Krankenkasse verlangt Nachweise

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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I-hate-Nickname
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Krankenkasse verlangt Nachweise

Beitrag von I-hate-Nickname » 12.01.2018, 19:17

Hallo,

am 06.10.2017 stellte man mir mein Krankengeld ein.
Seit dem will man das ich in die "freiwillige" gehe.
Am 15.11.2017 reichte ich meine Kündigung ein. Eine Kündigungsbestätigung schickt man mir nicht, da angeblich meine Mitgliedschaft geklärt werden müsse.
Am 01.12.2017 nahm ich ein neues Arbeitsverhältnis auf. Dies nutzte ich gleich und gab eine neue Krankenkasse an. Diese kann mich nicht aufnehmen, da die alte mir die Kündigungsbestätigung nicht schickt. Am 12.12.2017 wurde ich gekündigt vom Arbeitgeber da ich auf Grund meiner Erkrankung nicht arbeiten kann. Trotz der Tatsache das ich länger als 18 Monate Mitglied in der Krankenkasse bin und ein neues Beschäftigungsverhältnis aufgenommen hatte, will man mir keine Kündigung schicken. Auf meine Frage warum jetzt schon wieder keine Kündigungsbestätigung, sagte man mir, da ich am 12.12.2017 bereits wieder Arbeitslos geworden bin, wäre das erneut nicht möglich. Seit dem 03.01.2018 bin ich nun in Deutschland abgemeldet (nach England gegangen). Nun will die Krankenkasse Nachweise wo ich jetzt im Ausland versichert bin !

Was wollen die nun ? In Deutschland wollen Sie mich nicht wechseln lassen, und kaum bin ich im Ausland, wollen die Nachweise ???

broemmel
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Beitrag von broemmel » 12.01.2018, 19:52

Wenn man Deine Beiträge so verfolgt könnte man fast vermuten die Auswanderung wäre nur angetäuscht.

Aber es kann ja nicht so schmerzhaft sein eine Kopie der Abmeldebestätigung unfrei an die Kasse zu schicken.

Oder welche Hinderungsgründe gibt es sonst?

I-hate-Nickname
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Beitrag von I-hate-Nickname » 12.01.2018, 20:27

Die Abmeldebestätigung haben Sie. Sowie eine Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises. Rückseite steht nun auf einem Aufkleber: Keine Hauptwohnung in Deutschland.

Und nun verlangen Sie Nachweise wie eine Krankenversicherung im Ausland.

Nun noch einmal: In Deutschland wollen Sie mir mein Recht auf wechseln verwehren und kaum melde ich mich ab, denken die ich müsste was nachweisen ? Und haben mir trotzdem immer noch keine Kündigungsbestätigung geschickt ....

franzpeter
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Beitrag von franzpeter » 18.01.2018, 13:47

Seit dem 03.01.2018 bin ich nun in Deutschland abgemeldet (nach England gegangen). Nun will die Krankenkasse Nachweise wo ich jetzt im Ausland versichert bin !
Hier würde ich mir die Rechtsgrundlage nennen lassen für diese Anfrage. Wenn dein Wohnsitz nachweislich nicht mehr in DE ist sehe ich auch keinen Grund mehr für diese Frage. Wenn Du in einem Land bist ohne Versicherungspflicht sehe ich auch keinen Grund für eine Versicherung.
Wie ist das in UK ?

vikingz
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Beitrag von vikingz » 18.01.2018, 18:20

Man ist in Großbritannien im National Health Service pflichtversichert, so gut wie von selbst, eine Bestätigung dürfte man beibringen können.

Ergänzend, wenn man sich nicht weiterversichert, wenn auch unfreiwillig, dann ist die Versicherung ungeklärt und man erhält auch keine Kündigungsbestätigungen, da keine Mitgliedschaft zu kündigen da ist.

franzpeter
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Beitrag von franzpeter » 18.01.2018, 19:28

Mir ist die Intention der Kasse hier unklar, weshalb interessiert sie sich für eine aktuellen Versicherung im (Nicht EU) Ausland eines ehemaligen Versicherten, der in DE auch keinen Wohnsitz mehr hat.

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 18.01.2018, 21:22

franzpeter hat geschrieben:Mir ist die Intention der Kasse hier unklar, weshalb interessiert sie sich für eine aktuellen Versicherung im (Nicht EU) Ausland eines ehemaligen Versicherten, der in DE auch keinen Wohnsitz mehr hat.
Aufgrund der Vorgeschichte hegt die Kasse meiner Meinung nach den nicht unbegründeten Verdacht, dass die Abmeldung in Deutschland nicht gleichbedeutend mit der Verlegung des gewöhnlichen Aufenthaltes nach GB ist. Sozialversicherungsrechtlich unterliegt man der Geltung des Gesetzes nicht nur, wenn man seinen Wohnsitz in D hat, sondern auch, wenn der gewöhnliche Aufenthalt in Deutschland ist (§ 30 SGB I).

Der Nachweis einer Absicherung über den NHS wäre ein Hinweis darauf, dass zumindest ein offizieller Wohnsitz in GB besteht. Daran fehlt mir irgendwie der Glaube.

Zorkredmed
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Beitrag von Zorkredmed » 22.01.2018, 16:21

Das klingt gar nicht gut. Ich wünsche dir ganz viel Glück, damit alles wieder in die richtigen Wege läuft!

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