Krankenkassenbeitrag in der Rente, zwei verschiedene Möglichkeiten?

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Moderator: Czauderna

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Rita 2019
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Krankenkassenbeitrag in der Rente, zwei verschiedene Möglichkeiten?

Beitrag von Rita 2019 » 28.02.2019, 13:35

Hallo,

seit 01.12.2018 bekomme ich Altersrente, recht wenig, da ich nur ca. 15 Jahre gearbeitet hatte. Als Hausfrau und Mutter war ich dann mit meinem Mann ( Angestellter im öffentlichen Dienst ) freiwillig gesetzlich familienversichert . Seit 01.12.2018 bekomme ich 402.- Euro Rente und muss davon 56.- Euro für die Krankenversicherung zahlen. Mir wurde gesagt, dass jeder gleich wie viel Rente er bekommt, einen Krankenkassenbeitrag abgezogen wird, die Möglichkeit weiter in der Familienversicherung zu bleiben, besteht nicht. So weit, so gut!

Gestern traf ich eine ehemalige Kollegin, die auch seit 01.12.2019 ihre Rente bezieht und lustigerweise auch 400.- Euro bekommt. Sie sagte mir, dass sie keinen Krankenkassenbeitrag abgezogen bekommt, da sie auch seit sie nicht mehr arbeitet mit ihrem Mann familienversichert ist, jedoch in der Privatversicherung ( ehemaliger Arbeitgeber - Deutsche Post ). Sie bekommt also 400.- Euro Rente ausbezahlt.

Nun wundere ich mich doch, dass die Info die ich hatte, dann ja nicht so stimmen kann, entweder bekommt jeder der eine Rente bezieht einen KK Beitrag abgezogen, oder man kann sich weiterhin in der Familienversicherung mitversichert sein.

Kann mir jemand erklären, wo hier der Fehler liegt?

Schon mal vielen Dank im Voraus!

Czauderna
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Re: Krankenkassenbeitrag in der Rente, zwei verschiedene Möglichkeiten?

Beitrag von Czauderna » 28.02.2019, 13:59

Hallo,
in der Privatversicherung gibt es keine Pflichtversicherung als Rentner/in und es gibt meines Wissens nach auch keine kostenfreie Familienversicherung.
Was es allerdings gibt, das ist ein Zuschuss zur Krankenversicherung für alle Rentenbeziehr, die entweder in der GKV freiwillig versichert sind weil sie die Voraussetzungen für die Pflichtversicherung nicht erfüllt haben oder eben in der PKV versichert sind.
Bei dir ist es so, dass du die Voraussetzungen erfüllt hast, also pflichtversichert als Rentnerin bist und diese Pflichtversicherung hat Vorrang vor der Familienversicherung. Hättest du die Voraussetzungen nicht erfüllt und nur die Rente als Einkommen gehabt, könntest du in der Familienversicherung verbleiben, es gäbe keinen Krankenversicherbeitragsabzug. Hättest du ausser der Renten noch andere, beitragspflichtige Einnahmen, müsstest du dich ggf. freiwillig versichern und hättest Anspruch auf einen Zuschuss zur Krankenversicherung (ca. 7% deiner Bruttorente).
Gruss
Czauderna

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