Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

Hanomag
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Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 30.12.2019, 13:08

Auf den Seiten der AOK finde ich folgenden Vermerk:
Waisenrentner, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, bleiben auch über den 26. Geburtstag hinaus beitragsfrei kranken- und pflegeversichert.
Wenn ich dazu mehr wissen will, werde ich hin und her verbunden und bekomme keine befriedigende Antwort.

Meine Fragen dazu:
1. Warum 26. Geburtstag, wenn die Waisenrente mit dem 28. endet?
2. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen für einen körperlich und geistig Behinderten, der nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, erfüllt sein?

Czauderna
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Czauderna » 30.12.2019, 13:36

Hanomag hat geschrieben:
30.12.2019, 13:08
Auf den Seiten der AOK finde ich folgenden Vermerk:
Waisenrentner, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, bleiben auch über den 26. Geburtstag hinaus beitragsfrei kranken- und pflegeversichert.
Wenn ich dazu mehr wissen will, werde ich hin und her verbunden und bekomme keine befriedigende Antwort.

Meine Fragen dazu:
1. Warum 26. Geburtstag, wenn die Waisenrente mit dem 28. endet?
Im Normalfall endet meines Wissens nach die Waisenrente mit Vollendung des 26. Lebensjahres
2. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen für einen körperlich und geistig Behinderten, der nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, erfüllt sein?
Ich kenne es so aus meiner Praxis, dass dafür ein fachärztliches Gutachten grundsaetzlich genügte, gg.f wurde auch der MDK noch hinzugezogen.
Gruss
Czauderna

Hanomag
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 30.12.2019, 22:50

Czauderna hat geschrieben:
30.12.2019, 13:36
Hanomag hat geschrieben:
30.12.2019, 13:08
Auf den Seiten der AOK finde ich folgenden Vermerk:
Waisenrentner, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen können, bleiben auch über den 26. Geburtstag hinaus beitragsfrei kranken- und pflegeversichert.
Wenn ich dazu mehr wissen will, werde ich hin und her verbunden und bekomme keine befriedigende Antwort.

Meine Fragen dazu:
1. Warum 26. Geburtstag, wenn die Waisenrente mit dem 28. endet?
Im Normalfall endet meines Wissens nach die Waisenrente mit Vollendung des 26. Lebensjahres
2. Welche sonstigen Voraussetzungen müssen für einen körperlich und geistig Behinderten, der nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, erfüllt sein?
Ich kenne es so aus meiner Praxis, dass dafür ein fachärztliches Gutachten grundsaetzlich genügte, gg.f wurde auch der MDK noch hinzugezogen.
Gruss
Czauderna
Herzlichen Dank für Deine Antwort.

Damit stimmt der Vermerk auf den Seiten der AOK bezüglich der Frage 2. auf jeden Fall. Bezüglich der Frage 1 wird er auch stimmen, weil die Waisenrente wahrscheinlich bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres (vergleichbar dem Kindergeld und der Familienversicherung) gezahlt wird.

Da das Kind beim Wittwer in der PBeaKK kostenlos mitversichert war, hat dieser es im Oktober 2018 von der gesetzlichen Versicherungspflicht aufgrund einer Berufsbildungsmaßnahme befreien lassen. Nach Ablauf der Maßnahme wurde das Kind unglücklicherweise Halbwaise und bekommt ab November 2019 eine geringe Waisenrente. Nun hat es offensichtlich keine Chance mehr auf die kostenlose Versicherung in der GKV, ganz zu schweigen von einer lebenslang kostenlosen Versicherung, weil es zum Todeszeitpunkt der Mutter in der PKV war.

Die Mitversicherung der Halbwaise in der PBeaKK ist nur bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres möglich. Dann wird sich sicher jede PKV zieren ein behindertes Kind aufzunehmen und in die GKV kommt es nur, wenn es einer entsprechenden Tätigkeit nachgeht.

Wenn nun der Vater verstirbt, bekommt es unter der Voraussetzung, dass es nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, lebenslang Waisengeld vom Versorgungsträger. Berechtigt dieses Waisengeld dann auch zu einer lebenslang kostenlosen Versicherung in der GKV?

Czauderna
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Czauderna » 31.12.2019, 10:41

Hallo,
Wenn nun der Vater verstirbt, bekommt es unter der Voraussetzung, dass es nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann, lebenslang Waisengeld vom Versorgungsträger. Berechtigt dieses Waisengeld dann auch zu einer lebenslang kostenlosen Versicherung in der GKV?

Nein, das wird nicht der Fall sein - es handelt sich hier nicht um eine Rente durch die gesetzliche Rentenversicherung sondern um einen Versorgungsbezug und der ist grundsaetzlich auch beitragspflichtig. Ich meine, lasse mich aber da gerne ggf. von den aktiven Experten korrigieren, das er sich freiwillig bei der GKV versichern kann. Ob es für ihn eine Möglichkeit der Pflichtversicherung geben wird, das kann man heute (noch) nicht sagen.
Gruss
Czauderna

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 31.12.2019, 12:31

In dieser Fragestellung ist ja alles drin, was das Beitragsrecht so zu bieten hat. Mich wundert es nicht, dass da keine einfache telefonische Auskunft möglich ist.

War die Mutter bis zum Tod ausschließlich gesetzlich versichert?
Wird die Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt?

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 31.12.2019, 12:45

Habe mir gerade den § 237 Satz 2 SGB V angeguckt. Beitragsfrei sind tatsächlich nur die Waisenrentner nach § 5 Abs. 1 Nr. 11 b SGB V. Eine beitragsfreie Versicherung ist damit ausgeschlossen.

Evtl. besteht noch die Möglichkeit in Krankenversicherung der Rentner der Gesetzlichen Krankenversicherung zu kommen. Dazu ist die Beantwortung der vorherigen Fragen wichtig. Diese Versicherung ist zwar immer noch günstig, aber nicht beitragsfrei.

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 31.12.2019, 16:54

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
31.12.2019, 12:31
In dieser Fragestellung ist ja alles drin, was das Beitragsrecht so zu bieten hat. Mich wundert es nicht, dass da keine einfache telefonische Auskunft möglich ist.
Ein Spezialist der AOK meinte, dass es eine Möglichkeit gäbe über das Waisengeld doch noch zu einer kostenlosen GKV kommen. Die Waise müsste dazu allerdings zum Todeszeitpunkt des zweiten Elternteils bereits in der GKV sein.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
31.12.2019, 12:31
War die Mutter bis zum Tod ausschließlich gesetzlich versichert?
Nein, sie war die letzten 42 Jahre in der PBeaKK mitversichert.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
31.12.2019, 12:31
Wird die Waisenrente von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt?
Ja.

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2020, 10:28

Bisher hatte ich dich so verstanden, dass der Halbwaise bei Rentenantragstellung von der Versicherungspflicht befreit gewesen und in der PKV war. Wenn nicht, bleibt noch die Möglichkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V.
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch
a)
auf eine Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches oder
b)
...

erfüllen und diese beantragt haben; dies gilt nicht für Personen, die zuletzt vor der Stellung des Rentenantrags privat krankenversichert waren, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung mit Ausnahme des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder die Voraussetzungen der Nummer 11,
Bis wann lief die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?
War die Versicherung tatsächlich bei einer PKV oder bei der Postbeamtenkrankenkasse?
Wann wurde die Rente beantragt?

GerneKrankenVersichert
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2020, 10:33

Bisher hatte ich dich so verstanden, dass der Halbwaise bei Rentenantragstellung von der Versicherungspflicht befreit gewesen und in der PKV war. Wenn nicht, bleibt evtl. noch die Möglichkeit des § 5 Abs. 1 Nr. 11b SGB V.
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch
a)
auf eine Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches oder
b)
...

erfüllen und diese beantragt haben; dies gilt nicht für Personen, die zuletzt vor der Stellung des Rentenantrags privat krankenversichert waren, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung mit Ausnahme des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder die Voraussetzungen der Nummer 11,
Bis wann lief die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht?
War die Versicherung tatsächlich bei einer PKV oder bei der Postbeamtenkrankenkasse?
Wann wurde die Rente beantragt?
Wie alt war der Halbwaise bei der Rentenantragstellung?
Ist das Einkommen des Vaters jährlich über 60.000,-- €?
Welche Kasse hat denn bei Rentenantragstellung die Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) gesprüft und mit welchem Ergebnis?

amerin

Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von amerin » 01.01.2020, 14:35

Hanomag hat geschrieben:
30.12.2019, 22:50
Die Mitversicherung der Halbwaise in der PBeaKK ist nur bis zum Ablauf des 25. Lebensjahres möglich. Dann wird sich sicher jede PKV zieren ein behindertes Kind aufzunehmen und in die GKV kommt es nur, wenn es einer entsprechenden Tätigkeit nachgeht.
1. Die PBeaKK ist weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zugeordnet.
2. Wer bei der PBeaKK versichert ist, egal warum, darf bis zum Tod dort bleiben, ggf. kostet es halt Beiträge.

Hanomag
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 01.01.2020, 14:49

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 10:33
Bisher hatte ich dich so verstanden, dass der Halbwaise bei Rentenantragstellung von der Versicherungspflicht befreit gewesen und in der PKV war.
Das hattest Du richtig verstanden. Er ist seit dem 15.10.2018 nach § 8 Abs. 1 Nr. 4 SGB V von der Versicherungspflicht befreit. Ab Dez. 2019 wurde ihm von einem Großbetrieb ein Platz für eine Berufsbildungsmaße zugesagt. Leider hat die Arbeitsagentur die Förderung der Maßnahme abgelehnt, weil er angeblich (zumindest auf dem freien Ausbildungsmarkt) nicht ausbildungsfähig sei. Die Arbeitsagentur will in mehr oder weniger in ein staatliches BBW zwingen. Möglicherweise zu deren besseren Auslastung. Er aber lehnt dies aus schlechter Erfahrung vehement ab.
Personen, die die Voraussetzungen für den Anspruch
a)
auf eine Waisenrente nach § 48 des Sechsten Buches oder
b)
...

erfüllen und diese beantragt haben; dies gilt nicht für Personen, die zuletzt vor der Stellung des Rentenantrags privat krankenversichert waren, es sei denn, sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Familienversicherung mit Ausnahme des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder die Voraussetzungen der Nummer 11,
Bei der PBeaKK erfüllt er im Prinzip auch die Voraussetzungen der kostenlosen Familienversicherung.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 10:33
Bis wann lief die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht? War die Versicherung tatsächlich bei einer PKV oder bei der Postbeamtenkrankenkasse?
Die Maßnahme lief bis Mitte Juli 2019 und die PBeaKK versichert ihn bis zur weiteren Klärung weiter.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 10:33
Wann wurde die Rente beantragt?
Wie alt war der Halbwaise bei der Rentenantragstellung?
Ab Nov. 2019 mit 22 Jahren.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 10:33
Ist das Einkommen des Vaters jährlich über 60.000,-- €? Nein
Welche Kasse hat denn bei Rentenantragstellung die Voraussetzungen für die KVdR (Krankenversicherung der Rentner) gesprüft und mit welchem Ergebnis?
Ich zitiere aus dem Text des Schreibens:
Sie haben eine Rente beantragt. Gerne überprüfen wir für Sie, ob Sie sich in der Krankenversicherung der Rentner versichern können - so hat es der Gesetzgeber vorgesehen.

Eine Krankenversicherung der Rentner ist nur möglich, wenn Sie ausreichend lange gesetzlich versichert waren. Sie benötigen eine sogenannte "Vorversicherungszeit". Diese "Vorversicherungszeit" ist für einen bestimmten Zeitraum nachzuweisen: Die Rahmenfrist beginnt mit der der ersten Berufstätigkeit und endet am Tag des Rentenantrags. Diese Zeit wird halbiert. Danach wird geprüft, ob Sie in der zweiten Hälfte zu 90 % gesetzlich versichert waren. Ab dem 01.08.2017 gibt es eine gesetzliche Neuregelung. Deshalb prüfen wir auch, ab bei Ihnen für jedes Kind, Stiefkind oder Pflegekind eine Zeit von drei Jahren auf fehlende Vorversicherungszeiten angerechnet werden kann.

Bei Ihnen ist dies leider nicht der Fall. Sie bleiben also wie bisher privat kranken- und pflegeversichert.

Hanomag
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 01.01.2020, 15:12

amerin hat geschrieben:
01.01.2020, 14:35
1. Die PBeaKK ist weder der gesetzlichen noch der privaten Krankenversicherung zugeordnet.
Das ist mir so weit bekannt.
amerin hat geschrieben:
01.01.2020, 14:35
2. Wer bei der PBeaKK versichert ist, egal warum, darf bis zum Tod dort bleiben, ggf. kostet es halt Beiträge.
Davon bin ich immer ausgegangen. Allerdings kann die (Mit-)Versicherung nach folgenden Sachverhalten enden:
1. Ende der Kindergeldzahlung,
2. erneute Aufnahme einer Berufsbildungsmaßnahme,
3. Beginn einer Berufsausbildung oder
4. Aufnahme einer versicherungspflichtigen Tätigkeit.

Wenn sich nun herausstellen sollte, dass die Person dauerhaft Arbeitsunfähig bleibt und nicht mehr mitversichert werden kann, stellt sich die Frage, wer sie weiter versichern wird.

Leider war mit nicht bekannt, dass über die Waisenrente eine lebenslange kostenlose KV möglich ist. Mit der hätte man dann zwar auch Beiträge auf das Waisengeld und ggf. andere Einkünfte zahlen müssen, aber in Zeiten ohne Einkommen wäre es optimal.

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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 01.01.2020, 15:47

Vorab - die Postbeamtenkrankenkasse ist keine gesetzliche und auch keine private Krankenversicherung. Wenn die Postbeamtenkrankenkasse von einer Familienversicherung spricht, ist deshalb nicht die Familienversicherung im Sinne des SGB V gemeint.

Wenn ich das jetzt alles richtig mitbekommen habe, waren weder Vater noch Mutter gesetzlich versichert, weshalb kein Anspruch auf Familienversicherung im Sinne des SGB V konstruiert werden kann. Damit auch keine Möglichkeit einer Pflichtversicherung in der KVdR für den Halbwaisenrentner.

Wenn er keinen Anspruch auf Versicherung in der Postbeamtenkrankenkasse aus welchen Gründen auch immer mehr hat, besteht nach heutiger Rechtslage die Möglichkeit des Wechsels in die GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da die Versicherung in der Postbeamtenkrankenkasse nicht zu einer Zuordnung zur PKV führt, siehe hier: https://urteile-gesetze.de/rechtsprechu ... kr-11-09-r

Es sind dann allerdings Beiträge in Höhe der Mindestbemessung für freiwillige Beiträge zu zahlen (momentan ca. 200 € monatlich).

Eine andere Lösung sehe ich nicht. Es war in der Vergangenheit kein Bezug zur GKV und die Möglichkeit des Wechsels wurde nicht in Anspruch genommen. Somit besteht für die Solidargemeinschaft jetzt auch keine Verpflichtung, eine kostenlose Versicherung zur Verfügung zu stellen.

Hanomag
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von Hanomag » 01.01.2020, 20:00

GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:47
Vorab - die Postbeamtenkrankenkasse ist keine gesetzliche und auch keine private Krankenversicherung. Wenn die Postbeamtenkrankenkasse von einer Familienversicherung spricht, ist deshalb nicht die Familienversicherung im Sinne des SGB V gemeint.
Da sich die PBaKK in vielen Leistungsfällen an die gKV anlehnt, kann man das schon etwas vermuten.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:47
Wenn ich das jetzt alles richtig mitbekommen habe, waren weder Vater noch Mutter gesetzlich versichert, weshalb kein Anspruch auf Familienversicherung im Sinne des SGB V konstruiert werden kann. Damit auch keine Möglichkeit einer Pflichtversicherung in der KVdR für den Halbwaisenrentner.
So ist es.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:47
Wenn er keinen Anspruch auf Versicherung in der Postbeamtenkrankenkasse aus welchen Gründen auch immer mehr hat, besteht nach heutiger Rechtslage die Möglichkeit des Wechsels in die GKV nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V, da die Versicherung in der Postbeamtenkrankenkasse nicht zu einer Zuordnung zur PKV führt, siehe hier: https://urteile-gesetze.de/rechtsprechu ... kr-11-09-r
Wenn ich das richtig verstanden habe, besteht diese Möglichkeit nur für diejenigen, die vor der Versicherung in der PBeaKK oder KVB in einer GKV versichert waren. Demzufolge müsste sich der Halbwaisen zumindest einmal bei der GKV versichern lassen.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:47
Eine andere Lösung sehe ich nicht. Es war in der Vergangenheit kein Bezug zur GKV und die Möglichkeit des Wechsels wurde nicht in Anspruch genommen. Somit besteht für die Solidargemeinschaft jetzt auch keine Verpflichtung, eine kostenlose Versicherung zur Verfügung zu stellen.
Ein Bezug zur Vergangenheit hätte doch nur dann etwas gebracht, wenn er zum Todeszeitpunkt der Mutter ohne Krankenversicherungsschutz gewesen wäre. Wo kann er sich ggf. versichern, wenn er zuvor nie in einer GKV versichert war.
GerneKrankenVersichert hat geschrieben:
01.01.2020, 15:47
Somit besteht für die Solidargemeinschaft jetzt auch keine Verpflichtung, eine kostenlose Versicherung zur Verfügung zu stellen.
Das mag richtig sein, aber diese Verpflichtung sollte auch nicht dermaßen dem Zufall überlassen werden, dass sie wie ein Lottogewinn greift oder auch nicht.

Nun bleibt noch zu hoffen, dass der Halbwaise aufgrund seiner Behinderung über die Mitversicherung hinaus bei der PBeaKK versichert bleiben kann.

Herzlichen Dank Dein kostenloses Engagement. Offensichtlich warst Du an der richtigen Stelle beschäftigt.
Zuletzt geändert von Hanomag am 01.01.2020, 20:07, insgesamt 1-mal geändert.

broemmel
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Re: Kostenlose KV für behinderten Waisenrentner

Beitrag von broemmel » 01.01.2020, 20:06

Wieso hat das was mit Lotto zu tun?
Eine Rechtsgrundlage wurde doch genannt?

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