Mann Privat, Frau und Kinder gesetzlich - mal ne Frage!

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Puschi
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Mann Privat, Frau und Kinder gesetzlich - mal ne Frage!

Beitrag von Puschi » 05.01.2008, 16:03

Ich muß mal ne Frage loswerden denn ich verstehe etwas nicht:

Mein Mann ist privat versichert (über BBG), unser Sohn über ihn privat, ich bin gesetzlich pflichtversichert. Hab nun die Auskunft, dass unser zweites Kind entweder wieder privat versichert werden muß oder aber mit eigenem Beitrag gesetzlich. Finde ich auch logisch denn wenn mein Mann sich mit seinem hohen Gehalt privat versichert, wäre es ja unfair wenn meine Kinder über mich kostenlos in der gesetzlichen wären.

ABER:

Meine Freundin ist in der gleichen Situation. Der einzige Unterschied isz, dass ihr Mann Beamter ist und deshalb privat versichert ist. Bei ihr sind beide Söhne familienversichert und sie zahlt nicht diese 130 Euro/Kind extra, die ich bezahlen müßte.

Meine andere Freundin hat einen Mann, der bei der Bundeswehr ist. Auch bei ihr ist das Kind über sie gesetzliche kostenlos mitversichert.

Also so ganz steig ich da nicht durch. Deren Männer entziehen sich doch auch der Solidargemeinschaft. Warum dürfen dann ihre Kinder alle kostenlos gesetzlich familienversichert werden?

Kann mir das jemand erklären? Danke

ratte1
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Re: Mann Privat, Frau und Kinder gesetzlich - mal ne Frage!

Beitrag von ratte1 » 05.01.2008, 17:38

Puschi hat geschrieben:Also so ganz steig ich da nicht durch. Deren Männer entziehen sich doch auch der Solidargemeinschaft. Warum dürfen dann ihre Kinder alle kostenlos gesetzlich familienversichert werden?

Kann mir das jemand erklären?
Gern.

Der Gesetzgeber hat dann eine kostenlose Familienversicherung für die Kinder ausgeschlossen, wenn die Eltern des Kindes miteinander verheiratet sind + das Einkommen eines Elternteils über der BBG liegt + er mehr verdient als der gesetzlich krankenversicherte Elternteil.

Die angeführten Väter sind nicht wegen Überschreiten der BBG in der privaten KV, sondern weil der Gesetzgeber die Beamten und Soldaten (zumindet in der Vergangenheit) nicht in der gesetzlichen KV haben wollte. So haben sie denn auch - bei Versicherung in der gesetzlichen KK - keinen Anspruch auf einen Arbeitgeberzuschuss, anders als z.B. gut bezahlte Beschäftigte.

Gruß

ratte1

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 05.01.2008, 19:24

Hallo,

das erklärt sich ganz einfach: Beamte haben ein relativ niedriges Brutto und (bedingt durch das Fehlen von Abzügen zur Sozialversicherung) vergleichbar hohes Netto.

Der Bekannte Vater wird sicher unter der Beitragsbemessungsgrenze Brutto verdienen und dann können die Kinder familienversichert werden. Netto könnten die Gehälter beider Männer durchaus gleich liegen ...

Die Welt ist halt ungerecht ...

LG, Fee

Puschi
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Beitrag von Puschi » 05.01.2008, 22:54

Ach, ich fühl mich nicht ungerecht behandelt :D Hatte mich nur gewundert als meine Freundin mir das erzählte, zumal wir auch beide bei der gleichen gesetzlichen Kasse sind.

Mein Mann hat dafür in der Privaten einen Spezial-Arzt-Tarif.....damit können wir gut leben :lol:

Aber diese Gesetze sind nicht uninteressant........

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