kostenerstattungsverfahren psychotherapie

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Miep
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kostenerstattungsverfahren psychotherapie

Beitrag von Miep » 03.10.2020, 13:35

hallo,
hat jemand erfahrung mit dem kostenerstattungsverfahren bei psychotherapie, konkret den erfolgsaussichten im 1.versuch und nach widerspruch.
bevorzugt erfahrungen von versicherten der techniker krankenkasse, bitte.
danke

D-S-E
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Re: kostenerstattungsverfahren psychotherapie

Beitrag von D-S-E » 03.10.2020, 15:27

Hallo Miep,

es ist immer schwer, einen Einzelfall zu beurteilen oder einzuschätzen, wie sich konkret eine bestimmte Krankenkasse zu einem Sachverhalt verhält. Deshalb ein paar grundsätzliche Worte dazu.

Die Termin-Problematik bei Psychotherapeuten ist seit Jahren bekannt. Eine ganze Weile hat dies dazu geführt, dass Krankenkassen vermehrt außervertragliche Therapien im Kostenerstattungsverfahren bewilligt haben. Der Gesetzgeber wollte davon unbedingt wegkommen.

Es wurde deshalb die Möglichkeit eines Erstgesprächs bei einem Psychotherapeuten geschaffen, dass innerhalb von 4 Wochen stattfindet, wenn eine entsprechende Dringlichkeit vorliegt. Hierfür stellt der behandelnde Arzt keine klassische Überweisung aus, sondern eine Überweisung mit Dringlichkeitscode. Der Patient wendet sich damit an die Terminservicestelle 116117, die den Patienten nach Angabe des Dringlichkeitscodes auf einen freien, budgetierten Platz bei einem Therapeuten innerhalb von 4 Wochen bucht. Dort wird dann entschieden, wie es weitergeht (z.B. stationäre Behandlung, Tagesklinik, Akut-Therapie).

Aus meiner Praxiserfahrung weiß ich, dass dieses Konzept gescheitert ist, da häufig behandelnde Ärzte das Verfahren (Dringlichkeit) nicht kennen oder nicht unterstützen. Außerdem erfolgt durch die 116117 auch keine gezielte Beratung in die Richtung "Dringlichkeitscode", sondern häufig die Zusendung von Listen, die dem Versicherten nicht weiterhilft.

Nichts destotrotz haben die Krankenkassen diese Gesetzesänderung zum Anlass genommen, außervertragliche Therapien nicht mehr zu bewilligen. Ausnahmen bestätigen die Regel...

Viel Erfolg und viele Grüße
D-S-E

Miep
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Re: kostenerstattungsverfahren psychotherapie

Beitrag von Miep » 09.10.2020, 11:34

Hallo D-S-E,
danke für deine Antwort. Man bekommt von der Service Stelle mit dem Dringlichkeitscode probatorische Sitzungen vermittelt, aber der Therapeut hat dann faktisch keinen Therapieplatz frei. Er bietet nur die Probatorik an, weil er von der KV dazu verpflichtet wird.

Gegen die Ablehnung der Kostenerstattung für ausservertragliche Psychotherapie kann man ja in Widerspruch gehen. Weisst du, wie da die Chancen stehen?

Hast du eine Ahnung,welche Krankenkasse noch etwas kulanter ist?

Danke

D-S-E
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Re: kostenerstattungsverfahren psychotherapie

Beitrag von D-S-E » 11.10.2020, 20:51

Sollte sich in dem Erstgespräch herausstellen, dass ein Therapie-Aufschub nicht möglich ist, kann der Therapeut da schon was machen. Aber da reden wir eher von Fällen mit Suizidgefahr usw.

Ich weiß leider nicht, welche Kasse sich dazu wie verhält.

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