Krankenkassenwechsel ohne Kündigung bei Unterbrechg möglich?

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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yanell
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Krankenkassenwechsel ohne Kündigung bei Unterbrechg möglich?

Beitrag von yanell » 17.12.2007, 01:28

Hi,

habe im Internet gestöbert und bin auf dieses klasse Forum hier gestoßen.

Es gibt auch gleich eine Frage bezüglich eines Wechsels der Krankenkasse, habe zwar viel gelesen, finde aber keine eindeutige Aussage, darum hier die Fakten:

Versicherungsdauer in der "alten" Kasse bisher insgesamt 16 Jahre, aber auch mehrere Monate Unterbrechung wegen Auslandsaufenthalten. Zuletzt 12 Monate Festanstellung, danach 12 Monate Arbeitslosenbezug - bedingt durch Arbeitsgerichtsprozess, inzwischen 6 Monate Familienversicherung in einer "neuen" Krankenkasse.

Es wurde erklärt, dass bei Neuaufnahme eines Arbeitsplatzes wieder in die "alte" Krankenkasse gewechselt werden muss, da diese nicht gekündigt ist. Nun habe ich aber von einem Urteil gelesen, dass bei Unterbrechung und vorheriger Pflichtbeitragszeit von 18 Monaten es sich nicht um einen Wechsel sondern um einen Neueintritt handeln würde.

Geht es also in Ordnung wenn die "neue" Krankenkasse als Pflichtversicherung gewählt werden würde?

Danke für Eure Hilfestellung

Yanell

yanell
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Beitrag von yanell » 17.12.2007, 15:48

Hi,

heute Morgen erhielt ich einen Anruf der Familienversicherung, dass diese auch zur Pflichtversicherung werden kann, und wird, da die Unterbrechung nach einer 18-monatigen Beitragspflicht einen Neueintritt bedeutet.

Allerdings behauptet die "alte" Versicherung noch immer, dass noch mind. zwei Monate Pflichtversicherung bei ihr laufen, bis die Kündigung rechtswirksam wird. Von dem Urteil wollen sie nichts gehört haben.

Ist dies ein Thema, das die Krankenkassen unter sich regeln können, oder bin immer ich in der Verantwortung?

Yanell

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 17.12.2007, 15:55

Hallo,

die von Dir gewählte Kasse hat ja ein Interesse an der Mitgliedschaft. Bitte die doch das für Dich zu regeln. Sofern das keine Direktkasse im Sankt Nimmermannsland ist, müssten die das auch machen.

Ansonsten mail der alten Kasse das Urteil doch mal zu (mit dem Hinweis, dass Du ja in den letzten Jahren die Bindungsfrist erfüllt hast, weil keine Mitgliedschaft in einer anderen Kasse bestand).

http://lexetius.com/2007,2620

LG, Fee

yanell
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Beitrag von yanell » 17.12.2007, 22:17

Hi Fee,

Danke für die pragmatischen Lösungsvorschläge, die ich morgen umsetzen werde.

LG, Yanell

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