Leistungen gemäß § 23c SBG IV

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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GKVfan
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Leistungen gemäß § 23c SBG IV

Beitrag von GKVfan » 04.11.2023, 11:42

Guten Tag,

der Arbeitgeber leistet Zuschüsse zum Krankengeld gemäß § 23c SGB IV.

Die Frage ist nun, ob der Arbeitgeber die Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse abfragen kann
bzw. wie er an die Informationen zum gezahlten Krankengeld kommt.

Falls es eine gesetzliche Grundlage gibt, so wäre ich für deren Benennung dankbar.

Viele Grüße

Czauderna
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Re: Leistungen gemäß § 23c SBG IV

Beitrag von Czauderna » 04.11.2023, 11:58

Hallo,
ja, das gibt es, dass Arbeitgeber Zuschüsse zum Krankengeld zahlen - in der Regel die Differenz vom Krankengeld zum tatsächlichen Netto.
Allerdings ist das eine Sache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Anfrage von Arbeitgeber über die Höhe des Krankengelds habe ich in meiner Praxis noch nie gehabt. Ich kenne es so, dass die Arbeitnehmer ihrem Arbeitgeber die Krankengeldbewilligung vorlegen und dieser dann den Zuschuss berechnet. Es gibt auch keine Verpflichtung der Krankenkasse, die Krankengeldhöhe an den Arbeitgeber zu melden. Wie immer gilt - wenn die anderen (aktiven) Experten etwas anderes kennen und wissen - immer her damit.
Gruss
Czauderna

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