Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Moderator: Czauderna
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Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Ich bin neu hier und habe 1 Frage,
ich lebe noch in Asien, werde aber nächstes Jahr nach Deutschland zurueck kehren. Ich habe dann 12 Jahre in Asien gelebt, ich hatte mich bei meiner Auswanderung ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Ich war in Deutschland die letzten 9 Jahre bei der DAK freiwillig versichert, wenn ich nächstes Jahr nach Deutschland zurueckkomme werde ich meine Rente beantragen. Ich bekomme ab März 2020 eine kleine Rente, muss die dann allerdings noch mit Grundsicherung im Alter aufstocken.
Wenn ich nach Deutschland komme kann ich mich dann problemlos wieder bei der DAK versichern, oder gibt es da eventuell Probleme.
ich lebe noch in Asien, werde aber nächstes Jahr nach Deutschland zurueck kehren. Ich habe dann 12 Jahre in Asien gelebt, ich hatte mich bei meiner Auswanderung ordnungsgemäß beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Ich war in Deutschland die letzten 9 Jahre bei der DAK freiwillig versichert, wenn ich nächstes Jahr nach Deutschland zurueckkomme werde ich meine Rente beantragen. Ich bekomme ab März 2020 eine kleine Rente, muss die dann allerdings noch mit Grundsicherung im Alter aufstocken.
Wenn ich nach Deutschland komme kann ich mich dann problemlos wieder bei der DAK versichern, oder gibt es da eventuell Probleme.
Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Hallo,
so, wie geschildert - nein, dürfte keine Probleme geben.
Gruss
Czauderna
so, wie geschildert - nein, dürfte keine Probleme geben.
Gruss
Czauderna
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Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Vielen Dank fuer die Antwort,
noch eine Frage muss ich mich dann wieder freiwillig versichern bei der DAK, oder werden die Beiträge automatisch von der Rente abgezogen.
noch eine Frage muss ich mich dann wieder freiwillig versichern bei der DAK, oder werden die Beiträge automatisch von der Rente abgezogen.
Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Hallo,
Dir,fehlen die letzten 12 Jahre in der Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), von daher glaube ich schon, dass du dich freiwillig versichern musst. Bekommst aber einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung.
Gruß
Czauderna
Dir,fehlen die letzten 12 Jahre in der Vorversicherungszeit zur Krankenversicherung der Rentner (KVdR), von daher glaube ich schon, dass du dich freiwillig versichern musst. Bekommst aber einen Beitragszuschuss von der Rentenversicherung.
Gruß
Czauderna
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Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Es wird wohl auf eine Pflichtversicherung nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V hinauslaufen. Das bedeutet, dass die Beiträge von der Rente abgezogen werden und du bzw. das Grundsicherungsamt die Differenz bis zur Mindesbemessung eines freiwillig Versicherten selbst zahlen musst.
Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Bei der Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V und dem Antrag auf Grundsicherungsleistungen nach dem IV. Kapitel des SGB XII muss man aber aufpassen.
Wenn Du im Monat der Rückkehr sofort Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beantragst, dann kommt die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht in Frage. Stellst Du im Folgemonat den Antrag, dann muss dich die DAK wieder nehmen!
Wenn Du im Monat der Rückkehr sofort Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII beantragst, dann kommt die Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V nicht in Frage. Stellst Du im Folgemonat den Antrag, dann muss dich die DAK wieder nehmen!
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Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
@Rossi
@GerneKrankenVersichert
@Czauderna,
vielen Dank fuer die Antworten, ich werde, wenn ich in Deutschland bin, zuerst die DAK erledigen, danach die Rente beantragen und dann die Grundsicherung.
@GerneKrankenVersichert
@Czauderna,
vielen Dank fuer die Antworten, ich werde, wenn ich in Deutschland bin, zuerst die DAK erledigen, danach die Rente beantragen und dann die Grundsicherung.
Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Bitte langsam und aufpassen.
Wenn man einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellt, dann wirkt der Antrag immer auf den 1. des Monats zurück.
D.h., es kommt nicht auf die Reihenfolge der Antragsstellung an, sondern genau, wann man die Anträge stellt.
Hier die Beispiele:
1. Beispiel
- Zuzug nach Deutschland am 15.03.2019
- Kontakt mit der DAK am 18.03.2019
- Antrag Grundsicherung am 20.03.2019
Ergebnis: ab dem 15.03.2019 Grundsicherungsleistungen und keine Mitgliedschaft bei der DAK
2. Beispiel
- Zuzug nach Deutschland am 15.03.2019
- Kontakt mit der DAK am 18.03.2019
- Antrag Grundsicherung am 02.04.2019
Ergebnis: ab dem 01.04.2019 Grundsicherungsleistungen und Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der DAK.
Der Gundsicherungsträger übernimmt die 'Beitragszahlung für Dich ab dem 01.04.2019!!
Wenn man einen Antrag auf Grundsicherungsleistungen stellt, dann wirkt der Antrag immer auf den 1. des Monats zurück.
D.h., es kommt nicht auf die Reihenfolge der Antragsstellung an, sondern genau, wann man die Anträge stellt.
Hier die Beispiele:
1. Beispiel
- Zuzug nach Deutschland am 15.03.2019
- Kontakt mit der DAK am 18.03.2019
- Antrag Grundsicherung am 20.03.2019
Ergebnis: ab dem 15.03.2019 Grundsicherungsleistungen und keine Mitgliedschaft bei der DAK
2. Beispiel
- Zuzug nach Deutschland am 15.03.2019
- Kontakt mit der DAK am 18.03.2019
- Antrag Grundsicherung am 02.04.2019
Ergebnis: ab dem 01.04.2019 Grundsicherungsleistungen und Mitgliedschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V bei der DAK.
Der Gundsicherungsträger übernimmt die 'Beitragszahlung für Dich ab dem 01.04.2019!!
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Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Hallo Rossi,
ich bedanke mich fuer den sehr wertvollen Tip, ich werde es dann so machen wie das 2. Beispiel.
ich bedanke mich fuer den sehr wertvollen Tip, ich werde es dann so machen wie das 2. Beispiel.
Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Nun ja, dann warten wir mal ab, was die Kassenfraktion hier ggf. gegenteilig postet.
Ich bin gespannt.
Letztendlich hast Du es in der Hand, ob Du den Antrag auf Grundsicherungsleistungen in dem o. a. Beispiel am 18.03.2019 oder 02.04.2019 stellst. Dies ist deine Dispositionsfreiheit!
Ich bin gespannt.
Letztendlich hast Du es in der Hand, ob Du den Antrag auf Grundsicherungsleistungen in dem o. a. Beispiel am 18.03.2019 oder 02.04.2019 stellst. Dies ist deine Dispositionsfreiheit!
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Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Ich habe nochmal eine Frage, wie hoch ist der Beitrag fuer einen freiwillig Versicherten bei der DAK, ich habe im Internet einmal 160 Euro monatl. und einmal 320 Euro monatl. gefunden.
Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Hallo,
kommt aufs Einkommen an - von 0,00 € - 1038,33 € sind es ca. 185,00 € mtl. - ist das Einkommen höher,entsprechend des Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse. Ach ja, bei den o.g. 185,00 € ist die Pflegeversicherung enthalten - Krankenkasse alleine kommt mit ca. 160,00 € hin.
Gruss
Czauderna
kommt aufs Einkommen an - von 0,00 € - 1038,33 € sind es ca. 185,00 € mtl. - ist das Einkommen höher,entsprechend des Beitragssatzes der jeweiligen Krankenkasse. Ach ja, bei den o.g. 185,00 € ist die Pflegeversicherung enthalten - Krankenkasse alleine kommt mit ca. 160,00 € hin.
Gruss
Czauderna
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Re: Nach 12 Jahren im Ausland wieder zurueck in die GKV
Hâllo Rossi,
meine Rente kann ich aber direkt beantragen, oder hat das auch was mit der DAK zu tun und ich muss auch erst im darauffolgenden Monat die Rente beantragen so wie bei der Grundsicherung.
meine Rente kann ich aber direkt beantragen, oder hat das auch was mit der DAK zu tun und ich muss auch erst im darauffolgenden Monat die Rente beantragen so wie bei der Grundsicherung.