"mtl. Einkünfte": Nur Einkünfte oder auch Vermögen

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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PeterJ
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"mtl. Einkünfte": Nur Einkünfte oder auch Vermögen

Beitrag von PeterJ » 28.12.2007, 14:51

Hallo,

ich bin Student (Zweitstudium), über 30 Jahre alt und insgesamt bereits in Semester 14++. Ich hab kein regelmässiges Einkommen sondern finanziere mein Studium durch meine Ersparnisse. Diese liegen bei circa 50.000 Euro.

Bisher ist es so, dass ich bei einer Gesetzlichen Krankenversicherung freiwillig versichert bin und dafür circa 130 Euro pro Monat zahle. Das ist wohl dieser Mindestsatz, der anfällt, wenn man Einkünfte bis maximal 816,67 Euro pro Monat hat. (Meine tatsächlichen Einkünfte [=Zinsen] liegen irgendwo bei 100 Euro oder so.)
Mich würde nun interessieren, ob das so seine Richtigkeit hat. Von Seiten einer Versicherungsangestellten wurde mir nämlich mal gesagt, die Versicherung könnte auch die folgende Rechnung aufmachen:

Vermögen: 50.000 Euro
Studienende: in zwei Jahren
monatliche Einkünfte: Vermögen / verbleibende Studiendauer = 50.000 Euro / 24 Monate = 2.083 Euro
Folge davon: weit höhere Einkünfte => weit höherer Versicherungssatz

Ich hab meiner Versicherung gegenüber keine falschen Angaben gemacht, sondern hab denen meine Situation geschildert und gefragt, was sie mir empfehlen würden. Die Antwort war, sie müssten meine finanzielle Situation von Gesetzes wegen überprüfen. Ich könne bei den entsprechenden Formularen aber einfach (richtigerweise) schreiben, dass ich kein regelmässiges Einkommen hätte, dafür aber von meinen Eltern unterstützt werden würde. Dadurch käme ich dann automatisch in diese Kategorie "weniger als 816,67 Euro".
So mache ich das jetzt auch immer. Einmal im Jahr kommt der entsprechende Antrag. Ich hab aber ein minimal komisches Gefühl dabei und weiß nicht genau, ob das so ganz korrekt ist.

Von daher meine Fragen:
Wonach bemisst sich die "Berechnungsgrundlage monatliche Einkünfte": Nach den Einkünften (aus meinem Vermögen) oder nach dem Vermögen selber?
Wird das bei unterschiedlichen Versicherungen unterschiedlich gehandhabt?
Muss ich da in Zukunft aufpassen, etwa dann, wenn ich nebenher arbeite, deswegen einen Lohnsteuerjahresausgleich einreiche, dort auch Einkünfte aus Kapitalvermögen aufgeführt sind und ich diesen Steuerbescheid als Beleg bei meiner Krankenversicherung vorlegen muss?
Wär es aus diesem oder anderen Gründen ratsam, über einen Wechsel zu einer anderen Versicherung nachzudenken?

Gruß und Danke für Antworten und Tipps

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 28.12.2007, 20:41

Hallo,

ich sehe das so, dass man Dich nicht zwingen kann Dein Vermögen zu größeren Teilen einzusetzen. Du wirst danach veranlagt, wie es tatsächlich ist. Lebst Du nur von den Zinsen und kannst das beweisen - Einstufung danach.
Zickt die Kasse rum, such Dir eine andere.

LG, Sabine

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