KVDR Vorversicherungszeiten / KV Beiträge auf Betriebsrenten

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Anna60
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KVDR Vorversicherungszeiten / KV Beiträge auf Betriebsrenten

Beitrag von Anna60 » 25.07.2022, 10:59

Guten Tag zusammen,
ich werde zum 01.11.22 als Schwerbehinderte vorzeitig (3Jahre vorher) Altersrente beantragen, da mein Arbeitsplatz eh abgebaut wird.
Die letzten 21 Jahre war ich gesetzlich pflichtversichert, es gab aber auch Zeiten, in denen war ich über meinen Mann in der Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten privat mitversichert.
Ich habe jetzt 3 Fragen und hoffe, ihr könnt mir die mit eurem Fachwissen beantworten:

1. Erfülle ich die Vorversicherungszeit zur Aufnahme in der KVDR?
Rentenbeginn wäre der 01.11.2022. Ich habe zwei Kinder (geb. 1991 und 1994) und war wie folgt versichert:
16.01.1978 - 19.10.1992 GKV pflichversichert
20.10.1992 - 31.07.1999 KVB (Krankenversorg. d. Bundesbahnbeamten, mitvers. Angehörige)
01.08.1999 - 31.01.2000 GKV pflichtversichert
01.02.2000 - 14.05.2001 KVB (Krankenversorg. d. Bundesbahnbeamten, mitvers. Angehörige)
seit 15.05.2001 ununterbrochen GKV pflichtversichert
Ich denke, dass ich die Vorversicherungszeit erfülle, bin mir aber nicht sicher.

2. GKV Beiträge auf Betriebrente (monatlich) und Einmalzahlung aus einer Direktvericherung?
Ich werde eine monatliche Betriebrente von ca 150 € brutto erhalten.
Zusätzlich bekomme ich mit 65 Jahren eine Einmalzahlung aus einer, über den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung, ausgezahlt.
Wie werden die KV-Beiträge aus dieser Einmalzahlung (ca 14000€) berechnet?

3. Kann ich zum Rentenbeginn ohne Kündigungsfrist in eine andere GKV wechseln?

Sorry für die vielen Fragen, aber mir geht so Einiges durch den Kopf.
Herzlichen Dank vorab.

LG Anna60

Czauderna
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Re: KVDR Vorversicherungszeiten / KV Beiträge auf Betriebsrenten

Beitrag von Czauderna » 25.07.2022, 13:42

Anna60 hat geschrieben:
25.07.2022, 10:59

1. Erfülle ich die Vorversicherungszeit zur Aufnahme in der KVDR?
Rentenbeginn wäre der 01.11.2022. Ich habe zwei Kinder (geb. 1991 und 1994) und war wie folgt versichert:
16.01.1978 - 19.10.1992 GKV pflichversichert
20.10.1992 - 31.07.1999 KVB (Krankenversorg. d. Bundesbahnbeamten, mitvers. Angehörige)
01.08.1999 - 31.01.2000 GKV pflichtversichert
01.02.2000 - 14.05.2001 KVB (Krankenversorg. d. Bundesbahnbeamten, mitvers. Angehörige)
seit 15.05.2001 ununterbrochen GKV pflichtversichert
Ich denke, dass ich die Vorversicherungszeit erfülle, bin mir aber nicht sicher.

Hallo,
wenn wir mal davon ausgehen, dass der 16.01.1978 auch die Aufnahme deiner erstmaligen Beschäftigung ist und wir weiter mal annehmen, dass du am 01.08.2022 deinen Rentenantrag stellen würdest, dann liefe die Rahmenfrist vom 16.01.1978 - 01.08.2022 - Die für die Vorversicherungszeit wichtige 2. Hälfte beginnt demnach am 25.04.2000 - in der du 20 Jahre und 21 Tage eine Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse nachweisen müsstest. Nachweisen kannst du vom 15.5.2001 bis zum 01.08.2022 und dazu kämen noch 6 Jahre für die zwei Kinder - also, kein Problem - Vorversicherungszeit erfüllt


2. GKV Beiträge auf Betriebrente (monatlich) und Einmalzahlung aus einer Direktvericherung?
Ich werde eine monatliche Betriebrente von ca 150 € brutto erhalten.
Wäre beitragsfrei, weil unter der Freigrenze von derzeit 164,50 €
Zusätzlich bekomme ich mit 65 Jahren eine Einmalzahlung aus einer, über den Arbeitnehmer abgeschlossenen Direktversicherung, ausgezahlt.
Wie werden die KV-Beiträge aus dieser Einmalzahlung (ca 14000€) berechnet?
Wenn kein Arbeitgeber daran beteiligt war, würde diese Einmalzahlung für dich als pflichtversicherte Rentnerin beitragsfrei sein, würde es sich aber um einen Versorgungsbezug handeln (Beteiligung Arbeitgeber, auch wenn ggf. nur geringfügig), dann würden die 14.000 € auf 120 Kalendermonate verteilt, da ergäben 116,66 € mtl. -Zusammen mit der Betriebsrente wären das ca. 267,00 € abzgl. Freibetrag von 164,50 € = 102,50 €, welche dann beitragspflichtig wären für die nächsten 10 Jahre.

3. Kann ich zum Rentenbeginn ohne Kündigungsfrist in eine andere GKV wechseln?
Wenn du dich innerhalb des Monats August bei deiner neuen Krankenkasse meldest und dort eine Mitgliedschaft begründest, dann sollte einem Wechsel zum 01.11.2022 dorthin nichts im Wege stehen - du müsstest noch nicht einmal selbst bei der alten Kasse kündigen, die Freigabeanforderung erfolgt durch die neue Kasse.

Sorry für die vielen Fragen, aber mir geht so Einiges durch den Kopf.
Herzlichen Dank vorab.

LG Anna60
Gruss
Czauderna

PS: Korrektur - es sind 164,50 € als Freibetrag - vielen Dank an den Hinweisgeber ( 20.50 Uhr)

Anna60
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Re: KVDR Vorversicherungszeiten / KV Beiträge auf Betriebsrenten

Beitrag von Anna60 » 25.07.2022, 17:44

Hallo Czauderna,
ich danke dir ganz herzlich für deine ausführliche Antwort. Jetzt sehe ich das etwas klarer.
Dann steht einer Aufnahme in die KVDR ja, von der Vorversicherungszeit her, ja nichts mehr im Wege.
An der Direktvericherung hat sich der Arbeitgeber wirklich geringfügig beteiligt.
Mir war garnicht klar, dass es da einen Unterscheid gibt.

Besten Dank und viele Grüße
Anna60

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