Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Fragen zu einzelnen Krankenkassen

Moderator: Czauderna

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Franziska50
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Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Franziska50 » 22.02.2019, 19:26

Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem: Das Finanzamt erkennt meine Krankenkassenbeiträge teilweise nicht als absetzungsfähige Vorsorgeleistungen an, weil die Krankenkasse mir die Beiträge nicht bescheinigt.
Hintergrund: Ich bin gesetzlich pflichtversichert als Rentnerin. Ich erhalte mehrere Renten, im einzelnen vom Versorgungswerk für Ärzte, von der Deutschen Rentenversicherung und von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen sowie von der Zusatzversorgungskasse. Alle Versorgungsträger ziehen die Krankenkassenbeiträge vorweg ab, d.h. die Beiträge werden nicht von mir direkt überwiesen, ich bekomme die Nettorenten ausbezahlt.
Es geht konkret um die Krankenkassenbeiträge, die die Kassenärztliche Vereinigung für mich entrichtet. Ich erhalte über diese Zahlungen nur einen Kontoauszug am Jahresende von der Kassenärztl. Vereinigung, darauf sind vermerkt meine Bruttobezüge monatlich, der Betrag, der für Verwaltungskosten von der Kassenärztlichen Vereinigung abgezogen wird und die monatlich gezahlten Krankenversicherungsbeiträge sowie Beiträge zur Pflegekasse. Oben steht "wichtige Unterlage für die Steuererklärung".
Nun erkennt aber das Finanzamt diese Beiträge nicht an, obwohl diese Erklärung von meinem Steuerberater ans Finanzamt übermittelt wurde. Das Finanzamt will eigentlich eine elektronische Übermittlung oder einen anderweitigen Nachweis meiner Krankenkasse, dass diese Beitragszahlungen erfolgen. Darum habe ich dann die Krankenkasse telefonisch gebeten, was aber abgelehnt wird. Es heißt, eine Bescheinigung sei nur möglich für Beitragszahlungen, die von mir selbst entrichtet wurden, was aber hier nicht der Fall ist.
Die Krankenkasse sagt, dass von den Einzahlern nur Sammelzahlungen vorliegen von verschiedenen Versicherten, aber keine einzelnen Nachweise, soweit ich das verstanden habe. Eine elektronische Übermittlung meiner Beitragszahlungen ans Finanzamt erfolgt nicht. Ich werde jetzt die Krankenkasse schriftlich nochmals auffordern, mir die Beiträge zu bescheinigen, denke aber, dass ich die gleiche Auskunft bekommen werde.

Was kann man nun machen, wenn sich alle Beteiligten stur stellen?? Es geht um eine größere Geldsumme letztendlich, da es um Betragszahlungen über mehr als 3000 Euro pro Jahr geht. Normalerweise sind alle Krankenkassenbeiträge bei gesetzlich Versicherten voll absetzbar.

Ich danke Euch im voraus für Eure Einschätzung bzw. um Tipps, was ich jetzt machen kann. Der Steuerberater weiß auch nicht weiter.

Gruß von Franziska

broemmel
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von broemmel » 22.02.2019, 21:40

Spontan würde ich einen neuen Steuerberater suchen.

Wenn der nicht weiter weiß dann versteht er sein Handwerk wohl nicht sehr gut.

Die Kasse bestätigt tatsächlich nur Beiträge die sie direkt erhalten hat. Ansonsten ist die Zahlstelle zuständig. Wenn die es nicht richtig machen sollte ein Steuerberater ohne weiteres in der Lage sein die Beiträge gegenüber dem Finanzamt nachzuweisen.

Im übrigen bewegen wir uns hier im Steuerrecht

Franziska50
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Franziska50 » 22.02.2019, 22:46

Hallo Broemmel,
vielen Dank für die Antwort. Dann hat die Krankenkasse also recht. Wem untersteht denn die Zahlstelle? Kann man sich da hin wenden?
Ansonsten ist an dem Rat, den Steuerberater zu wechseln, sicher was dran. Ich habe auch schon daran gedacht, das zu tun. Weil ich auch bisher dachte, für einen Steuerberater müsste es ein leichtes sein, das dem Finanzamt gegenüber zu erklären.
Und dass es hier auch um steuerliche Dinge geht, ist mir schon klar. Ich habe halt hier gefragt, weil ich wusste, dass man in diesem Forum auf kompetente Leute trifft, die auf jeden Fall über die Pflichten der Krankenkasse Bescheid wissen. Das hat sich ja auch bestätigt.
Gruß von Franziska

RHW
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von RHW » 23.02.2019, 09:59

Hallo Franziska,

wo tauchen denn die Zahlungen der Kassenärztlichen Vereinigung im Steuerbescheid auf?

Ich habe in einem Forum gelesen, dass hier der Knackpunkt liegt. Im Steuerrecht und im Krankenversicherungsrecht gibt es hier unterschiedliche Bewertungen der Art der Zahlungen.

Ggf. mit ehemaligen Ärzten, die ebenfalls in der GKV sind austauschen. Oder mit deren Steuerberatern.

Gruß
RHW

Franziska50
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Franziska50 » 24.02.2019, 11:16

Hallo RHW,

die Zahlungen, die ich von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalte, tauchen im Steuerbescheid bei den "Einnahmen aus freiberuflicher Tätigkeit" auf. Ich muss diese Einnahmen voll versteuern. Die Kassenärztliche Vereinigung in Hessen behält während der aktiven Kassenarzttätigkeit einen Teil des Honorars ein und zahlt das später als EHV-Rente aus (Erweitere Honorarverteilung nennen sie das). Die Kassenärztliche Vereinigung weigert sich beständig, diese Zahlungen als Rentenzahlungen zu bezeichnen. Es gibt auch keine Rentengarantie wie bei einer normalen Rente, z. B. gibt es in diesem Jahr fast 10% weniger "Rente" als im letzten Jahr. Aus diesem Grund wollen sie es wohl so beibehalten. Damit es mehr oder weniger ein Almosen nach Gutdünken ist, aber keine garantierte Altersrente. Aber nichts desto trotz bezahle ich ja dafür volle Krankenkassenbeiträge. Und also solche müssen die auch abzugsfähig sein. Als einzigen Nachweis über diese Beiträge gibt es den jährlichen Kontoauszug von der Kassenärztlichen Vereinigung, wo dann auch drin steht, was an Beiträgen gezahlt wurde für Kranken- und Pflegeversicherung. Aber dieser Auszug ist anscheinen für das Finanzamt kein ausreichender Nachweis. Ich verstehe nicht, warum diese Zahlstellen, die ja anscheinend diese Beiträge verbuchen, nicht eine Meldung an das Finanzamt schicken können. Das Finanzamt will eigentlich eine elektronische Übermittlung, die findet aber anscheinend nicht statt.

Ich kenne keine anderen Ärzte in Rente, die wie ich in der gesetzlichen KK sind und gleichzeitig pflichtversichert. Ich habe kürzlich auf einer größeren Versammlung von Ärzten im Ruhestand gefragt, keiner hat sich gemeldet. Die sind alle entweder privat krankenversichert oder gesetzlich freiwillig. Da zahlen sie selber die Beiträge an die Krankenkasse. Pflichtversichert wird man in der GKV nur, wenn man eine gesetzliche Rente erhält (was bei den meisten nicht der Fall ist). Bei mir scheint halt alles besonders kompliziert zu sein.

Dank für Deine Anregungen.
Gruß von Franziska

Czauderna
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Czauderna » 24.02.2019, 11:27

Hallo,
Ich kann mich meinen Vorschreibern nur anschließen. Wenn die Zahlstelle für Versorgungsbezüge Pflichtbeitraege einbehält und diese an die Krankenkasse weiterleitet, dann kann der Nachweis über die Höhe nur von der Zahlstelle erfolgen.Meines Wissens nach müssen die Zahlstellen auch bis Ende Februar des Folgejahres eine entsprechende Meldung an die zuständigen Finanzämter abgeben. Eine Bescheinigung durch die Krankenkasse selbst ist, wie hier schon beschrieben, nicht möglich. Ich kannte übrigens mit Sicherheit drei Ärzte, die bei uns als Rentner pflichtversichert waren und deren Sitaution in etwa die gleiche war wie bei dir jetzt. Da lief das aber auch so - Meldung durch die Zahlstelle.
Gruß
Czauderna

RHW
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von RHW » 24.02.2019, 12:16

Hallo "franziska50",

ich würde folgendes machen:
beim Finanzamt einen Termin mit einem Vorgesetzten machen und mit allen Unterlagen der Krankenkasse und der KV Hessen in einem persönlichen Gespräch das Dilemma beschreiben. Wenn dort das Problem erkannt wurde, bestehen m.E. Chancen, dass in dieser besonderen Situation die Papierbelege anstelle der elektronischen Unterlagen akzeptiert werden.

Wenn nicht innerhalb der Frist schriftlichen Widerspruch gegen die Nichtberücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge einlegen. Begründung für später ankündigen.

Ggf. Brief an den Petitionsausschuss des Hessischen Landtages senden und das Dilemma mit den 3 beteiligten Behörden genau schildern.

Sonst ggf. über Steuerberaterkammer und/oder Rechtsanwaltskammer Experten für die Steuererklärung von ehemaligen Ärzten in Hessen herausfinden und entsprechendes Honorar investieren.

Viel Erfolg!

Gruß
RHW

Franziska50
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Franziska50 » 24.02.2019, 14:34

Ich bedanke mich für eure zahlreichen Kommentare und Ratschläge.
Ich werde eure Ratschläge befolgen, jedenfalls gebe ich mich nicht damit zufrieden, dass es einfach abgelehnt wird, diese Beiträge anzuerkennen. Ich wünsche euch noch einen schönen sonnigen Sonntag.
LG von Franziska

Franziska50
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Franziska50 » 03.03.2019, 11:03

Guten Morgen,

ich denke, ich weiß jetzt, warum mir niemand die gezahlten Krankenkassenbeiträge bescheinigt. Die Kassenärztliche Vereinigung hat mir mitgeteilt, dass sie das nicht darf und auch nicht muss, weil die EHV-Bezüge de facto keine Rente seien, sondern dem Finanzamt als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit gemeldet werden. So stehen sie auch im Steuerbescheid, ich zahle also die volle Steuer. Die Zahlungen von der Kassenärztlichen Vereinigung gelten als nachgelagerte Einnahmen aus früherer ärztlicher selbständiger Tätigkeit, früher einbehaltenes Honorar, welches jetzt im Ruhestand monatlich zur Auszahlung kommt, wie eine Rente bis zum Tod.
Der Krankenkasse gegenüber sind diese Bezüge meinerseits gemeldet worden als Versorgungsbezüge, für mich stellt sich das auch nach wie vor so dar. Denn ich bin ja im Ruhestand und übe derzeit keine selbständige Tätigkeit aus. Die Krankenkassenbeiträge aus dem EHV-Honorar werden an die Krankenkasse nicht von mir selbst überwiesen, sondern von der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen auf Veranlassung der Krankenkasse. Die Krankenkasse sagte mir, sie bescheinigt nur Beiträge, die vom Versicherten selbst gezahlt wurden.
Das Finanzamt verweigert weiterhin die Anerkennung der Beiträge, die Angelegenheit geht jetzt an die Oberfinanzdirektion.
Ich weiß nun nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Ob ich der Krankenkasse melden muss, dass diese Bezüge als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in meinem Steuerbescheid auftauchen.
Weiß jemand, was die Konsequenzen sein können? Wenn ich als nebenberuflich selbständig eingestuft würde, dürfte es keine schlimmen Konsequenzen geben. Würde ich dann die Beiträge für diesen Anteil selbst zahlen? Geht das überhaupt, dass ein Teil des Beitrags vom Versicherten gezahlt wird und ein anderer Teil von Rentenversicherungsträgern direkt überwiesen wird. Kann es passieren, dass die Krankenkasse mich als hauptberuflich selbständig einstuft und mir die Zugehörigkeit zur KVdR aberkennt, möglicherweise sogar rückwirkend? Bei freiwilliger Mitgliedschaft müsste ich wahrscheinlich den Höchstbeitrag bezahlen, weil auch Mieteinnahmen ect. in die Berechnung eingehen. Jetzt liege ich mit meinen Bezügen unter der Beitragsbemessungsgrenze.
Meine Renten aus dem Versorgungswerk und aus der Deutschen Rentenversicherung sind insgesamt höher als die Bezüge, die ich von der Kassenärztlichen Vereinigung erhalte. Ich habe irgendwo im Netz gelesen, dass die nebenberufliche Selbständigkeit anzunehmen ist, wenn nicht mehr als etwa 2200 Euro monatlich durch Selbständigkeit erwirtschaftet werden, ich liege mit dem Geld von der Kassenärztl. Vereinigung auf jeden Fall darunter. Aber kann man überhaupt von Selbständigkeit sprechen, wenn jemand de facto gar nicht arbeitet?
Ich bin momentan ziemlich verunsichert und ratlos. Was meint ihr, muss ich mit der Krankenkasse sprechen oder soll ich einfach abwarten, was die Oberfinanzdirektion entscheidet.

Czauderna
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Czauderna » 03.03.2019, 12:18

Hallo,
nochmal etwas Grundsaetzliches aus der Sicht der Krankenkasse. Die Kasse selbst kann keine Beitragsbescheinigung erstellen, weil sie einfach nicht weiss wieviel Beiträge in der Summe genau für dich gezahlt wurden. Sie weiss nur, aufgrund der Meldung der Zahlstelle das Beiträge gezahlt werden.
Anders wäre es nur, wenn es für dich ein Einzelbeitragskonto gäbe, auf das die Zahlstelle deine Beiträge überweist, dann wäre das kein Problem.
Denkbar wäre auch, wenn es einen "Anhang" zur Beitragsnachweisung gäbe, aus dem man die Beiträge der einzelnen Kassen-Mitglieder ersehen könnte.
Offenbar ist das alles hier nicht möglich - nur die Kassenärztliche Vereinigung selbst kann eine Bescheinigung vornehmen und/oder du selbst kannst einen Nachweis anhand deiner Abrechnungen führen.
Gruss
Czauderna

Franziska50
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von Franziska50 » 28.03.2019, 22:58

Guten Abend,
wollte nur kurz berichten, dass sich mein Problem nun doch geklärt hat. Ich habe alle vorhandenen Unterlagen wie meine Kontoauszüge von der Kassenärztlichen Vereinigung an meine Krankenkasse geschickt sowie auch die schriftliche Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung, dass die Krankenkasse für die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zuständig sei. Und siehe da, ich bekam eine formlose Bestätigung meiner Beitragszahlungen an die Krankenkasse für die letzten Jahre, von der Krankenkasse bestätigt. Damit war das Finanzamt sofort bereit, die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung anzuerkennen. In Zukunft zahle ich meine Beiträge aus dem Versorgungsbezug der Kassenärztlichen Vereinigung selbst und bekomme sie somit auch weiterhin bescheinigt.
Nochmals danke für Eure Hilfe und allen noch einen schönen Abend.
Franziska

RHW
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von RHW » 30.03.2019, 09:35

Hallo Franziska,

schön, dass es so geklappt hat.

Danke für die Rückmeldung!

Gruß
RHw

GKVfan
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Re: Nachweis über Krankenversicherungsbeiträge verweigert

Beitrag von GKVfan » 12.04.2022, 15:44

Franziska50 hat geschrieben:
28.03.2019, 22:58
Guten Abend,
wollte nur kurz berichten, dass sich mein Problem nun doch geklärt hat. Ich habe alle vorhandenen Unterlagen wie meine Kontoauszüge von der Kassenärztlichen Vereinigung an meine Krankenkasse geschickt sowie auch die schriftliche Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung, dass die Krankenkasse für die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zuständig sei. Und siehe da, ich bekam eine formlose Bestätigung meiner Beitragszahlungen an die Krankenkasse für die letzten Jahre, von der Krankenkasse bestätigt. Damit war das Finanzamt sofort bereit, die Beiträge im Rahmen der Steuererklärung anzuerkennen. In Zukunft zahle ich meine Beiträge aus dem Versorgungsbezug der Kassenärztlichen Vereinigung selbst und bekomme sie somit auch weiterhin bescheinigt.
Nochmals danke für Eure Hilfe und allen noch einen schönen Abend.
Franziska
Zitat: "die schriftliche Auskunft der Kassenärztlichen Vereinigung, dass die Krankenkasse für die Nachweise gegenüber dem Finanzamt zuständig sei."

Gibt es dazu eine zitierbare Rechtsgrundlage ?

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