Minijob und Krankenkasse ...
Moderator: Czauderna
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Minijob und Krankenkasse ...
Hallo,
ist es richtig, dass bei der Beschäftigung eines Minijobbers > 450 € dies lediglich der GKV mitgeteilt werden muss und diese alle Beiträge für
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
vom Konto einzieht und dann verteilt ?
ist es richtig, dass bei der Beschäftigung eines Minijobbers > 450 € dies lediglich der GKV mitgeteilt werden muss und diese alle Beiträge für
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
vom Konto einzieht und dann verteilt ?
Re: Minijob und Krankenkasse ...
Hallo,
die Minijobzentrale zieht die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ein. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Bei der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren bei einer Beschäftigung im Privathaushalt kümmert sich die Minijobzentrale auch um die Unfallversicherungsbeiträge: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html
Gruß
RHW
die Minijobzentrale zieht die Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung ein. Beiträge zur Pflege- und Arbeitslosenversicherung fallen nicht an.
Bei der Teilnahme am Haushaltsscheckverfahren bei einer Beschäftigung im Privathaushalt kümmert sich die Minijobzentrale auch um die Unfallversicherungsbeiträge: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_m ... /node.html
Gruß
RHW
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Re: Minijob und Krankenkasse ...
Danke RHW, ich dachte bei mehr als 450 Euro ist die Minijobzentrale nicht zuständig, z.B. 500,- € ?
Re: Minijob und Krankenkasse ...
Geht es um einen Minijobber, der maximal 450 Euro brutto monatlich verdient?
Oder geht es um einen Teilzeitbeschäftigten, der mehr als 450 Euro brutto verdient?
Ich habe gerade erst gesehen, dass die Ursprungsfrage nicht eindeutig ist.
Oder geht es um einen Teilzeitbeschäftigten, der mehr als 450 Euro brutto verdient?
Ich habe gerade erst gesehen, dass die Ursprungsfrage nicht eindeutig ist.
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Re: Minijob und Krankenkasse ...
Mit dem Hinweis "mehr als" wollte ich klarstellen, dass das Haushaltsscheckverfahren NICHT geht.
Es geht um einem Minijobber der 451,- € oder mehr monatlich verdient, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
Es geht um einem Minijobber der 451,- € oder mehr monatlich verdient, egal ob Vollzeit oder Teilzeit.
Re: Minijob und Krankenkasse ...
Dann ist es kein Minijobber. Ein Minijobber verdient maximal 450 Euro.
Bei 451 Euro Monatsverdienst sind die normalen Pflichten eines Arbeitgebers wie bei Vollzeitbeschäftigten zu erfüllen (und zusätzlich die Sonderregelungen für Verdienst in der Gleitzone bei der Beitragsberechnung zu beachten).
Bei 451 Euro Monatsverdienst sind die normalen Pflichten eines Arbeitgebers wie bei Vollzeitbeschäftigten zu erfüllen (und zusätzlich die Sonderregelungen für Verdienst in der Gleitzone bei der Beitragsberechnung zu beachten).
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Re: Minijob und Krankenkasse ...
Ok, dann ist es kein Minijobber, sondern ein Midijobber. Dennoch wäre es schön, wenn man die Ausgangsfrage nicht aus den Augen verlieren würde.
Ist es richtig, dass bei der Beschäftigung eines Midijobbers dies lediglich der GKV mitgeteilt werden muss und diese alle Beiträge für
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
vom Konto einzieht und dann verteilt ?
Ist es richtig, dass bei der Beschäftigung eines Midijobbers dies lediglich der GKV mitgeteilt werden muss und diese alle Beiträge für
- Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Unfallversicherung
- Arbeitslosenversicherung
vom Konto einzieht und dann verteilt ?
Re: Minijob und Krankenkasse ...
einziehen vom Konto
Ja, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird.
Wer ist der Zahlungspflichtige: der Arbeitgeber
Wer hat die Beiträge zu tragen (damit ist nicht zahlen gemeint)
zur Hälfte der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zieht
die Beitragsanteile zur KV/PV/AlV und RV von Gehalt ab.
Die Unfallversicherungsbeiträge trägt der Arbeit ALLEINE.
Ja, wenn ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wird.
Wer ist der Zahlungspflichtige: der Arbeitgeber
Wer hat die Beiträge zu tragen (damit ist nicht zahlen gemeint)
zur Hälfte der Arbeitnehmer. Der Arbeitgeber zieht
die Beitragsanteile zur KV/PV/AlV und RV von Gehalt ab.
Die Unfallversicherungsbeiträge trägt der Arbeit ALLEINE.
Re: Minijob und Krankenkasse ...
Hallo franzpeter,
wie gewünscht zurück zu der anfangs verwirrend gestellten Ausgangsfrage:
Nein, es ist nicht richtig.
Gruß
RHW
wie gewünscht zurück zu der anfangs verwirrend gestellten Ausgangsfrage:
Nein, es ist nicht richtig.
Gruß
RHW