Krankenkasse Gesetzlich

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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sinabunny
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Krankenkasse Gesetzlich

Beitrag von sinabunny » 10.01.2008, 21:15

Hallo, habe folgende Frage.

Ich bin Selbständig bei der Firma Vorwerk und habe letztes Jahr 17.000,- Euro brutto verdient. Mein in der Steuererklärung ausgewiesenen Einkünfte aus Gewerbebetrieb beträgt 10.244,- Euro.

Worauf muß ich jetzt meinen Krankenkassenbeitrag bezahlen?

Auf Brutto 17.000,- oder auf die 10.244,- Euro???

Wie hoch wäre ca. mein monatlicher Krankenkasseneitrag bei einer gesetzlichen Krankenkasse von ca. 12%.

Kann mir da einer behilflich sein???

Gruß sinabunny.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 10.01.2008, 23:41

Da Du freiwillig versichert bist, gilt für die Berechnung des zu zahlenden Krankenversicherungsbeitrages § 240 Abs. 4 SGB V.

Hiernach wird bei Selbständigen zunächst unterstellt, dass sie monatlich 3.600,00 Euro verdienen und hiernach werden dann die Beiträge berechnet. Hiernach müsstes Du zunächst den Beitrag zahlen ( 3.600,00 Euro * 12,0 % KV-Beitrag + 0,9 % zusätzlicher Beitrag + 1,7 % Pflegeversicherung bzw. 1,95 % bei kinderlos).

Sofern Du nachweist, dass Dein Einkommen unter 3.600,00 Euro monatlich liegt, wird die sog. beitragspflichtige Einnahme auf 2.700,00 Euro gesenkt. Dieses ist dann auch wieder Berechnungsgrundlage.

Im weiteren Verlauf sind die Krankenkassen dann ermächtigt in den Satzungen zu regeln, die Berechnungsgrundlage weiter zu senken. Der Mindestbeitrag beträgt jedoch 1.800,00 Euro monatlich. Hiervon musst Du immer die Beiträge zahlen (allerdings von der Satzung abhängig).

Bei Dir ist es egal, auch wenn die Satzung der Krankenkasse eine Reduzierung auf max. 1.800,00 Euro monatlich vorsieht und Dein Gewinn noch niedriger sein sollte, zahlst Du immer von diesen 1.800,00 Euro, wenn nicht sogar mehr.

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 11.01.2008, 18:59

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Zuletzt geändert von freiwillig am 10.03.2008, 12:07, insgesamt 1-mal geändert.

Rossi
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Beitrag von Rossi » 11.01.2008, 19:16

Klaro, wenn die beitragspflichtige Einnahme herabgesetzt wird, dann ist auch insbesondere das Vermögen des Versicherten sowie das Einkommen und Vermögen des mit dem Versicherten in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person zu berücksichtigen.

Jenes müsste man dann dazu rechnen. Allerdings gibt es beim Partnereinkommen total unterschiedliche Satzungsregelungen.

Aber ab dem 01.01.2009 wird dieses von den Spitzenverbänden der Krankenkasse geregelt. Dann ist es wenigstens einheitlich.

jens16232
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Beitrag von jens16232 » 11.01.2008, 21:05

Hallo!

Also wenn Du mit dem Steuerbescheid nachweisen kannst, daß Deine Einnahmen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegen, wird dieses Einkommen grundätzlich als Bemessungsgrundlage herangezogen. Jedoch wird als Mindestbemessungsgrundlage ein Wert von ca. 1865 € veranschlagt. Kann man geringere Einkünfte nachweisen, dann [u]kann[/u] die Bemessungsgrundlage auf ca.1240 € abgesenkt werden. Dazu sind jedoch weitere Voraussetzungen zu erfüllen.

MfG

freiwillig
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Beitrag von freiwillig » 14.01.2008, 10:44

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Zuletzt geändert von freiwillig am 10.04.2010, 01:54, insgesamt 2-mal geändert.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 14.01.2008, 14:52

Hallo,

die Fragestellung lässt für mich die Vermutung zu, dass zur Zeit keine gesetzliche Krankenversicherung besteht. Bist Du zur Zeit versichert, wenn ja, wo?

Weitere Frage: Bist Du verheiratet? Wenn nein, lebt im Haushalt eine Lebenspartnerin?

Es wird immer der Betrag genommen, der vorne auf auf dem Steuerbescheid steht. Hast Du noch weiteres Einkommen? (Miet- oder Zinseinnahmen)

LG, Fee

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