23

Hallo,
das kann man so pauschal nicht beantworten - es kommt auf die realen Daten an - z.B. mit welchem Tag genau fällt die Krankengeldzahlung der Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens weg und wann genau erfolgt eine Folge- oder auch neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Grundsaetzlich kann man immer sagen - eine Beendigung der Krankengeldzahlung durch die Kasse aufgrund eines MDK-Gutachtens zieht meistens Ärger und Probleme nach sich.
Gruss
Czauderna

franzpeter
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Re: KG über das Jobende hinaus ...

Beitrag von franzpeter » 05.02.2019, 15:45

Nehmen wir einfach man an, dass nach Austritt aus dem Unternehmen am 10.4.2019 der MDK gesund und der Facharzt schreibt

Fall a) am 11.4.
Fall b) einige Tage später
Fall c) am selben Tag

wieder AU.

Schön wären etwas mehr Infos zum Thema möglichen Ärgers und/oder Problemen.

Insbesondere ist interessant zu wissen wie der Kranke dann versichert ist, wenn er in Wirklichkeit weiter krank ist.
Er kann ja dann nicht zur AfA und die Krankenversicherung während des KG dürfte ebenfalls weg sein, weil ja auch der Job weg ist.

Czauderna
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Re: KG über das Jobende hinaus ...

Beitrag von Czauderna » 05.02.2019, 16:52

franzpeter hat geschrieben:
05.02.2019, 15:45
Nehmen wir einfach man an, dass nach Austritt aus dem Unternehmen am 10.4.2019 der MDK gesund und der Facharzt schreibt

Fall a) am 11.4.
kein Anspruch auf Krankengeld weil Krankenversicherungspflicht mit Krankengeldanspruch am 10.04. endet
Fall b) einige Tage später
dto.
Fall c) am selben Tag
Anspruch auf Krankengeld weil durchgehend Arbeitsunfähig - Ärger vorprogrammiert weil die Kasse erst mal sich nur nach dem MDK-Gutachten richten wird - das muesste dann ggf. durch ein Zweit- oder Obergutachten geklärt werden

wieder AU.

Schön wären etwas mehr Infos zum Thema möglichen Ärgers und/oder Problemen.
Ärger/Problem ist in allen Fällen dass es in allen drei Fällen kein Krankengeld geben wird - in den ersten beiden weil es keinen gesetzlichen Anspruch mehr gibt und im dritten Fall die Kasse sich mit der "neuen" Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wegen der gleichen Diagnose nicht einverstanden zeigen könnte.

Insbesondere ist interessant zu wissen wie der Kranke dann versichert ist, wenn er in Wirklichkeit weiter krank ist.
Er kann ja dann nicht zur AfA und die Krankenversicherung während des KG dürfte ebenfalls weg sein, weil ja auch der Job weg ist.
Um die weitere Krankenversicherung muss man sich keine Sorgen machen - wenn kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht muss die Kasse im Rahmen der obligatorischen Anschlussversicherung die weiteren Behandlungskosten übernehmen, ausser Krankengeld eben. Kosten wird das Ganze mindestens ca. 180,00 € mtl.
Gruss
Czauderna

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