KrG während ALG1

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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KrG während ALG1

Beitrag von GKVfan » 14.06.2022, 12:33

Hallo,

wer während ALG1 erkrankt, bekommt ja Krankengeld in Höhe des ALG1.

Wo ist geregelt, wie sich die Höhe der RV-Beiträge aus dem Krankengeld berechnet ?

Was könnte falsch sein, wenn die RV-Beiträge der GKV niedriger sind, als diejenigen der Arbeitsagentur ?

Viele Grüsse

Czauderna
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Re: KrG während ALG1

Beitrag von Czauderna » 14.06.2022, 12:51

GKVfan hat geschrieben:
14.06.2022, 12:33
Hallo,

wer während ALG1 erkrankt, bekommt ja Krankengeld in Höhe des ALG1.
Das ist korrekt so

Wo ist geregelt, wie sich die Höhe der RV-Beiträge aus dem Krankengeld berechnet ?
Bei ALG-1 Bezug wird da beim Krankengeld nichts extra berechnet, weil die Auszahlungshöhe des Krankengeldes identisch ist mit der ALG-2 Auszahlung
Grundsätzlich wird die Rentenversicherung nach dem Bruttokrankengeld (70 % Bemessungsentgelt) berechnet. wenn du dir den Bewilligungsbescheid vom ALG-1 zur Hand nimmst, da sollte es stehen.

Was könnte falsch sein, wenn die RV-Beiträge der GKV niedriger sind, als diejenigen der Arbeitsagentur ?
verstehe ich nicht, wie oder was genau meinst du damit ?

Viele Grüsse
gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: KrG während ALG1

Beitrag von GKVfan » 14.06.2022, 16:15

Czauderna hat geschrieben:
14.06.2022, 12:51

Was könnte falsch sein, wenn die RV-Beiträge der GKV niedriger sind, als diejenigen der Arbeitsagentur ?
verstehe ich nicht, wie oder was genau meinst du damit ?

gruss
Czauderna

Bei dem mir vorliegenden Fall hat das Arbeitsamt meiner Meinung nach einen höheren RV-Beitrag abgeführt, als es die GKV macht.

Die im ALG1-Bescheid ausgeweisene Sozialversicherungspauschale i.H.v. 20% des Bemessungsentgeltes ist um ca. 7% höher, als die
von der GKV im KrG-Bescheid angebene Summe für RV + ALV + PV.

Czauderna
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Re: KrG während ALG1

Beitrag von Czauderna » 14.06.2022, 18:42

GKVfan hat geschrieben:
14.06.2022, 16:15
Czauderna hat geschrieben:
14.06.2022, 12:51

Was könnte falsch sein, wenn die RV-Beiträge der GKV niedriger sind, als diejenigen der Arbeitsagentur ?
verstehe ich nicht, wie oder was genau meinst du damit ?

gruss
Czauderna

Bei dem mir vorliegenden Fall hat das Arbeitsamt meiner Meinung nach einen höheren RV-Beitrag abgeführt, als es die GKV macht.

Die im ALG1-Bescheid ausgeweisene Sozialversicherungspauschale i.H.v. 20% des Bemessungsentgeltes ist um ca. 7% höher, als die
von der GKV im KrG-Bescheid angebene Summe für RV + ALV + PV.
Hallo,
das wird sicher daran liegen, dass vom Arbeitsamt eine Pauschale zur Sozialversicherung angesetzt wird, die nicht nur die Rentenversicherung umfassen muss - sonst würde es ja Rentenversicherungspauschale heissen - genauer kann es dir sicher die Kasse, aber auch das Arbeitsamt sagen.
Gruss
Czauderna

GKVfan
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Re: KrG während ALG1

Beitrag von GKVfan » 14.06.2022, 19:17

Czauderna hat geschrieben:
14.06.2022, 18:42
GKVfan hat geschrieben:
14.06.2022, 16:15
Czauderna hat geschrieben:
14.06.2022, 12:51

Was könnte falsch sein, wenn die RV-Beiträge der GKV niedriger sind, als diejenigen der Arbeitsagentur ?
verstehe ich nicht, wie oder was genau meinst du damit ?

gruss
Czauderna

Bei dem mir vorliegenden Fall hat das Arbeitsamt meiner Meinung nach einen höheren RV-Beitrag abgeführt, als es die GKV macht.

Die im ALG1-Bescheid ausgeweisene Sozialversicherungspauschale i.H.v. 20% des Bemessungsentgeltes ist um ca. 7% höher, als die
von der GKV im KrG-Bescheid angebene Summe für RV + ALV + PV.
Hallo,
das wird sicher daran liegen, dass vom Arbeitsamt eine Pauschale zur Sozialversicherung angesetzt wird, die nicht nur die Rentenversicherung umfassen muss - sonst würde es ja Rentenversicherungspauschale heissen - genauer kann es dir sicher die Kasse, aber auch das Arbeitsamt sagen.
Gruss
Czauderna
Liegt es möglicherweise daran, dass bei der Sozialversicherungspauschale der DRV GKV-Beiträge dabei sind, wohingegen beim KrG diese voll von der
GKV getragen werden ?

Czauderna
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Re: KrG während ALG1

Beitrag von Czauderna » 14.06.2022, 20:10

Hallo,
ja, das ist durchaus möglich, denn bei Krankengeldbezug besteht grundsätzlich Beitragsfreiheit.
Gruss
Czauderna

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