Hallo,
für Rentner, die gesetzlich krankenversichert sind, ist ja die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) zuständig. Um in die KVdR aufgenommen zu werden, müssen bestimmte Vorversicherungszeiten erfüllt sein, in der Regel 90% der zweiten Hälfte des Erwerbslebens bei einer gesetzlichen Krankenkasse.
Zählen dabei folgende Kassenarten zu den "gesetzlichen Kassen":
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen, Betriebskrankenkassen, etc.
Und, wo wäre das gesetzlich geregelt ?
KVdR
Moderator: Czauderna
Re: KVdR
GKV-Fan,
betrachte es mal von dieser Warte:
Wenn die Mitgliedschaft in einer der z. B. von Dir aufgezählten Kassenarten
Gut, es gibt immer wieder welche Versicherte, die auch noch den vierten Teufel nötig haben. Aber viele dürften das nicht sein. Diese Kassen(arten) wären längst "weg vom Fenster mit Blick auf den See". *
Gruß
von GS
* Hannes Wader im "Tankerkönig".
betrachte es mal von dieser Warte:
Wenn die Mitgliedschaft in einer der z. B. von Dir aufgezählten Kassenarten
nicht bei der 90%-Regelung zu berücksichtigen wäre: Wer in Dreiteufelsnamen wäre denn da noch versichert?GKV-Fan nennt
Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen ...
Gut, es gibt immer wieder welche Versicherte, die auch noch den vierten Teufel nötig haben. Aber viele dürften das nicht sein. Diese Kassen(arten) wären längst "weg vom Fenster mit Blick auf den See". *
Gruß
von GS
* Hannes Wader im "Tankerkönig".